Genau, Werk und Trägermedium fallen auseinander beim CD Kauf. Wirklich nach Belieben kann ich nur mit der CD verfahren, nicht mit der Musik. Es gelten aber die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts - d.h. es gilt der Erschöpfungsgrundsatz, der mir den Weiterverkauf gestattet, ich darf eine (sogar mehrere) Privatkopien erstellen und an meine Freunde abgeben, auch wenn die die CD nicht gekauft haben usw.
Wirklich spannend sind dagegen neue digitale Sachverhalte, zB bei Streamingplattformen, wo es einen Vertrag zwischen Nutzer und Plattform gibt und entsprechende Klauseln, die urheberrechtliche Schranken einschränken sollen. Da treffen urheberrechtliche und AGB-rechtliche Fragen zusammen und es fehlt bislang oft an Rechtsprechung, die Orientierung bieten könnte. Mir ging es bei dem Eingangsbeitrag auch nur darum, einer Grundhaltung eines ehrfürchtigen Zurückweichens vor irgendwelchen Nutzungsbedingungen vorzubeugen - diese sind oft in großen Teilen inhaltlich unwirksam oder aber wegen ihres überraschenden Charakters gar nicht erst Vertragsbestandteil. Sobald es mehr Rechtsprechung zu diesen Themen gibt, sind wir schlauer. Den Beitrag hier fand ich noch ganz gut, auch wenn ich hier und da anderer Meinung bin:
https://irights.info/artikel/was-darf-m ... achen/7111
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Spotify Playlist in MP3 konvertieren
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Re: Spotify Playlist in MP3 konvertieren
soweit ich weiß verstößt das Downloaden von entsprechenden Musik Dateien logischerweise gegen die Nutzungsrechte von Spotify. Werden einzelne Lieder oder Playlists aufgenommen, befindet man sich hingegen in einer Grauzone, das heißt diese Variante wäre nicht illegal. Dafür brauchst du eine recording Software, die du entweder kostenlos als Freeware oder auch kostenpflichtig erwerben kannst. Möchtest du eine gute Qualität haben, so solltest du definitiv etwas Geld investieren. Eine mir bekannte Software ist Audials Tunebite. Das Program ist definitiv legal, darüber brauchst du dir also keine Gedanken zu machen. Außerdem vergleichsweise kostengünstig und bietet einiges an Features an. Hier kannst du mal selbst nachlesen: http://audials.com/de/anleitung_zum_auf ... otify.html
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Re: Spotify Playlist in MP3 konvertieren
Ich denke da wird die Rechtssprechung irgendwann in die Gänge kommen, sie tut sich da wohl nach wie vor schwer. In soweit paßt Dein Einwurf schon. Solange es kein rechtliches Gerüst gibt, gehen die Ansichten halt zwangsläufig auseinander. Das von Dir zuletzt geschriebene würde ich von meiner Seite so stehen lassen.Hermann Karbon hat geschrieben: ....
Wirklich spannend sind dagegen neue digitale Sachverhalte, zB bei Streamingplattformen, wo es einen Vertrag zwischen Nutzer und Plattform gibt und entsprechende Klauseln, die urheberrechtliche Schranken einschränken sollen. Da treffen urheberrechtliche und AGB-rechtliche Fragen zusammen und es fehlt bislang oft an Rechtsprechung, die Orientierung bieten könnte. Mir ging es bei dem Eingangsbeitrag auch nur darum, einer Grundhaltung eines ehrfürchtigen Zurückweichens vor irgendwelchen Nutzungsbedingungen vorzubeugen - diese sind oft in großen Teilen inhaltlich unwirksam oder aber wegen ihres überraschenden Charakters gar nicht erst Vertragsbestandteil. Sobald es mehr Rechtsprechung zu diesen Themen gibt, sind wir schlauer. ....
Gruß joe
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Re: Spotify Playlist in MP3 konvertieren
Was ist mit Internetradio und automatischem mitschneiden ?
Stefan
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Beim Testhören sind wenigstens die Amateure von der Strasse
Der Weg vom Unterschiedhörer zum Musikhörer ist steinig und schwer
"Ich bin Dry-Ager", von Cyneyt, vom letzten Berliner Lokal, in dem ich je etwas essen werde.
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Re: Spotify Playlist in MP3 konvertieren
StefanB hat geschrieben:Was ist mit Internetradio und automatischem mitschneiden ?
Stefan
Das Deutsche Urheberrecht gestatt eine Kopie von urheberrchtlich geschützten Inhalten, sofern die nur für private Zwecke genutzt werden.
Einzige Ausnahmen die es gibt:
- Es darf kein Kopierschutz umgangen werden (wird es beim Internetradio nicht, genau so wird auch kein Kopierschutz umgangen während du mit Audacity Spotify mitschneidest; anders wäre es, wenn du halt die "Downloaddatein" entschlüsselst usw..)
- Der Streaminganbieter untersagt es in den AGBs
Sofern die Internetradios usw. weder Kopierschutz haben, noch den Kram in den AGBs untersagen hast du einen Freifahrtsschein. Aber selbst wenn der Streaminganbieter es in den AGBs verbietet, begehst du maximal Vertragsbruch. Davon abgesehen wird von Privatpersonen so oder so nicht verlangt die AGBs zu lesen geschweige denn zu verstehen. Sollte also spätestens an diesem Punkt anfechtbar sein (Kann z.B. auch als unangemessen große Benachteiligung gesehen werden). Mal davon abgesehen können sie dir das so oder so technisch schon gar nicht nachweisen, dass du da etwas mitschneidest. Läuft im Falle von Audacity ja komplett lokal ab. Von daher hat man selbst dann eigentlich nichts zu befürchten.
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Re: Spotify Playlist in MP3 konvertieren
Wie gesagt ist es gerade umstritten, ob ein solcher Ausschluss in den AGB wirksam ist oder nicht. In der Literatur finden sich Stimmen für beide Sichtweisen. Ich bin gegen die Dispositivität: § 53 UrhG schafft einen gesetzlichen Interessenausgleich zwischen Urheber und Nutzer, der letzlich auf grundrechtliche Wertungen zurückgeht, was gegen die Dispositivität spricht (Sozialbindung d. geistigen Eigentums, Möglichkeit kultureller Teilhabe auch finanzschwacher Privatpersonen soll geschaffen werden). Für die seitens der Urheber hinzunehmenden Nachteile gibt es gesetzliche Vergütungsregeln zu ihren Gunsten, vgl. § 54 UrhG. Wegen des Privatkopienprivilegs wird beim Verkauf jedes IPhones, jedes USB Sticks, jeder Festplatte usw. Geld abgeführt, wir alle zahlen diese Abgaben also regelmäßig in nennenswerter Höhe. Apple hat deswegen sogar in Deutschland seine Preise erhöht - siehe https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 57255.htmlVenuspower hat geschrieben:- Der Streaminganbieter untersagt es in den AGBs
Wenn nun die "Gegenleistung", nämlich die Hinnahme der Privatkopie durch Urheber bzw. Verwerter einfach durch AGB ausgeschlossen werden könnte, würde der Verbraucher trotz Zwangsabgabe regelmäßig in die Röhre gucken.
Aber wie gesagt, die Frage ist noch nicht durch Rechtsprechung geklärt.