Was die Beantwortung deiner Frage angeht bist du ja ziemlich hartnäckig .alex2k4 hat geschrieben:An sich richtig bony!
Nur hat mich interessiert was denn so ein Notfall wäre - ich kam ja gar nicht zu Wort um was zu erklären (egal obs jetzt nur meine Facharbeit und eigene Dummheit war - oder eben was nicht selbst verschuldetes) und rauszufinden ob man das als Notfall anerkennen würde...
mfg alex
Aber m. E. kannst du von der NSF nicht erwarten, daß hier in einem öffentlichen Forum Ausnahmen von der Regel genannt werden.
Das vierwöchige Rückgaberecht ist ein Vertragsbestandteil (AGB) zwischen dem Käufer und der NSF. Dieses "großzügige" Rückgaberecht ist als Entgegenkommen der Firma gegenüber den Kunden zu werten (ist natürlich auch ein gutes Verkaufsargument) und stellt eine generelle Linie der NSF dar. Ein Aufweichen dieser Bedingungen würde einem Dammbruch gleichkommen. Immer mehr Kunden würden sich auf bekannte, z. B. hier im Forum publizierte Präzedenzfälle stürzen und auch bei ihnen die Ausnahme von der Regel einfordern. Die vierwöchige Frist wäre dann Makulatur. Betriebswirtschaftlich ist, bei weiterhin gleichen Preisen der angebotenen Produkte, eine großzügige Ausdehnung der Rückgabefristen dann nicht mehr zu vertreten.
Falls es einzelne Fälle einer "kulanten" Verlängerung gegeben haben sollte, dann sollen diese auch eine absolute Ausnahme darstellen. Es werden dann auch außerordentliche Bedingungen vorgelegen haben, die aber nicht als sogenannte Präzedenzfälle publizierbar sind!