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Gewährl. durch Hersteller? BlödMarkt.. (Odyssee geht zuende)

Hier dreht es sich um (fast) alles...
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LogicFuzzy
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Beitrag von LogicFuzzy »

eric_the_swimmer hat geschrieben: Du musst Dich übrigens nicht auf Reparaturversuche einlassen, Du kannst auch auf Lieferung eines neuen (mangelfreien) Players bestehen. Das kann der MM dann nur verweigern, wenn ihm dadurch unverhältnismäßige Kosten entstehen, was aber bei einem Massenprodukt (und Massenmarkt) ziemlich ausgeschlossen sein dürfte. Höchstwahrscheinlich haben die doch sogar noch Player Deines Modells vorrätig.

Gruß,
Philipp
Habe vor dem Gespräch mit dem Serviceheini nachgeschaut: Keine Kenwood 3080 mehr im Verkauf. Wird vielleicht seine Gründe haben. Außerdem hab ich so das Gefühl, dass der Fehler in der Firmware liegt. Damit wären alle Geräte betroffen. Das würde auch erklären, warum man das Gerät auf unbestimmte Zeit in der Reparatur halten will, es gibt schlichtweg noch keine neue Firmwareversion. Das Gerät war ja brandneu. Man sollte eben doch nicht die ersten Seriengeräte kaufen. Ist wie bei Autos...
Gruß LogicFuzzy
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Malcolm
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Beitrag von Malcolm »

Der Kenwood 3060 und 3070 waren IMHO schon sehr sehr schlecht.....
Ich würde versuchen das Geld zurück zu bekommen!
Der 3060 hat quasi nix abgespielt! Nur Originale liefen "ganz gut".
Gebrannte DVD-Rs und +Rs nur wenns Ihm gerade gepasst hat.
Das Laufwerk war seeehr laut im Vergleich zu meinen No Name Playern.
Von anderen Formaten mal ganz zu schweigen----
Jetzt Hab ich den Pioneer575A und bin glücklich :lol:
Viele schöne Sachen
Homernoid

Beitrag von Homernoid »

LogicFuzzy hat geschrieben:
Amperlite hat geschrieben: Geh doch noch einmal hin und suche dir einen anderen Verkäufer.
Dummerweise war mein Gesprächspartner der Chef der Serviceabteilung.

Jedenfalls habe ich ein Einschreiben aufgesetzt, in dem ich den Blöd Markt (und natürlich nicht Kenwood) in Verzug gesetzt habe und eine Frist von noch 4 Wochen eingeräumt (immerhin habe ich ein Ersatzgerät bekommen). Ich werd berichten was draus wurde.
Danke für Eure Antworten :!:

PS: Vielleicht sollte ich meine nächste Hardware doch wieder bei NSF bestellen...
Meist hilft da, wenn man ein bischen lauter redet und dabei ne Menge Kunden drumrum stehen. ;)
Hatte ich schonmal Erfolg mit gehabt - allerdings nicht beim Blödmarkt, weil ich mir da nix kaufe in der Richtung. :D
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Doc
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Beitrag von Doc »

LogicFuzzy hat geschrieben: Jedenfalls habe ich ein Einschreiben aufgesetzt, in dem ich den Blöd Markt (und natürlich nicht Kenwood) in Verzug gesetzt habe und eine Frist von noch 4 Wochen eingeräumt (immerhin habe ich ein Ersatzgerät bekommen).
Oh, oh... ich befürchte, das geht daneben. Bei der Setzung einer Frist kommt es meines Wissens auf den genauen Wortlaut an. Wenn man schreibt, dass binnen X Wochen etwas zu passieren hat, so ist das in der Regel unwirksam und wird vor Gericht nicht als Frist anerkannt. Man muss beim Setzen einer Frist immer das genaue Datum, bis wann die Frist geht, angeben - z.B. bis zum 1.11.2004. Nur dann liegt im rechtlichen Sinne eine Frist vor. Ich bin allerdings kein Rechtsexperte - alle Angaben ohne Gewähr. :wink:

-Stefan
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Marantz PS17/SM17 AV Amp Vor-/Endstufen Kombi,
Panasonic S75 DVDP, Philips RU 760 FB, ALDI Beamer.
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LogicFuzzy
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Beitrag von LogicFuzzy »

Doc hat geschrieben:
LogicFuzzy hat geschrieben: Jedenfalls habe ich ein Einschreiben aufgesetzt, in dem ich den Blöd Markt (und natürlich nicht Kenwood) in Verzug gesetzt habe und eine Frist von noch 4 Wochen eingeräumt (immerhin habe ich ein Ersatzgerät bekommen).
Oh, oh... ich befürchte, das geht daneben. Bei der Setzung einer Frist kommt es meines Wissens auf den genauen Wortlaut an. Wenn man schreibt, dass binnen X Wochen etwas zu passieren hat, so ist das in der Regel unwirksam und wird vor Gericht nicht als Frist anerkannt. Man muss beim Setzen einer Frist immer das genaue Datum, bis wann die Frist geht, angeben - z.B. bis zum 1.11.2004. Nur dann liegt im rechtlichen Sinne eine Frist vor. Ich bin allerdings kein Rechtsexperte - alle Angaben ohne Gewähr. :wink:

-Stefan
Hab ich gemacht: 27.10.2004
Habs fürs Forum vereinfacht dargestellt.
Gruß LogicFuzzy
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eric_the_swimmer
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Beitrag von eric_the_swimmer »

Doc hat geschrieben:Wenn man schreibt, dass binnen X Wochen etwas zu passieren hat, so ist das in der Regel unwirksam und wird vor Gericht nicht als Frist anerkannt. Man muss beim Setzen einer Frist immer das genaue Datum, bis wann die Frist geht, angeben - z.B. bis zum 1.11.2004. Nur dann liegt im rechtlichen Sinne eine Frist vor.
Das Fristende muss nur bestimmbar sein. "Vier Wochen" würde dann eben auf 28 Tage ab Empfang des Einschreibens hinauslaufen. Wird eine unangemessene Frist gesetzt, beginnt übrigens trotzdem eine angemessene zu laufen. Wenn also der MM in fünf Wochen nichts machen würde, wäre das allemal für einen Rücktritt ausreichend, selbst wenn LogicFuzzy eine zu kurze oder nicht hinreichend bestimmte Frist gesetzt hätte.

Gruß,
Philipp
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LogicFuzzy
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Beitrag von LogicFuzzy »

Hallo Leute,
ich muß meinem Frust über den Blödmarkt in gleicher Sache nun noch einmal Luft verschaffen:

Habe den nicht lippensynchron spielenden DVD-Player (Kenwood 3080 für 159,-- €) zu einer von Kenwood lizenzierten Vertragswerkstatt gebracht. Die haben den Fehler auch anerkannt und für ein Softwareupdate nach KENWOOD(!!) geschickt. Das hat zusammen 3 Wochen gedauert, was noch akzeptabel ist. Nicht akzeptabel ist, dass das Gerät immernoch nicht funktioniert.

So bin ich also gestern (wegen Rohlingen) zum Blöd Markt gestiefelt und habe mich dabei auch erkundigt, wie ich nun wieder an mein Geld für den DVD Player rankomme. Der [Ironie]freundliche [/Ironie] Herr machte mich dann darauf aufmerksam, dass der Blödmarkt einen dritten Reparaturversuch unternehmen will. Ich entgegnete, dass ich nicht mehr als 2 Reparaturversuche hinnehmen müsse. Daraufhin erklärte mir der oben besagte Herr, es handele sich um 2 "Nachbesserungsversuche", nämlich die eigentliche Reparatur + 2 Nachbesserungsversuche auf genau diese Reparatur. Ich entgegnete, das das völliger Unsinn sei, und ich eine kundenfreunlichere Lösung wünsche. Darauf bekam ich nur zur Antwort, dass man dies nicht entscheiden könne, sondern nur über die Verkaufsabteilung möglich sei, deren Chef aber in Urlaub ist. Eine Auszahlung sei sowieso nicht möglich allerhöchstens ein Gutschein. :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil:
Da ich das Gerät eh nicht dabei hatte (war wie gesagt eigentlich nur wegen CD-Rohlingen dort), bin ich wieder abgezockelt.

Parallel dazu hatte ich vor 2 Tagen eine Mail an Kenwood-Deutschland geschickt, mit der bitte um eine kundenfreundliche Lösung. Aber auch bei Kenwwod hält man es bislang nicht für nötig, zu antworten.

Ich werde diese Woche noch abwarten und dann eine Auszahlung über die lizenzierte Werkstatt bei Kenwood beantragen. Ist das auch nicht möglich werde ich einen Anwalt einschalten.

FAZIT:
Das war definitiv das letzte Mal, dass ich im Blöd Markt ein "größeres" Gerät gekauft habe. Künftig zahle ich lieber weniger und bestelle im Internet mit mehr Service. In diesem Zusammenhang sei es mir gestattet die Firmen Hifi-Regler, Amazon und Nubert natürlich sowieso zu nennen. Bei allen genannten sind mit Sicherheit im Servicefall weniger Probleme zu erwarten.
Gruß LogicFuzzy
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Beitrag von Christof »

Zuletzt geändert von Christof am Do 30. Mär 2006, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.
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LogicFuzzy
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Beitrag von LogicFuzzy »

Christof hat geschrieben:oder im Blöd-Markt den Geschäftsführer verlangen,
Habe heute nachmittag einen Termin vereinbart! Werde berichten... :?
Gruß LogicFuzzy
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Beitrag von americo »

ich hatte ja letztes jahr meine diesbezüglichen probleme mit der fa. hificomponents und der fa. denon.
einer hat den schwarzen peter an den anderen weitergegeben und niemand wollte die verantwortung übernehemen.
der händler lehnte von vornherein jegliche gewährleistung ab und sagte, ich solle mich gefälligst selber drum kümmern und denon sagte, sie seinen nicht dafür verantwortlich, dass sei angelegenheit des händlers, da ich ja nur mit diesem eine vertragliche bindung eingegangen sei.
mein player war 6 wochen zur zweiten reparatur beim denon service, ich musste mich selbst drum kümmern, weil HC jegliche gewährleitungsabwicklung ablehnte.
und nach der reparatur kam das gerät wie vorher zurück.
ich war bei der verbraucherberatung, nur helfen tut das ganze leider extrem wenig. sich wegen der "paar euro" einen anwalt zu nehmen hilft eigentlich recht wenig. recht haben und recht bekommen sind halt 2 verschiedene paar stiefel. am besten ist immer noch, wenn's einem zu blöde wird, öffetnlich druck zu machen.
also informieren, dass man seine erfahrungen öffentlich kund tut.
einen deutlichen brief aufsetzen und ihn dem jeweiligen händler präsentieren (nur die wahrheit klar und deutlich äussern!!!). diesen dann per mail an verschiedene medienvertreter schicken. irgendwer findet sich immer, der solchen stories nachgeht und ein artikel in der örtlichen presse, oder evtl. sogar magazinen oder tv bringt am meisten.
ich schrieb damals, als es mir reichte an audio und stereoplay, die setzten sich mit denon in verbindung, kurz drauf hatte ich ein telefonat mit höchster stelle und kurz darauf mein geld zurück.
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