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Re: Drohnen - Hobbypiloten

Verfasst: Di 25. Apr 2017, 19:40
von Andreas H.
Weyoun hat geschrieben:Wenn mich jemand mit seiner Drohne in meinem Planschpool filmen würde, wäre ich zum Äußersten bereit...
Gibt es Drohnen mit Weitwinkel / Fischaugen-Objektiv ?? :wink:
@weyoun
Kleiner Scherz am Rande...nicht böse sein....

Re: Drohnen - Hobbypiloten

Verfasst: Di 25. Apr 2017, 23:10
von Weyoun
So groß ist mein Pool nun auch wieder nicht. :wink:

Re: Drohnen - Hobbypiloten

Verfasst: Mi 26. Apr 2017, 09:40
von StefanB
Mörstädter hat geschrieben:Hallo David,

ich habe meinen Beitrag deswegen geschrieben, weil ich seit über 35 Jahren verantwortungsvoll und m.M.n. gesetzeskonform RC-Modellflug betreibe
Das steht vermutlich ausser Frage.
Mein erster kleiner UHU floh nur geradeaus.
Der war niemals auch nur ansatzweise mit Augen ausgerüstet.

Times, they are a changing....

Stefan

Re: Drohnen - Hobbypiloten

Verfasst: Mi 26. Apr 2017, 11:35
von David 09
StefanB hat geschrieben:
Mörstädter hat geschrieben:Hallo David,

ich habe meinen Beitrag deswegen geschrieben, weil ich seit über 35 Jahren verantwortungsvoll und m.M.n. gesetzeskonform RC-Modellflug betreibe
Ich betreibe dieses Hobby eher selten auch schon ein paar Jahre, nicht so lange wie du 8O
Und selbstverständlich habe ich mich VORHER über die gesetzlichen Regelungen informiert.

Zum Thema sippenhaft: ja, auch hier gilt, wenige benehmen sich wie arschlöcher und alle waren es...egal ob bei Hundehaltern, die es zulassen, dass ihre schnuffis die Wege zuschei*, egal, ob irgendwann einer, der waffenrechtliche Erlaubnisse besitzt, seine Waffen illegal einsetzt, egal, ob jemand, der in ner 30er-zone rast und nen Kind totfährt, egal, ob einer nen drecksdiesel fährt und Radfahrer damit "tötet", egal, ob jemand das Asylrecht missbraucht, egal, ob einzelne mit ihren kamerafluggeräten ohne Versicherungen über ein Wohngebiet fliegen, um Weyoun beim Baden abzulichten, egal, alle diese Gruppen sind es dann gewesen... :evil:

Na ich bin nur froh, dass weder Weyoun noch StefanB mich bei entsprechenden Verstößen erwischt haben... :lol: :wink:

Die mavic erfüllt wohl flugfertig nicht die "genehmigungs- und nachweispflichten"...Insofern reicht die Versicherung und die entsprechende Einhaltung der Flugbestimmungen... :D

Ps: ich habe noch nen blade 200srx und hirobo srb Quark abzugeben... :wink:

Gruß

Re: Drohnen - Hobbypiloten

Verfasst: Mi 26. Apr 2017, 11:43
von Weyoun
David 09 hat geschrieben:Na ich bin nur froh, dass weder Weyoun noch StefanB mich bei entsprechenden Verstößen erwischt haben... :lol: :wink:
Modellfliegerei ohne "Ausspionieren" => Null Problemo!
Drohne mit Kamera über meinem Pool => kaputte Drohne & Kieferbruch :wink:

Re: Drohnen - Hobbypiloten

Verfasst: Mi 26. Apr 2017, 13:00
von StefanB
Es gibt Momente, wo ich größte Lust verspürte, mal solches Gerät illegal zu bewegen.
Nur weil ich es könnte.
Es geht halt nicht wegen no go.
So einfach.
Also lass ich es.
Wenn alle einen Funken Anstand im Hintern hätten...

Stefan

Re: Drohnen - Hobbypiloten

Verfasst: Mi 26. Apr 2017, 18:16
von David 09
Weyoun hat geschrieben:
David 09 hat geschrieben:Na ich bin nur froh, dass weder Weyoun noch StefanB mich bei entsprechenden Verstößen erwischt haben... :lol: :wink:
Modellfliegerei ohne "Ausspionieren" => Null Problemo!
Drohne mit Kamera über meinem Pool => kaputte Drohne & Kieferbruch :wink:
...aufpassen, kann auch in die schlüpper gehen... :wink:


Re: Drohnen - Hobbypiloten

Verfasst: Do 27. Apr 2017, 12:44
von Mörstädter
David 09 hat geschrieben:
StefanB hat geschrieben:
Mörstädter hat geschrieben:Hallo David,

ich habe meinen Beitrag deswegen geschrieben, weil ich seit über 35 Jahren verantwortungsvoll und m.M.n. gesetzeskonform RC-Modellflug betreibe
Ich betreibe dieses Hobby eher selten auch schon ein paar Jahre, nicht so lange wie du 8O
Und selbstverständlich habe ich mich VORHER über die gesetzlichen Regelungen informiert.
...
Die mavic erfüllt wohl flugfertig nicht die "genehmigungs- und nachweispflichten"...Insofern reicht die Versicherung und die entsprechende Einhaltung der Flugbestimmungen... :D

Ps: ich habe noch nen blade 200srx und hirobo srb Quark abzugeben... :wink:

Gruß
Hallo David,

deine Annahme „Die mavic erfüllt wohl flugfertig nicht die "genehmigungs- und nachweispflichten"...Insofern reicht die Versicherung und die entsprechende Einhaltung der Flugbestimmungen... :D“ . ist so nicht ganz richtig, denn die mavic pro wiegt über 700gr. Es gelten sehr wohl entsprechende Bestimmungen, für Flughöhe, FPV, Kennzeichnung, Versicherung etc…
Wie schon in diesem Beitrag und in diesem Beitrag vom mir erwähnt, gibt es, nennen wir es mal Vorschriften, um die sich keiner schert.

…und jeder ist der Auffassung, was er macht ist Rechtens und außerdem macht es Spaß.
Wie du aber siehst, stößt solches Tun schon mal unangenehm auf -> Weyoun noch StefanB. Das sind, so meine Wahrnehmung, keine Einzelfälle. Besonders schlimm wird es wenn der Flugverkehr, oder Einsatzkräfte bei Unglücksfällen behindert oder sogar gefährdet werden.

Hier mal eine kurze unvollständige Zusammenfassung, die dich betreffen könnte.

Klugscheissermodus ON
  • §1 LuftVG
    • (2) Luftfahrzeuge sind:
      1. Flugzeuge
      ...
      9. Flugmodelle
    § 1, LuftVO, "Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr"
    • (1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
    § 19 LuftVZO Kennzeichen, Kennzeichnung -> der ist neu, ab 01.10.2017
    • (3) Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons oder Drachens mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines Flugkörpers mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen.
    § 43 LuftVG
    • (1) (...)

      (2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadenersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten.
    § 102 LuftVZO Vertragsinhalt
    • (1) Der Haftpflichtversicherungsvertrag für Drittschäden muss die sich aus dem Betrieb eines Luftfahrzeugs für den Halter ergebende Haftung decken.

      (2) Die Mindesthöhe der Versicherungssumme bestimmt sich bei Luftfahrzeugen nach § 37 Abs. 1 LuftVG.

      (3) Für Drachen, Flugmodelle und nichtmotorgetriebene Luftsportgeräte ist Gruppenversicherung zulässig.
    § 105 LuftVZO Versicherer
    • (1) Der Versicherungsvertrag ist mit einem Versicherer abzuschließen, der zum Geschäftsbetrieb in Deutschland befugt ist.
    § 106 LuftVZO Versicherungsbestätigung
    • (1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsabschlusses eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt.

      (2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Abs. 1 genügt.
Klugscheissermodus OFF

LG
Jochen

Re: Drohnen - Hobbypiloten

Verfasst: Do 27. Apr 2017, 15:17
von David 09
Hi,
Hat doch gar nix mit klugscheißen zu tun... :wink:
Alles richtig, ich hatte deine links auch sehr wohl gelesen...Deswegen schrieb ich auch:"...entsprechende Einhaltung der Flugbestimmungen..."
Die mavic oder die breeze unterliegen aber noch keinem "amtlichen kenntnisnachweis", da <2kg.

Gruß

Re: Drohnen - Hobbypiloten

Verfasst: Mi 22. Nov 2017, 19:58
von Gandalf
In der ZDF- Mediathek kann man eine interessante Doku zu dem Thema Drohnen ansehen:

https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinf ... n-100.html