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Verfasst: Fr 27. Aug 2004, 09:49
von Gandalf
Zum Thema Versandbedingungen der verschiedenen Unternehmen (Post, UPS,....):

"Die Ware muss so verpackt werden, dass sie einen Sturz aus 1 Meter Höhe auf Steinboden unbeschadet überlebt. Desweiteren muss sie gegen auslaufende Flüssigkeit ausreichend geschützt sein."

Wer einmal bei der Post gearbeitet hat, weiss, wie die mit den Paketen umgehen. Da ist nämlich völlig wurscht, ob da 'Vorsicht Glas, Zerbrechlich' draufsteht. Die Kartons werden trotzdem geworfen, fallen schon mal aus dem LKW auf die Strasse.

Verfasst: Fr 27. Aug 2004, 10:00
von mralbundy
1 Meter auf Steinboden?? Das wär' ja noch harmlos. Manche Pakete sehen eher aus wie vom Hochhaus runtergeworfen...

Eigentlich könnte man das ganze Problem aus der Welt schaffen, indem die Versandunternehmer die Preis erhöhen, aber dafür BEI PaketABGABE auch überprüfen, ob die Verpackung transportgerecht ist - und ggf. ablehnen.

Wäre zwar zunächst aufwendig, aber langfristig in vielen Fällen nervenschonender. :idea:

Verfasst: Fr 27. Aug 2004, 21:21
von janabella5
hedisch hat geschrieben:Hallo zusammen!

@Thomas: Ja mit der Haftung sehe ich das auch so, aber lohnt der Aufwand? Ein Ersatzgehäuse ist möglicherweise billiger als meine Selbstbeteiligung von der Rechtschutzversicherung, falls beim Verkäufer nix zu holen ist.
Hallo "hedisch",
ob beim Verkäufer im Falle einer Haftung etwas zu holen ist, oder nicht, kann man natürlich nicht wissen!
Und gerade mit solch einer Überlegung, das der Aufwand sich unterm Strich nicht rechnet, spekulieren solche unseriösen Verkäufer! Nebenbei bemerkt, bei einem Schuldspruch wird Dir der Verkäufer alle Deine Unkosten ersetzen müssen, dies schließt natürlich Deine Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung mit ein.

Der Verkäufer schuldet Dir eine angemessene Verpackung!

Nach Deinen Ausführungen zu urteilen, wird HERMES aufgrund der fehlenden Originalverpackung, die bei allen Nubert-Umverpackungen von den entsprechenden Verpackungs-Ingenieuren der Post- bzw. UPS abgenommen sind, die Schadensregulierung ablehnen!
Aufgrund Deiner hier geschilderten Erfahrungen mit dem Verkäufer wäre ich mir nicht mehr so sicher, ob es sich hierbei tatsächlich um einen Transportschaden handelt...

Falls Du Hilfe benötigst, würde ich Dir gerne per PN weiterhelfen!
Zunächst aber solltest Du das Ergebnis vom HERMES-Versand abwarten, und dem Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein zur schriftlichen (keine E-Mail) Stellungnahme auffordern!

Gruß
Thomas

Verfasst: Fr 27. Aug 2004, 21:34
von Christof

Verfasst: Fr 27. Aug 2004, 22:17
von MuadDib
Gandalf hat geschrieben:Zum Thema Versandbedingungen der verschiedenen Unternehmen (Post, UPS,....):

"Die Ware muss so verpackt werden, dass sie einen Sturz aus 1 Meter Höhe auf Steinboden unbeschadet überlebt. Desweiteren muss sie gegen auslaufende Flüssigkeit ausreichend geschützt sein."

Wer einmal bei der Post gearbeitet hat, weiss, wie die mit den Paketen umgehen. Da ist nämlich völlig wurscht, ob da 'Vorsicht Glas, Zerbrechlich' draufsteht. Die Kartons werden trotzdem geworfen, fallen schon mal aus dem LKW auf die Strasse.
Die Versandunternehmen versuchen sich natürlich immer rauszureden, jedoch müssen sie sich alle an die Allgemeinen Speditionsbedingungen halten, die sind gesetzlich vorgeschrieben.
Der interessanteste Teil ist, dass das Transportunternehmen dafür zu sorgen hat, dass das Paket transportsicher entgegengenommen wird. D.h. äußerlich keine sichtbaren Beschädigungen, es darf innen nichts wackeln und je nach Gewicht sind sogar Klammern vorgeschrieben.
Die lapidare Antwort, das Paket war sicher vorher schon beschädigt und lässt keinen Rückschluss auf Schaden des Inhaltes zu, hat damit schon gar keinen rechtlichen Bestand.
Zudem stehen dem Kunden auch noch Schadensersatzansprüche zu, die über dem tatsächlichen Schaden am Artikel hinausgehen.
Eine ausreichende Innenverpackung nachzuweisen, liegt leider beim Kunden und dies ist vor allem schwierig, wenn es sich nicht um Orignalverpackung handelt.

Verfasst: Fr 27. Aug 2004, 23:01
von janabella5
Christof hat geschrieben:Hallo,

hier eine grundsätzliche Aussage zum Versand:

bei Privatleuten ist es so, dass der Versender nur bis zur Übergabe an das Transportunternehmen haftet.
Juristisch: der Haftungsübergang erfolgt bei der Übergabe zur Versendung

bei gewerblichen Anbietern ist der Haftungsübergang erst bei der Übergabe an den Kunden !!!
das heißt, der Anbieter ist für den ordnungsgemässen Versand verantwortlich

darum versenden auch die meisten gewerblichen Anbieter bei E-Bay nur versichert, da Sie ansonsten in der Haftung wären.

mit freundlichem Gruss

Christof
Hallo Christof,

was Du ansprichst, ist der Gefahrenübergang beim Versendungsverkauf (vgl. § 447 (1) BGB)! Sicherlich schließt dies eine Beschädigung während des Versandweges ein, jedoch nicht, wenn der Versender fahrlässig gehandelt hat, indem er z.b. eine unzureichende Verpackung gewählt hat!

Dies wird das Ergebnis vom HERMES-Versand zeigen, was sich im Übrigen auch an die allgemein gültigen Versand/Verpackungsbestimmungen hält, denn kein Versandunternehmen würde ein OLG-Urteil riskieren...

Sollte wie bereits erwähnt eine unzureichende Um/Innenverpackung als Ursache für den Schaden festgestellt werden, wird HERMES die Schadensregulierung zu seinen Lasten ablehnen. Mit dieser Aussage steht nun der Versender in der Haftung! Er hat natürlich die Möglichkeit, dieses Ergebnis dann von einem unabhängigen Sachverständigen auf seine Kosten erneut überprüfen zu lassen, jedoch glaube ich, dass dies in dem hier vorliegenden Fall auszuschließen ist...

Im Übrigen ist es irrelevant, ob ein Händler seine Sendungen versichert, oder unversichert verschickt! Seit dem 01.01.2002 gelten die neuen Verbrauchsgüterkaufbestimmungen im BGB (vgl. § 474 BGB), wonach der Händler bei Verlust oder Beschädigung auch weiterhin gegenüber dem Käufer (privat) in der Lieferpflicht steht!
Beim versicherten Versand hat der Händler dann aber die Möglichkeit, den z.B. Verlust beim Versandunternehmen geltend zu machen, jedoch ist er unabhängig davon erst einmal gegenüber dem privaten Käufer zur Ersatzlieferung verpflichtet!

Gruß
Thomas

Verfasst: So 12. Aug 2007, 12:01
von Thommy
Nicht wundern - ich habe ein wenig in den Tiefen des Forums gekramt.

Ich werde meine nuBox 400 aus Platzgründen wahrscheinlich abgeben müssen.
Nur leider war es mir beim Kauf damals nicht möglich, die Originalverpackung aufzuheben.
Gibts denn die Möglichkeit, bei Nubert Originalkartons "nachzuordern", um solchen Ärger wie beim Versand der LS zu vermeiden?

Verfasst: So 12. Aug 2007, 13:41
von tiyuri
Thommy hat geschrieben:Gibts denn die Möglichkeit, bei Nubert Originalkartons "nachzuordern",
um solchen Ärger wie beim Versand der LS zu vermeiden?
Falls ja, müssten sie zunächst den Versand zu dir überleben. :lol:
Entschuldige bitte, nicht sehr hilfreich, aber ich konnte nicht anders.

Verfasst: So 12. Aug 2007, 17:24
von weaker
Die nuBox 400 während des Abverkaufs loszuwerden, wo das Original in neu auch schon sehr günstig ist, ist natürlich ungünstig vom finanziellen her.

Verfasst: So 12. Aug 2007, 18:00
von g.vogt
Hallo Thommy,
Thommy hat geschrieben:Gibts denn die Möglichkeit, bei Nubert Originalkartons "nachzuordern",...
das solltest du kurzerhand bei der Hotline erfragen.

Mit internetten Grüßen
Gerald Vogt