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Garantie für Denon Produkte

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rfontana
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Registriert: Mi 9. Jun 2004, 09:23
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Garantie für Denon Produkte

Beitrag von rfontana »

Hallo,
wie lange ist derzeit die Garantie für Denon Produkte in Deutschland ?
In der Schweiz 1J, in Italien 3J.
Ich vermute in DE 2J.....
Ich habe gehört das ein in Osterreich gekaufte Produkt kann nicht in Laufe der Garantie in DE repariert werden.

Es ist wahr ?

Ciao
Riccardo
Ich muss noch darüber denken.....
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bullet
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Re: Garantie für Denon Produkte

Beitrag von bullet »

rfontana hat geschrieben:Hallo,
wie lange ist derzeit die Garantie für Denon Produkte in Deutschland ?
In der Schweiz 1J, in Italien 3J.
Ich vermute in DE 2J.....
Ich habe gehört das ein in Osterreich gekaufte Produkt kann nicht in Laufe der Garantie in DE repariert werden.

Es ist wahr ?

Ciao
Riccardo
Hallo, in Deutschland ist für Denon 2 j. Garantie.
Trinity
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Beitrag von Trinity »

Hallo,
die gesetztliche Garantie für Neuwaren ist in Deutschland mit 2 Jahren vorgeschrieben. Das hat nichts mit den Herstellern zu tun. Sie müssen in Deutschland 2 Jahre Garantie gewähren, wenn sie hier ihre Waren verkaufen.

Das allerdings ein in Östereich gekauftes Gerät während der Garantiezeit nicht in Deutschland repariert werden kann, ist durchaus möglich. Da hier wahrscheinlich die Bestimmung des jeweiligen Landes, in diesem Fall Östereich; gültig sind.
Grüße Trinity
Einer Leidenschaft zu entsagen ist leichter als in ihr Mass zu halten.
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HeckMc
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Beitrag von HeckMc »

Trinity hat geschrieben:Hallo,
die gesetztliche Garantie für Neuwaren ist in Deutschland mit 2 Jahren vorgeschrieben. Das hat nichts mit den Herstellern zu tun. Sie müssen in Deutschland 2 Jahre Garantie gewähren, wenn sie hier ihre Waren verkaufen.

Das allerdings ein in Östereich gekauftes Gerät während der Garantiezeit nicht in Deutschland repariert werden kann, ist durchaus möglich. Da hier wahrscheinlich die Bestimmung des jeweiligen Landes, in diesem Fall Östereich; gültig sind.
Grüße Trinity
Naja...wenn ich das richtig verstanden habe, muss man zwischen gesetzlicher Händlergewährleistung und freiwilliger Hersteller Garantie unterscheiden.
Die gesetzliche Händlergewährleistung beträgt 2 Jahre und beschränkt sich auf bereits beim Kauf des Produktes vorhandene Mängel. In den ersten 6 Monaten trägt dabei der Händler die Beweispflicht (sprich er muss nachweisen, dass der Mangel nicht vorhanden war) und danach der Käufer (er muss also nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war).
Die freiwillige Händler Garantie kann hingegen ausgebaut werden wie der Händler es gerne möchte und "garantiert" einem die kostenlose Reparatur innerhalb der Garantiezeit.
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Koala
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Beitrag von Koala »

HeckMc hat geschrieben:Die freiwillige Händler Garantie kann hingegen ausgebaut werden wie der Händler es gerne möchte und "garantiert" einem die kostenlose Reparatur innerhalb der Garantiezeit.
Garantieleistungen erstrecken sich ausschließlich auf jene Leistungen und Aufwendungen, die der Gerantiegeber explizit zusichert, es muß also keineswegs eine kostenlose Reparatur sein.

greetings, Keita
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