Ich denke nicht.
Laut Begriff:
§ 263 StGB Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Im übrigen ist der Versuch des Betruges nach Abs. 2 strafbar.)
1. Ist es zwar schon richtig...ABER ich denke, wenn es genug arme Irre gibt, die vor Gericht den besseren Klang des Hölzchens A von B beschören, kann dieser Tatbestand mit Sicherheit abgewendet werden.
2. ist die Psychoakustik ein bisher noch nicht wirklich weit erforschtes Gebiet. Vielleicht stimmt ja doch manches...oder ist Dir schon mal aufgefallen, dass an Stressigen Tagen die Anlage anders klingt, als wenn der Tag entspannend war? (mir schon)
Informationen sind zu finden unter:
http://www.musikpsychologie.at/
und vielleicht auch hier
http://www.music-psychology.de/
wenn man jetzt versuchen würde, dies als Betrug abzutun, dann kommt der nächst und setzt auf das Grundgesetz auf..und die Schraube dreht sich ewig..
Grüße
Carsten