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Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Fragen und Antworten rund um Produkte und Dienstleistungen der Nubert Speaker Factory und Nubert electronic GmbH.
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Martin 007
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Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Beitrag von Martin 007 »

.....Ja kann ich auch nur Bestätigen bei meinen 2x2stück 2.wahl LS waren keinerlei makel Festzustellen.
& ich halte immer wieder ausschau nach 2. wahl.!

MfG martin
Grüße vom LRS`ler (Leserechtschreibschäche)
https://de.wikipedia.org/wiki/Legasthenie
horch!
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Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Beitrag von horch! »

R.Spiegler hat geschrieben: Zieht man nun diese drei Mengen ab, verbleibt eine recht kleine Menge "optisch einwandfreier" Rückläufer.
Da die Rückläufer nicht nur optisch, sondern auch technisch penibel geprüft werden, handelt es sich bei diesen Boxen dann um
die "bestgeprüften und makellosesten" Boxen, die man bei uns bekommen kann.
Günther Nubert sagt immer: "Diese Boxen sind doppelt und dreifach geprüft – die würde ICH kaufen!"
Vielleicht sollte man diese Boxen als "Günther Nubert Special Edition" verkaufen.... :wink: :mrgreen:
R.Spiegler hat geschrieben: Als Kunde möchte man auf der einen Seite das Recht des Retournierens haben.
Also – denke ich – muss man auch damit leben, einen – allerdings einwandfreien – Rückläufer zu erhalten.
Genau so sehe ich das auch. Auf das "einwandfrei" kommt es an, nicht auf "fabrikneu".
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Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Beitrag von MrBlueSky1963 »

Vielleicht passend zum Thema: wenn auf den Schutzgittern das "Nubert"-Emblem aufgeklebt ist, deutet das auf einen "Rückläufer" hin? Dieses aufgeklebte Schildchen ist mir nämlich letztens begegnet und ist mir deshalb aufgefallen, weil das Schildchen bisher IMMER in einem Tütchen beigelegt war.
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Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Beitrag von JA0007 »

MrBlueSky1963 hat geschrieben:Vielleicht passend zum Thema: wenn auf den Schutzgittern das "Nubert"-Emblem aufgeklebt ist, deutet das auf einen "Rückläufer" hin?

Nein, werden wohl nur dann schon angebracht, wenn es nur eine Aufstellmöglichkeit gibt, z. B. bei Standboxen und Subs.

Wenn die Löcher für die Abstandshalter in den Gittern Lackabplatzer haben, kann es ein Hinweis auf ein Rückläufer sein.
Christian K.
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Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Beitrag von Christian K. »

Ich sehe schon die ersten kommen, die viel Zeit darauf vergeuden, ihre Boxen mikroskopisch auf etwaige Gebrauchsspuren zu untersuchen, anstelle einfach nur Musik zu hören... :roll:
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Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Beitrag von Wete »

Meine Freundin sagt immer: Wenn etwas nicht ganz 100% perfekt ist, ärgert man sich schon nicht so, wenn man selbst dann den ersten Kratzer reinmacht. Ich nenne das jetzt mal sehr pragmatisch. ;)

Wete
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kdr
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Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Beitrag von kdr »

Bei Antiquitäten nennt man sowas Patina und diese wirkt sich positiv auf den Wert der Sache aus. :eusa-whistle:
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Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Beitrag von nuChristian »

Christian1983 hat geschrieben:
Reinhard hat geschrieben:Hi
es ist erst einmal grundsätzlich festzustellen, dass die 4 Wochen kein Alleinstellungsmerkmal sind, sondern das es eigentlich bei genauer Betrachtung nur zwei Wochen sind.
2 Wochen Rückgaberecht ohne jegliche Angabe von Gründen stellt das Fernabsatzgesetz bei jedem Kauf der über Medien wie Internet, Fax etc vertrieben wird, sicher. In der Praxis heisst das, ist der Käufer nicht persönlich beim Verkäufer, also wenn kein persönlicher Kontakt besteht, dann kann der Käufer innerhalb 14 Tage das Produkt zurückgeben!!!
Ausnahmen: Software, CDŽs etc.
Weiter, weist der Verkäufer auf die Möglichkeit nach dem Fernabsatzgesetz nicht umfassend hin, kann der Käufer dieses Rückgaberecht bis zu 6 Monaten nutzen.
Ergo, könnt ihr jede Box die über den Versandhandel gekauft wird, innerhalb 14 Tagen zurückgeben.
Ware, die beim Kunden war und als neu verkauft wird:
ich sehe das zumindest als ein klein bisschen problematisch an. Ich weiss nicht, ob darüber schon mal ein Urteil gefällt worden ist. Ich denke, dass vermutlich in den AGB darauf hingewiesen werden muss. Denn, letzlich kann die Laufzeit eines Gerätes ja auch die Garantieleistung beeinträchtigen. Man stelle sich folgenden Weg vor:
Kunde kauft zur Probe, schickt zurück. Der Lautsprecher geht zum nächsten Kunden, der schickt zurück....usw
Da ist eine berechtigte Frage, ob da nicht die Gesamtlebensdauer und damit auch die Garantieleistung durch "Probehören" geschmälert wird.
Ich persönlich (andere Branche sowie Studio für aktive LS) würde niemals ein Gerät als neu verkaufen, das ein Kunde bereits zur Demo in Betrieb hatte. Wenn der nächste Kunde das Produkt kauft, weise ich ihn faireshalber darauf hin, und erhält einen entsprechenden Nachlass. Dass der vielleicht keine 10% sein kann, sollte klar sein.
Leider ist es in der Branche ja nicht üblich, ein Fertigungsdatum zu hinterlegen, so dass für den Kunden nicht nachvollziehbar ist, wie alt das Gerät ist. Ein Stempel des Fertigungsdatums auf jedem Teil, würde sicher hilfreich sein.
Nichts für ungut ihr NubertŽs, das ist meine Meinung und mein Verständnis für ein faires Geschäftsgebaren gegenüber dem Kunden. Obwohl ihr insgesamt da nicht so schlecht ausseht
Gruss
Reinhard

Entschuldigung , dass ich diese uralte Diskussion wieder ausgrabe.Aber aus aktuellem Anlass (habe mir gerade ein 2te Wahl Produkt bestellt) ,wollte ich mich hier mal zu Worte melden.
Also 2 Wochen reichen definitiv nicht um einen Lautsprecher in angemessenem Umfeld beurteilen zu können.Das ist Fakt.Ein Kenner wird sich Zeit lassen und gewiss auch keinen Lautsprecher unsachgemäss behandeln.
Ich persönlich fände es viel schlimmer , wenn ich mich nach 3,5 Wochen dazu entscheiden würde den Lautsprecher nicht behalten zu wollen , gesagt zu bekommen das dies nichtmehr geht!
Und zum Zweiten hoffe ich an dieser Stelle auch , dass die 2te Wahl "Hemmschwelle" bei Nubert sehr niedrig hängt,das würde im Umkehrschluss nämlich bedeuten , das ich nun die Möglichkeit habe , einen Lautsprecher mit einem ganz geringen Mangel (womöglich noch an der Gehäuseunterseite) zum Top Preis zu bekommen.Ich werde mal berichten wenn der Lautsprecher angekommen ist(falls gewünscht).


lG

Christian

Also ich zitiere mich am besten mal selbst aus einem anderen Thread um an dieser Stelle weiter zu machen.Ich habe mich vor kurzem dazu entschlossen ein 2te Wahl Produkt bei Nubert zu bestellen.Ich wollte mal ein Nubert Produkt testen und hatte deswegen den AW993 bestellt.Da gab es aber leider ein paar "Problemchen" aufgrund deren ich mich dann doch für ein anderes Gerät entschied.Grosses Lob an dieser Stelle an Herrn Nikolas Schäfer , der mich über Tage immer qualitativ hochwertig und mit hoher Fachkompetenz beriet.
Ich kann da ein Wörtchen mitreden , da ich selbst bei einem der grössten deutschen Elektronikhersteller (allerdings in einer anderen Sparte) arbeite.Genau genommen im technischen Kundendienst.
Nun wie oben schon erwähnt wird man mich bei Nubert bereits als sehr akribischen Kunden kennengelernt haben :mrgreen: .
Allerdings habe ich mir gestern mal den Subwoofer angesehen und erstmal keine optischen Mängel feststellen können.Heute nochmals nachgesehen und nach circa einer Stunde ist es mir dann aufgefallen.Vorne am Aussenring des Chassis sind zwei minimale "Vorwölbungen" die darauf hinweisen ,das es entweder ausgebaut oder getauscht wurde.
Die Frage die ich mir da stelle ist folgende : Bin ich blöde und zahle knapp 100 Euro mehr für ein Gerät das eventuell mal Probegehört wurde und an dem alles in diesem Zustand belassen wurde?Im Grunde genommen habe ich diese "Vorwölbungen" auch nur gesehen , weil ich gezielt nach irgendeinem "Nachweis" gesucht habe.Andernfalls wäre mir absolut nichts aufgefallen.
Nun gut , ich wollte auch nochwas bzgl der Preispolitik loswerden.
Nehmen wir an ein Produkt kostet 850 Euro und wird als Neugerät zum Kunden geschickt.Der Kunde testet , ist unzufrieden und sendet zurück.Nun fallen Nubert die ersten Kosten an (+13€).Nun wird das Gerät vom Lageristen in Empfang genommen und "einsortiert" , ein Verwaltungsmitarbeiter wird beauftragt einen Auftrag zur Prüfung für einen Techniker rauszuschreiben und dieser wird dann circa 45 Minuten damit verbringen das Gerät optisch/technisch zu testen.Gehen wir mal von insgesamt einer Stunde aus (und jeder der weiss wovon ich rede , weiss auch das diese Zeit absolut geschönt ist ).Nun setzen wir inkl Mwst dafür einen Verkaufswert pro Arbeitsstunde von 80 €.Das heisst also , wenn Nubert alle Rückläufer zu 2te Wahl Geräten machen würde , wäre der Kaufpreis mindestens 100 Euro teurer (wenn nicht noch höher).Andererseits könnte man das ausgedehnte Probehören auch wegfallen lassen und auf die vom Gesetz vorgeschriebenen 2 Wochen bestehen.
Dann würde der ein oder andere "Spätzünder" der sich nach 3 Wochen schon satt gesehen und gehört hat und zurücksendet schon mal wegfallen.
Also ich kann solche Diskussionen einfach nicht nachvollziehen.In der heutigen Zeit wird der Service immer kleiner geschrieben.Jeder beschwert sich darüber.
Und bietet eine Firma einen tollen Service wird das Haar in der Suppe gesucht.
Da die "Hemmschwelle" was 2te Wahl Geräte bei Nubert betrifft so niedrig liegt , werde wohl noch öfter darauf zurückgreifen.
Und ein Gerät was als 1te Wahl durchkommt kann man wohl als Neugerät ansehen.
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R.Spiegler
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Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Beitrag von R.Spiegler »

Hallo zusammen!

Wir haben in dieser Angelegenheit einen auf Internetrecht hoch spezialisierten Anwalt befragt.
Auch deshalb, weil uns in einem anderen Forum bezüglich unserer Handlungsweise ein „strafrechtlich relevantes Verhalten“ vorgeworfen wurde. :roll:

Hier seine Antwort:

Sehr geehrter Herr Spiegler,
Die Ansicht des Users „….“ ist rechtlich in keiner Hinsicht haltbar. Es ist nicht nur tatsächlich so, dass in allen möglichen Bereichen Retourenware geprüft und sodann wieder als Neuware in Verkehr gebracht wird. Auch rechtlich geht dies natürlich vollkommen in Ordnung und ist auch durch gerichtliche Entscheidungen bestätigt. Wichtig ist, dass die Ware keine Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung durch den Versand oder die Prüfung des Vorgängerkunden erlitten hat. Wird dies durch sorgfältige Prüfung für den Käufer abgesichert, steht einem Verkauf der Retourenware als Neuware nichts entgegen. Dies können wir Ihnen im Bereich der Unterhaltungselektronik und insbesondere bei Lautsprechern gerne bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
….
Rechtsanwalt
Chisum
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Re: Lautsprecher zum Testen / Rückgaberecht

Beitrag von Chisum »

Amen!

Und nun bitte bitte nie wieder ein Thread zu diesem Thema...
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