Viktor Novyy hat geschrieben:
Zum Kopierschutz: "Ein Hinweis auf einen vorhandenen Kopierschutz muß deutlich erkennbar sein, §95d UrhG. Achten Sie beim nächsten Einkauf einmal darauf."
Schon mal eine SACD in den Händen gehalten? Da gibt es im Gegensatz zu den wenigen kopiergeschützten CDs keinen Hinweis.
Dann darf der Datenträger als mangelhaft gelten und Du hast das Rechte auf einen Umtausch. Du bekommst damit nicht das Recht den Kopierschutz zu umgehen.
Viktor Novyy hat geschrieben:
Unter Strafbarkeit steht: "Wer nur für seinen eigenen privaten Gebrauch kopiert, auch unter Umgehung des Kopierschutzes, macht sich nicht strafbar, § 108b UrhG lit 2b."
Korrekt, nicht davon betroffen sind aber zivilrechtliche Maßnahmen des Rechteinhabers, der z.B. den Kaufpreis eines zusätzlichen Datenträgers einfordern kann. Dazu kommen natürlich noch die üblichen strafbewehrten Unterlassungsforderungen samt Anwaltskosten.
Viktor Novyy hat geschrieben:
Wenn ich mir Hunderte teure SACDs kaufe und mir die legale (s. oben) Möglichkeit geboten wird, eine Privatkopie anzufertigen, dann mache ich das. Die Scheiben haben eine begrenzte Lebensdauer, die Meinungen der Wissenschaftler hierzu schwanken zw. 25 und 80 Jahren.
Dir wird keine legale Möglichkeit angeboten (s. oben). Wer sich kopiergeschützte Datenträger kauft muss genau mit diesem Risiko leben.