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Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Verfasst: Di 22. Nov 2011, 08:56
von Kat-CeDe
Hi,
wenn Fax dann aber mit qualifiziertem Sendebericht.
Ralf
Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Verfasst: Di 22. Nov 2011, 10:50
von INZTITUT
HiFiflex hat geschrieben:Weshalb den
drei mal? Eine Frist ist doch dazu da, eingehalten zu werden - beim ersten mal!
Weil ich nachdem was er geschrieben hat, davon ausgehe muss dass die Hausverwaltung den ersten Brief erst einmal ignoriert... Wenn es anders verläuft um so besser...
Die Zeit läuft ohnehin davon, und die kommende Hausverwaltung übernimmt die Rechte und Pflichte der alten.
Drei mal, weil ich davon ausgehe, dass es sich genau wie bei Reklamationen handelt, dort muss man drei Versuche zur Nachbesserung einräumen - schlägt der dritte fehl kann man wandeln, also vom Kaufvertrag zurücktreten...
Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Verfasst: Di 22. Nov 2011, 10:52
von INZTITUT
Kat-CeDe hat geschrieben:Hi,
wenn Fax dann aber mit qualifiziertem Sendebericht.
Ralf
So war's gemeint - ideal sind da auch Internetfaxe - ich nutze hierfür sehr gerne
http://www.sipgate.de/basic - einmal Guthaben aufgeladen und dann jahrelang nutzen...
Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Verfasst: Di 22. Nov 2011, 11:15
von TPeak
INZTITUT hat geschrieben:Drei mal, weil ich davon ausgehe, dass es sich genau wie bei Reklamationen handelt, dort muss man drei Versuche zur Nachbesserung einräumen - schlägt der dritte fehl kann man wandeln, also vom Kaufvertrag zurücktreten...
Genau das ist aber hier nicht so. Diese Vorschriften finden auf einen
Kaufvertrag Anwendung, also bei einer
Sache, dessen Zustand mangelhaft ist.
Hier handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, aus dem nunmal Pflichten für die Hausverwaltung entstehen. Werden diese Pflichten nicht erfüllt und ensteht dadurch ein Schaden (Kausalität), ist die Hausverwaltung zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Schau mal, die HV wird doch von euch Eigentümern bezahlt um genau solche Sachen zu machen.
Ich hätte da nicht soviel Geduld...
Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Verfasst: Di 22. Nov 2011, 11:20
von INZTITUT
Ich meine beim Werkvertrag wäre es ähnlich, aber da bin ich mir nicht sicher.
Fakt ist jedenfalls: Mit einem Schreiben mit Fristsetzung und dem gleichzeitigen Nachweis der Zustellung ist mal schon mal einen gewaltigen Schritt in der richtigen Richtung weiter...
Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Verfasst: Di 22. Nov 2011, 12:28
von HiFiflex
Dat sach ich doch die ganze Zeit
- Achtung Witz - puh, jetzt muss ich aber mal Sepulken
Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Verfasst: Sa 3. Dez 2011, 13:19
von JensII
Die Isolierung ist jetzt schon eine ganze Zeit dran, die betroffen Ecke(Kante) ist schon einiges Wärmer, wobei auch die Aussentemperatur nicht mehr so tief ist.....
Bis jetzt noch nix vom Haus gehört
Mal schauen ob und was da kommt
Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Verfasst: Mi 22. Feb 2012, 18:17
von JensII
So, heute ist die Eigentüpmervesammlung, bei der meine Isolierung angesprochen wird
Habe mir schon Kanonenfutter besorgt
Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Verfasst: Fr 24. Feb 2012, 16:38
von HiFiflex
Und?
Musst du wieder zurück-bauen ...
Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Verfasst: Sa 25. Feb 2012, 09:22
von JensII
Nein, muss nicht zurück bauen, darf sogar noch etwas mehr isolieren!
Gab zwar hitzige Diskussionen, aber ich lebe noch!
Und eine neue Haustür darf ich mir auch anschaffen, wenn diese optisch gleich ist (einziges Problem dran zu kommen, wird der Türgriff von aussen....)
Obwohl es dementsprechend gut lief, geht mir das alles seit ein paar Tagen nicht aus dem Kopf, muss wohl am Wochenende mal einen kippen gehen