Weyoun hat geschrieben:...
In meinen Augen hat das nichts mit Diskriminierung zu tun. Das ist eine einfache Kosten-Nutzen-Abschätzung seitens des Anbieters und gesetzlich kann er sich seine Kundschaft nun einmal selber aussuchen.
Mit der Einschränkung des allgemeinen Gleichheitsgesetztes. Wenn die Behinderung/Geschlecht/Religion... als Begründung genommen wird ist das ein Verstoss.
Die "einfache Kosten-Nutzen-Abschätzung" ist asozial und zu Recht zu kritisieren.
Weyoun hat geschrieben:Das klingt jetzt natürlich megahart für den Betroffenen, aber ein Unternehmen ist nun mal keine Wohlfahrtsorganisation.
Hat aber eine soziale Verantwortung und ist dem Allgemeinwohl unterstellt. Und noch gelten wir als soziale Gesellschaft, die die Schwächeren schützt und mitträgt.
Weyoun hat geschrieben:Was würdest du denn machen, wenn mit dem Vertrag ein teures Smartphone subventioniert wird und du dem Kunden quasi das 1.000 iPhone durch in Vorleistung gehen erst einmal "schenkst" und das Geld erst nach zwei Jahren zurückhast, die Wahrscheinlichkeit dafür aber nicht überragend groß ist? Wenn das eintritt, was niemand hofft, musst du das Smartphone wieder aufwendig zurückfordern, um keinen Verlust zu machen und selbst dann kannst du das Smartphone dann nicht mehr als neu weiterverwenden.
Das sind die wenigen Ausnahmen, sehr geringer Zahl, die Du als Unternehmer zu tragen hast. Kein Unternehmen wird dadurch Pleite gehen.
Der Vergleich mit einer privat Person "Du" hinkt und stinkt.
Weyoun hat geschrieben:
Sicher, dass der Anbieter sich auf den Krebs als Ablehnungsgrund gestützt hat? Das wäre in etwa so, als wenn dich der Arbeitgeber nicht nimmt, weil du eine Frau bist.
So wurde das von Hr. Lobinger berichtet und ist auch überall so wiedergegeben. Kann man auch ganz leicht finden, wenn einen das Thema interessiert.
Weyoun hat geschrieben:Bzgl. Gleichstellungsgesetz: Deiner Logik nach müsste mich ein Unternehmen einstellen, auch wenn bekannt ist, dass die Wahrscheinlichkeit meines Ablebens innerhalb der nächsten 24 Monate bei >= 50 % liegt?
Deine kaltherzige Argumentation geht vom halb leeren Glas aus. "Dein" Ableben kann durchaus erst nach 48 Monaten erfolgen oder ohne Weiteres in einer Heilung enden.
Über eine Wahrscheinlichkeit, lässt sich kein exakter Zeitpunkt bestimmen. Du bist sozusagen im Zweifel gegen den Angeklagten.
Genau diese Denke empört aktuell einen großteil der Bevölkerung.
Weyoun hat geschrieben:Eine Behinderung mit "konstanter" körperlicher Beeinträchtigung ist das eine, aber eine Krebserkrankung ist keine konstante Behinderung, sondern beinhaltet ungleich höhere Risiken für den Arbeitgeber.
Das sieht der Gesetzgeber zum Glück anders und die Risiken sind duchaus überschaubar.
Weyoun hat geschrieben:
Viktor Novyy hat geschrieben:Wirtschaftliche Unternehmen haben auch eine soziale Verantwortung,...
Schön wär's. Dem ist leider nicht so.
Doch, dem ist so. Darüber ob die Unternehmen Ihrer Verpflichtung freiwillig oder unfreiwillig nachkommen, kann man diskutieren.
Gewerkschaften sind dabei einer von mehreren "Hebeln", die etwas auf die Sprünge helfen sollen.
Weyoun hat geschrieben:Wer kennt die wirklichen Fakten, die dahinter stecken?
Du zweifelst die Geschichte an und erwartest das irgend jemand die "wirklichen Fakten" hat? Das ist doch keine wissenschaftl. Diskussion, bei der man sich nur die Mühe machen muss, mal die Quellen zu checken. Hr. Lobinger hat das so dargestellt. Vielleicht kommt in 1 Woche raus, alles ist erfunden. Fühlst Du Dich dann besser?
Noch gibt es keinen Angeklagten, das Unternehmen hat er ja nicht benannt. Da darf man auch mal sagen "das finde ich Scheisse, wenn es so war."
Oder fragen "dürfen die das überhaupt?"
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