Hallo Horst_ausem_Forst,
Horst_ausem_Forst hat geschrieben:Die Nachtruhe fängt ab 22 Uhr an; wegen des persönlichen schlechten gewissen bei den meisten Menschen schon früher
ich bin nicht sicher, ob ich deinen Smiley missdeute, aber der zweite Halbsatz stößt mir ziemlich unangenehm auf...
Das gestaltet das Zusammenleben in unserer Gesellschaft doch so schwierig: Alles, was nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, wird als erlaubt angesehen und allzu oft selbstverständlich bis an jene gesetzliche Grenze ausgereizt und ausgenutzt, egal ob es den Mitmenschen stört oder nicht.
Für mich persönlich muss ich sagen, dass ich nicht "wegen des schlechten Gewissens" sondern aus Rücksicht auf meine Nachbarn ab 20 Uhr konsequent leise drehe. Genauso wie ich meinem Nachbarn dankbar bin, dass er nicht mal auf die Idee kommt, seinen Rasenmäher jenseits von 20 Uhr zu betreiben. Glücklicherweise funktioniert die gegenseitige Toleranz in meiner nächsten Umgebung allgemein sehr gut.
Übrigens gibt es selbst für lautstarke Musik auf gelegentlichen Partys keine gesetzliche Ausnahmeregelung von der Nachtruhe (es sei denn, sie wird dem Mieter beispielsweise durch die Hausordnung zugestanden und der Lärm beschränkt sich auf die betroffenen Mietparteien). Auch das Gewohnheitsrecht nach dem Motto: "An meinem Geburtstag ging es schon immer etwas lauter zu." entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage und ist pures Wunschdenken. Das muss niemand dulden.
Allerdings ist "Kinderlärm" (schreckliches Wort) ausdrücklich von Ruhezeiten ausgenommen. Er lässt sich nicht auf Zeiten beschränken und muss hingenommen werden. Sag mal einem Säugling, dass er nach 22 Uhr keinen Hunger mehr und daher das Geschrei einzustellen hat. Dass dies von Eltern bisweilen ausgenutzt wird (wie in obigem Beispiel), steht auf einem anderen Blatt.
Horst_ausem_Forst hat geschrieben:Es gibt keine Mittagsruhe mehr in Deutschland wurde doch vor Jahren schon abgeschafft.......
Das wäre mir neu. Quelle?
Mag sein, dass die Mittagsruhe in Muster-Mietverträgen nicht mehr vorkommt, aber generell gilt sie unverändert zwischen 12 und 15 Uhr. Meines Wissens sind die Ruhezeitenregelungen Ländersache und können daher allenfalls in einzelnen Bundesländern geringfügig abweichen. Ich lasse mich aber gerne belehren, wenn hier eine Änderung eingetreten sein sollte. Unabhängig davon werde ich auch weiterhin samstags mittags die Kreissäge ruhen lassen.