Kat-CeDe hat geschrieben:Hi Homernoid,
in den ersten 6 Monaten würde ich dir voll recht geben hier sind es aber schon 15 Monate. Im Betreff steht Garantie und da trifft das hier alles nicht zu denn Garantie ist freiwillig in Art und Umfang.
Ralf
Jop. 15 Monate ist halt schon fast die gesamte Gewährleistung. Die Gewährleistung bezieht sich aber auf 24 Monate. Heisst, wenn Du es nachweisen kannst, dass die Probleme vorhanden waren, dann ist das so, als wenn es in den ersten 6 Monaten wäre. Und da wären wir beim Thema Nachweis. Und der ist für einen Privatmann für lau nur schwer zu erreichen. Anderswo würde man da sicher ein Gutachten etc. einholen, wenn es um wirklich viel Geld geht. Aber bei solchen Gerätschaften, die schnell an Wert verlieren, ist das immer so ne Sache.
Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, die im Normalfall bestimmte Kosten abdeckt, aber eben nicht alle (zumeist Versand- und Rep.kosten fallen mind. an). Austausch auf ein komplett neues Gerät ist dann wohl eher Kulanz bzw. müsste man schauen, ob da nicht eher die Nachbesserung erst greifen muss (danach Wandlung / Minderung).
Aber ich bin wie gesagt Laie und das ist mein Rechtsverständnis zu dem Thema. Aber fest steht, der Händler hat sich an geltende Gesetze zu halten (Widerruf / Gewährleistungspflicht) und kann diese nicht ausschliessen per AGB.
ICH als Privatperson fände es auch "schäbig" würde ich mal sagen, wenn mir der Hersteller zerkratztes Zeug liefern würde. SO kann man keine Kunden halten.
@dnitsche
Amazon wollte das bei mir so machen (sie wollten selber bestimmen, ob Rep. oder Austausch).
Ich habe dann mit Öffentlichkeit gedroht, das hat gewirkt. DENN, erst Austauschgerät, DANN defekte Ware zurück.
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Der Privatkäufer hat viel mehr Rechte, als man annehmen könnte.
Ich hatte einen Medienplayer, den Amazon nun mal nicht repariert. Der wird einfach an den Hersteller nach D/Frankreich geschickt und das warŽs dann. Für Amazon entstehen keine Kosten, da sie zumeist nur "Mittler" sind und keine Fachwerkstatt.
Daher ist es auch wichtig, defekte Ware als Gewährleistung zu deklarieren und nicht als Widerruf, weil man nie sicher sein kann, wie der Händler* das hält. Wenn man Pech hat, steckt der Händler die defekte Ware wieder in neues Verp. material und verkauft es wieder als "neu":
DAS verstehen Viele einfach nicht...
*Händlerunabhängig, und nicht auf Amazon bezogen