...Aber kein Einhandmesser, wobei ich die waffenrechtlichen Bestimmungen hierzu in Slo nicht kenne...skritikrt hat geschrieben:-der ist gutLangerr1 hat geschrieben:Nen neuen Freund
Nein,nein-NOCH EIN MESSER
Robert
Übrigens können selbst die im Baumarkt zu erwerbenden Teppichmesser, wenn sie denn zweckentfremdet geführt werden, in Deutschland zur Begehung einer Ordnungswidrigkeiten gem. §§ 42 ff WaffG geeignet sein...
Frohes Messersuchen
Gruß David