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Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 10:52
von Dueren
Ich werde die Hotline nochmal anrufen...........
Mann, wie mir so was stinkt. Mit so was beschäftige ich mich so gar nicht gerne......
Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 10:58
von anton59
ta hat geschrieben:Welchen Sinn hat eigentlich eine Recovery-CD, wenn zum Recovern trotzdem die Festplatte benötigt wird?
Außerdem ist das Formatieren und Umpartitionieren der Festplatte normaler Gebrauch. Kann ja sein, dass jemand ein anderes Betriebssystem als das Mitgelieferte nutzen möchte. Wenn ich einen PC kaufe, kann ich zunächst davon ausgehen, dass auch andere Betriebssysteme - und sei es Freedos - draufgemacht werden können, ohne die Garantie zu verlieren.
Ich würd mir das ganze nochmal schriftlich geben lassen, und dann ab zu Verbraucherzentralen und zur ct...
Ihr habt ja Recht - es macht keinen Sinn. Aber FS wird sich etwas dabei gedacht haben (Identifikation, bestimmte Hilfsmittel für das Recovern?) - und irgendwo im Kleingedruckten wird dann wahrscheinlich stehen, dass diese Partition nicht gelöscht werden darf und/oder dann eine "Servicegebühr" (dieser Begriff ist als solcher schon abartig) für die Wiederherstellung etc. fällig wird. Auch hat FS darauf hingewiesen, dass dieses NB nicht für XP geeignet sei (aus Bequemlichkeit)... Insofern halte ich einen Rechtstreit nicht für den richtigen Weg - ein Fall für die ct wäre es aber allemal.
Bei Lenovo gibt es auch solche Festlegungen/Hinweise, weil dann das ganze "Access IBM" (oder wie das heute heisst) nicht mehr funktioniert. Nur Lenovo sendet dann ein vollständiges Medium zu, mit der sich der Auslieferungszustand wiederherstellen lässt. Bei Dell ist dieses Medium auch gleich dabei. Nicht umsonst schneiden beide Unternehmen bei Serviceumfragen gut-sehr gut ab - und sind im Windowsumfeld gerade aus diesem Grund empfehlenswert.
@Düren
Ja - dummerweise stehen die wichtigsten Sachen meist im Kleingedruckten... - aber das soll keine Entschuldigung für FS sein. Ich finde das grundsätzlich doof.
Dein Spezialist hätte aber vor dem Formatieren die Platte auf versteckte Partitions prüfen können - und sich vielleicht nicht auf die von Dir erstellten Recovery-DVD's verlassen sollen. Mit einer guten Image-SW wäre der Rückweg m.E. nach dem Formatieren auch ohne Probleme möglich gewesen. Aber das ist nun Geschichte - ein Technikfreak bastelt Dir das NB auf Dein Wunsch-BS zurecht und dann
@Gerald
Das Du so ein Schlitzohr bist, ist mir ja völlig neu.
Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 11:06
von g.vogt
Düren hat geschrieben:g.vogt hat geschrieben:Ganz blöder Vorschlag (nur für den Fall dass FS frühere Service-Anfragen nicht speichert): Mach die (für diesen Zweck temporär ausgebaute) Festplatte geschickt und ohne Spuren zu hinterlassen kaputt (statische Entladungen könnten den gewünschten Effekt bringen) und reklamiere
Der Tips mit der Festplatte - das mache ich nicht. Ich kaufe einfach nie mehr was bei dem Laden und mache überall "WERBUNG" für die. Aber trotzdem danke!
anton59 hat geschrieben:
@Gerald
Dass Du so ein Schlitzohr bist, ist mir ja völlig neu.
Mein Fehler, falscher Smiley. Der "Vorschlag" war natürlich nicht ganz ernst gemeint, sondern eher so ein "fabulierter Rachegedanke":
Ihr erklärt das Formatieren der Festplatte zum kostenpflichtigen Servicefall = ich mache die Festplatte zum erschlichenen Garantiefall
Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 11:07
von anton59
Kikl hat geschrieben:Düren hat geschrieben:anton59 hat geschrieben:
Mit der Grantie hat FS leider recht, solche versteckte Partitions sollte man schon beachten - wenn man bei Problemen (und damit muss man einfach rechnen) evtl. wieder auf die Recovery-Datenträger zurückgreifen will. Manche Hersteller (Lenovo, Dell) legen das gesamte Recovery in einer versteckten Partition ab.
Das kann ich so aber nicht hinnehmen. Dann müsste man zumindest irgendwo groß schreiben das man die Festplatte nie formatieren darf. Das steht nirgendwo. Woher soll ich das dann wissen und warum verleire ich meine Garantie?
Gut für die das ich nicht streitlustig (in dieser Beziehung) bin und wenig Zeit habe mich um so was zu kümmern.
Das Formattieren der Festplatte ist ganz normaler Gebrauch. Deshalb kann die Garantie nicht erlöschen. Da musst Du dich mal richtig wehren, gegebenenfalls vor Gericht.
Gruß
Kikl
Ja Kikl - grundsätzlich habt Ihr ja Recht. Aber deswegen gegen FS wegen Unwirksamkeit irgendwelcher Garantiebestimmungen klagen? Also vorher müsste man jetzt das Kleingedruckte studieren, dann sich einen Anwalt nehmen oder... Ich weiss nicht, im Minimum ist es sehr langwierig und nervenaufreibend...
Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 11:14
von Dueren
anton59 hat geschrieben:Dein Spezialist hätte aber vor dem Formatieren die Platte auf versteckte Partitions prüfen können - und sich vielleicht nicht auf die von Dir erstellten Recovery-DVD's verlassen sollen. Mit einer guten Image-SW wäre der Rückweg m.E. nach dem Formatieren auch ohne Probleme möglich gewesen.
Na ja, es war schon so das wir privat 100 km auseinander gewohnt haben und er sagte vorher das ein Wechsel auf XP völlig problemlos ist und wir das am Telefon machen können - er sagt mir am Telefon was ich machen soll und ich mache das dann.
So haben wir gestartet. Das FS da solche Steine in den Weg legt hat er eben auch nicht gewußt.
Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 12:09
von Kikl
anton59 hat geschrieben:...
Ja Kikl - grundsätzlich habt Ihr ja Recht. Aber deswegen gegen FS wegen Unwirksamkeit irgendwelcher Garantiebestimmungen klagen? Also vorher müsste man jetzt das Kleingedruckte studieren, dann sich einen Anwalt nehmen oder... Ich weiss nicht, im Minimum ist es sehr langwierig und nervenaufreibend...
Ja, das Kleingedruckte sollte man lesen oder auch den Gang zum Anwalt wagen. Es geht immerhin um 1200, wenn ich mich recht erinnere. Ich würde - wenn möglich - vom Vertrag wegen Sachmangels zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlagen. Genaueres kann man im BGB §§ 433 ff. nachlesen. Kann man sich auch online anschauen und hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Gruß
Kikl
Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 13:09
von anton59
Kikl hat geschrieben:anton59 hat geschrieben:...
Ja Kikl - grundsätzlich habt Ihr ja Recht. Aber deswegen gegen FS wegen Unwirksamkeit irgendwelcher Garantiebestimmungen klagen? Also vorher müsste man jetzt das Kleingedruckte studieren, dann sich einen Anwalt nehmen oder... Ich weiss nicht, im Minimum ist es sehr langwierig und nervenaufreibend...
Ja, das Kleingedruckte sollte man lesen oder auch den Gang zum Anwalt wagen. Es geht immerhin um 1200, wenn ich mich recht erinnere. Ich würde - wenn möglich - vom Vertrag wegen Sachmangels zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlagen. Genaueres kann man im BGB §§ 433 ff. nachlesen. Kann man sich auch online anschauen und hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Gruß
Kikl
Hallo Kikl,
jetzt gehen wir sicher langsam off-topic...
Düren hat über die Gewährleistung (wo ja nach 6 Monaten die Beweislast auf den Käufer übergeht) ja eine Garantie seitens FS. Die ist eine freiwillige Leistung und basiert auf Garantiebestimmungen.
FS weigert sich nun auf Basis dieser Bestimmungen (Vermutung meinerseits), den Ursprungszustand - nach Eingriffen des Käufers - kostenlos wiederherzustellen. Es geht also maximal um 100,- EUR bei diesem ganzen Streit.
Bei Gewährleistung geht es doch immer darum, ob der Sachmangel schon im Auslieferungszustand vorhanden war oder durch diesen begründet ist. Das ist zu verneinen, - das NB war mit Vista vorinstalliert, es lief mit Vista und das NB ist nicht defekt. Der Schaden ist durch - nicht ganz professionelle Eingriffe - in die Software entstanden. Und ob die kostenlose Wiederherstellung des Auslieferungszustandes jetzt (nach 6 Monaten?) unter Gewährleistung fällt, darüber können sich Anwälte sicher lange streiten.
Genauso über die Wirksamkeit freiwilliger Garantiebestimmungen...
Das Düren das NB jetzt nicht mehr will (weder FS oder Vista) begründet keine Anspruch.
Ich sehe wirklich zwei einfachere Wege:
1. Freundliches, aber bestimmtes Schreiben an FS, die Wiederherstellungsmedien (für Vista) kostenfrei zu liefern; ggf. mit nachweislichen Hinweis auf einen möglichen Rechtsweg (den ich persönlich aber nicht gehen würde).
2. Einen fähigen Bastler/Student anheuern - ich denke mit 50,- EUR und 2 h Arbeit sollten Vista oder XP laufen.
Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 13:23
von g.vogt
anton59 hat geschrieben:ich denke mit ... 2 h Arbeit sollten Vista oder XP laufen.
Oh, das kenn ich
Beim ersten Zwitschern der Amsel kommt dann die Erleuchtung "Jetzt brauchst du auch nicht mehr Schlafen zu gehen"
Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 13:39
von anton59
g.vogt hat geschrieben:anton59 hat geschrieben:ich denke mit ... 2 h Arbeit sollten Vista oder XP laufen.
Oh, das kenn ich
Beim ersten Zwitschern der Amsel kommt dann die Erleuchtung "Jetzt brauchst du auch nicht mehr Schlafen zu gehen"
O.k. - das kenn ich, manchmal quäle ich mich auch ganz schön mit der Technik. Als Ursache sehe ich aber meistens meine unzureichenden Fähigkeiten (ich habe vor 30 Jahren mit Grossrechnern angefangen - bei PC-Fragen wende ich mich ggf. an meinen Sohn).
Deshalb soll sich Düren ja einen fähigen jungen Menschen nehmen und die 50,- EUR als Zielprämie ausloben (und von der Zeit nichts sagen). Wichtig ist doch, dass alle Daten vorher gesichert sind, dass die zu installierende Software vorhanden ist - bei Vista könnte das klappen. Bei XP kann es vielleicht 0,5 h
länger dauern, wenn man die Hinweise aus dem Amilo-Forum beachtet.
Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 14:03
von Philipp
Erfahrungsgemäß ist die Installation des OS selbst nicht die Hauptarbeit - die kommt erst danach.
Das OS ist in einer halben Stunde auf der Kiste, dann merkt man dass die Grafikkarte Probleme macht oder das WLAN nicht funktioniert. Wenn sich das nicht allein durch ein Treiberupdate lösen lässt, DANN fängt der eigentliche Spaß an!