So hab ich es auch geschrieben per Mail.CarlTheodor hat geschrieben:Ich würde in dem Fall die Hauptforderung - also den ursprünglichen Kaufpreis - zahlen und gleichzeitig in einem freundlichen Schreiben die Inkassokosten zurückweisen mit der Begründung, dass Dir nie eine Mahnung zugegangen ist und Du bis jetzt der Auffassung warst, dass das von Deiner Kreditkarte abgebucht wurde.mcBrandy hat geschrieben:Sag ich ja. Vor allem hat ein Mitarbeiter von denen in einen Thread was rein geschrieben, dass es technische Probleme bei denen gab.... !mk_stgt hat geschrieben:ja ein jahr ist schon etwas ich sag mal unüblich
In den meisten Fällen herrscht dann Ruhe, weil sich der Aufwand nicht lohnt, Dich wegen 30 EUR mit ungewissem Ausgang zu verklagen.
Gruß CT
Aber jetzt kommt es. Hab den Lieferschein/Rechnung von April 2014 gefunden. Was steht da drunter? "Haben sie die Bestellung online ausgelöst, ist die Rechnung/Zahlung bereits abgeschlossen!" Und wir haben online bestellt!
Jetzt warten wir mal, was noch kommt! Gut, das wir fast jeden Scheiß aufheben!