Mache jetzt mit 33 die 4te Wochentour!
Die Begleiter sind mit Vater und ein ExKollege von ihm. Beide weit Ü60.
Ich versuche einen Nubi im Urlaub mitzunehmen

Alles was eingetragen ist erstmal gut, aber natürlich kein Freifahrschein, denn man kann alles mögliche eintragen. Ob der Prüfer es darf ist eine andere Frage. Ich habe auch schon mal eingetragene Räder beanstandet die viel zu weit raus standen und hätten so nicht eingetragen werden dürfen denn in der ABE waren Auflagen die nicht erfüllt wurden.David 09 hat geschrieben:...Hatte ich im Frühjahr eintragen lassen, nachdem der erste tüv nur nach ellenlangen telefonaten mit dem hersteller während der tüv-prüfung durch ging - was im Schein steht, ist eben auch erstmal drin, dann fragt der tüv-Prüfer auch nicht mehr nach, im gegensatz zur ausschließlichen Vorlage ner abe![]()
Gruß (bei dem scheiß Wetter bleibt die Mopete drin)
Cool, was ich immer schonmal Fragen wollte (falls du antworten magst...): Die meisten Motorrad-Schalldämpfer sind ja Absorbtionsschalldämpfer und nicht Reflexionsschalldämpfer. Also die Lärmreduktion geht über Dämmwolle, welche mit den Jahren und km - gerade bei Autobahnfahrten oder wenn der Motor etwas fetter abgestimmt ist - welche nunja, mit der Zeit eben verbrannt wird und der Schalldämpfer etwas lauter wird. Ich weiß nun nicht ob meiner schon zu laut ist oder nicht, beim TÜV hat noch keiner was gesagt. Aber ich will natürlich vermeiden, dass falls ich mal in eine Kontrolle komme und falls sich der Endschalldämpfer als zu laut herausstellen sollte das von dir beschriebene Szenario eintritt.NuGuido79 hat geschrieben: PS: ich bin "Tüv Prüfer"
Nun, die Problematik das die Dämmwolle verbrennt ist mir ehrlich gesagt neu und das habe ich so noch nicht gehört, aber der Auspuff ist auch ein Verschleißteil. Bei Pkw Schalldämpfern gibt es ja mit der Zeit Auflösungserscheinungen, Dämmwolle fliegt raus, Ablösung der Ummantelung und Durchrostungen und Undichtigkeiten. Diese stellen aber keine technische Änderung dar sondern sind normaler Verschleiß der irgendwann als geringer und erheblicher Mangel einzustufen ist.Sencer hat geschrieben: Daher meine Frage: Ist das aus Sicht des TÜV erlaubt oder gibt sowas eher Probleme?