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Verfasst: Mi 28. Feb 2007, 21:54
von BlueDanube
Gibt's dann einen Shuttle-Dienst der NSF zur Stadt-Grenze? :roll:

Verfasst: Do 1. Mär 2007, 07:23
von mcBrandy
BlueDanube hat geschrieben:Gibt's dann einen Shuttle-Dienst der NSF zur Stadt-Grenze? :roll:
Der ist gut. :lol:

Ich frage mich, wie das mit dem Sommerfest funktioniert?

Verfasst: Do 1. Mär 2007, 07:55
von Skywalker
Leider ist das weder ein April Scherz noch ein März Scherz...das ist ein typisch deutsches Frühlings-Märchen :lol:

Ich darf übrigens auch nicht mehr zur NSF fahren,da KFZ BJ.92...

Pure Geldmacherei das Ganze !!!!!!

Verfasst: Do 1. Mär 2007, 07:59
von g.vogt
Skywalker hat geschrieben:Pure Geldmacherei das Ganze !!!!!!
Wenns denn so wäre. M.E. dürfte der "Erlös" den Verwaltungsaufwand bestenfalls abdecken. Und im Grunde kostet jeden Autofahrer die Beschaffung dieses Sichtbehinderers mehr als (an Zeit und Nerven) als jene paar Euro. Diese Pickerl sind ungefähr genauso sinnvoll wie Tempo-30-Schilder im Einzugsbereich der Luftmessstation (sowas wird wirklich gemacht!).

Aber in der Tat könnte es angebracht sein, dass die NSF nachher zu den Informationen zur Anfahrt auch welche über die nötige Plakette aufnimmt. Zumal richtige Hifi-Fans ja nicht immer niegelnagelneue Autos haben (Ausnahmen bestätigen die Regel).

Verfasst: Do 1. Mär 2007, 08:27
von Nino
g.vogt hat geschrieben:Zumal richtige Hifi-Fans ja nicht immer niegelnagelneue Autos haben (Ausnahmen bestätigen die Regel).
tja...wer hat schon genug geld um in beides immer wieder neu und richtig zu investieren...auch ohne "neuanschaffung" ist der unterhalt eines autos eh schon fast luxus!

nino

Verfasst: Do 1. Mär 2007, 08:42
von Squeeze
Kleiner Hinweis: Man kann beide NSF-Standorte auch mit dem Zug erreichen. Wenn man nicht gerade plant, vor Ort ein Surround-Set zu erwerben, ist das eine echte alternative zur Anreise mit dem KFZ.

Ich weiß, ich weiß... für eingefleischte Pedaldrücker ist das indiskutabel, weil unter ihrer Würde. Aber sie dürfen dann nicht behaupten, nichts von einer Alternative gewusst zu haben. ;-)

Squeeze (BC50-Besitzer)

Verfasst: Do 1. Mär 2007, 09:10
von Nino
Squeeze hat geschrieben:Kleiner Hinweis: Man kann beide NSF-Standorte auch mit dem Zug erreichen. Wenn man nicht gerade plant, vor Ort ein Surround-Set zu erwerben, ist das eine echte alternative zur Anreise mit dem KFZ.

Ich weiß, ich weiß... für eingefleischte Pedaldrücker ist das indiskutabel, weil unter ihrer Würde. Aber sie dürfen dann nicht behaupten, nichts von einer Alternative gewusst zu haben. ;-)

Squeeze (BC50-Besitzer)
ich fahre sehr viel bus und bahn, täglich zur arbeit, das auto braucht meine freundin! leider passen aber meine lieblingslautsprecher von der nsf nicht in das gepäckfach der bahn! :evil:

nino

Verfasst: Do 1. Mär 2007, 16:43
von ta
kannst sie ja bei der NSF anschauen und dir dann schicken lassen... :roll:

Verfasst: Sa 3. Mär 2007, 11:40
von emo
Ich habe vor einigen Tagen im Radio gehört, dass die Regelungen dazu noch "ungenau formuliert" sind und deshalb die betroffenen Städte in Bayern es aufschieben wollen. Angeblich gibt es wohl die Verpflichtung dazu erst ab April 2008. So zumindest der Kommentar im Radio.
Das z.B. Stuttgart dabei eine Vorreiterrolle einnimmt und unbedingt dieses Jahr noch "Vollzug melden will" ist natürlich für die Betroffenen ärgerlich, weil kaum Zeit auf Vorbereitung bzw. entsprechender Reaktion bleibt.
Hat Mercedes gerade Absatzprobleme ? :wink:

emo

Verfasst: Sa 3. Mär 2007, 13:37
von OL-DIE
Hallo alle miteinander,

ich habe mir noch einmal einige Gedanken zu dieser Feinstaub-Verordnung gemacht. So sehr ich begrüße, dass man den Feinstaub reduzieren möchte, so nachdenklich macht mich die Art und Weise, wie dies geschehen soll.

Das technische Problem ist meiner Meinung nach, dass der Feinstaub bei Fahrzeugen nicht nur aus dem Auspuff emittiert wird, sondern auch in erheblichem Maße aus Brems- und Kupplungsbelägen sowie durch den Reifenabrieb. Und da setzt die Verordnung nicht an.

Die nächste Frage ist, wie man Feinstaub reduzieren kann. Im günstigsten Fall vermeidet man seine Entstehung, im zweitgünstigsten Fall sorgt man für dessen Verminderung. Dies könnte beispielsweise dadurch geschehen, dass man die Hauptverkehrsstraßen in den Problemgebieten mit Wasser besprüht. Dadurch wird der Feinstaub gebunden und niedergeschlagen.

Weiterhin haben es doch die Automobilhersteller in der Hand, ihre Fahrzeuge entsprechend feinstaubarm zu konstruieren. Der Halter bzw. Fahrer eines Fahrzeuges hat doch allenfalls durch vorausschauende Fahrweise die Möglichkeit, emissionsarm zu fahren. Also muss doch die Lösung des Problems in den Konstruktionsabteilungen der Automobilindustrie erfolgen.

Allerdings setzt die Lösung des Problems meiner Meinung nach an der falschen Stelle an. Wenn man es kritisch sieht, wird bei der Umsetzung der Feinstaubverordnung dem Altwagenfahrer in letzter Konsequenz die Allgemeine Betriebserlaubnis für sein KFZ stark eingeschränkt oder im Extremfall, wenn er beispielsweise in SG wohnt, vollständig entzogen.

Damit stellen sich meines Erachtens einige juristische Fragen. Ich bin zwar kein Jurist, aber damit sind eng verknüpft einige Werte, die den Bestand unserer Rechtsordnung darstellen.

Dies sind Werte und Rechtsnormen wie dasRückwirkungsverbot und denVertrauensschutz, die auch im Grundgesetz verankert sind.

Mir erscheint es fraglich, ob diese Normen in der Feinstaubverordnung entsprechend berücksichtigt wurden. Ganz nebenbei: Oldtimerfahrten in SG dürfte es zukünftig wohl nicht mehr geben. Und falls ein Betrieb in SG existiert, der sich der Restauration von Oldtimern verschrieben hat, so ist der wohl um seine Existenz gebracht.

Vielleicht ist ein Jurist hier im Forum vertreten, der hierzu seine Meinung darlegen möchte.

Gruß
OL-DIE