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Brauche dringend eure Hilfe

Hier dreht es sich um (fast) alles...
Herbert-der-Frosch
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Brauche dringend eure Hilfe

Beitrag von Herbert-der-Frosch »

Hallo,

Ich habe ein Problem, und zwar habe ich im nu-markt ein paar Lautsprecher inseriert.
Da sich keiner gemeldet hat, habe ich hinein geschrieben das sie nur noch bis Abends zu haben sind und ansonsten zu Ebay wandern werden wenn sich keiner meldet, dies war dann auch der fall, danach habe ich dem angebot beigefügt das sie nun leider bei Ebay sind.
Wollte das Angebot im nu-markt dann den nächsten Tag löschen, nun wurden sie aber den nächsten Tag morgens im nu-markt gekauft und bei Ebay kann ich das Angebot nicht mehr beenden da schon geboten wurde.
Der käufer aus dem Nu-markt besteht jetzt auf sein Recht die Lautsprecher zu erhalten oder das ich Ihm ein neues Paar kaufen sollte, leider bin ich noch schüler und kann mir eine Gerichtsverhandlung nicht leisten was soll ich nune tun?

Hoffe ihr könnt mir helfen ich weiß nicht mehr weiter.

Gruß Marco
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Klempnerfan
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Re: Brauche dringend eure Hilfe

Beitrag von Klempnerfan »

Hi Marco,

unangenehme Sache das!
Herbert-der-Frosch hat geschrieben:...und bei Ebay kann ich das Angebot nicht mehr beenden da schon geboten wurde.
Du kannst doch das Angebot beenden, auch wenn schon geboten wurde (bis zu einem gewissen Zeitpunkt kurz vor Ende :idea: ).

Wählen Sie bitte einen Grund für die vorzeitige Beendigung Ihres Angebots aus.
Der Grund wird auf der Seite „Beendete Angebote“ angezeigt.

0 Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf.
0 Der Startpreis war falsch.
0 Das Angebot enthielt einen Fehler.
0 Der Artikel ist verloren gegangen oder wurde beschädigt


Kann alles mal vorkommen :wink: .

Wenn du sagst, dem ersten Käufer gehören nun die Lautsprecher, dann solltest du das ebay-Angebot mit beenden einstellen und den Verkauf abwickeln, oder?
Herbert-der-Frosch hat geschrieben:Der käufer aus dem Nu-markt
Ist das jemand aus dem Forum?

Bis demnächst!
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Herbert-der-Frosch
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Beitrag von Herbert-der-Frosch »

kann mir denn wirklich keiner helfen?? :(
Ich habe ja darauf hingewießen das sie nicht mehr zum verkauf stehen oder ist das egal?

Gruß Marco
Herbert-der-Frosch
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Beitrag von Herbert-der-Frosch »

danke für die Antwort.

Ob es jemand aus dem Forum ist weiß ich nicht.

Gruß Marco
Herbert-der-Frosch
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Beitrag von Herbert-der-Frosch »

Übrigens wenn ich bei Ebay das Angebot beende kann der im Moment höchstbitende trotzdem auf die Lautsprecher bestehen da ich mal bei Ebay nachgeschaut habe und wenn ich pech habe habe ich ein 2tes Problem. :(

Gruß Marco
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Klempnerfan
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Beitrag von Klempnerfan »

Herbert-der-Frosch hat geschrieben:.... wenn ich bei Ebay das Angebot beende kann der im Moment höchstbitende trotzdem auf die Lautsprecher bestehen da ich mal bei Ebay nachgeschaut habe und wenn ich pech habe habe ich ein 2tes Problem. :(
Trotzdem wirst du ja eine Entscheidung treffen müssen!
Und natürlich auch gewissermaßen Verantwortung übernehmen - aber das willst du ja auch, oder?!

Ich würde auf alle Fälle erstmal mit ebay in Kontakt treten, um die Sachlage durchzusprechen!
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Herbert-der-Frosch
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Beitrag von Herbert-der-Frosch »

Erst mal danke für deine Hilfe ich werde morgen mal mit Nubert und Ebay in Kontakt treten und mich informieren.

Gruß Marco
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boddeker
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Beitrag von boddeker »

Moin Marco,

ich hab das mal aus den Bedingungen vom Nubert-Marktplatz rauskopiert.
Vertragsschluss
Mit der Einstellung eines Artikels im nuMarkt gibt der Verkäufer ein verbindliches Angebot zum Verkauf seines Artikels an einen Bieter/Käufer ab. Der Verkäufer ist ferner dazu berechtigt, seine Anzeige vorzeitig zu beenden. Im Gegensatz zu einer Auktion ist er nicht verpflichtet, ein Gebot anzunehmen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben hiervon unberührt.
Der Käufer ist an seinen Kauf gebunden. Er kann ein Gebot jederzeit zurückziehen, solange der Anbieter das Gebot nicht angenommen hat. Weitergehende gesetzliche Rechte des Käufers bleiben hiervon unberührt.
Mit dem Kauf des vom Anbieter angebotenen Artikels kommt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ein Kaufvertrag nach deutschem Recht zustande. Ein Kaufvertrag kommt nicht zustande, wenn der Käufer oder Verkäufer die im Angebot festgelegten Bedingungen nicht erfüllt.
Da du das Kaufangebot des potentiellen Käufers aus dem nuMarkt nicht annehmen möchtest, und du die Bedinungen zum Verkauf nicht (mehr) erfüllst, hat der Interessent aus dem nuMarkt aus meiner Sicht keine Handhabe. Ist aber trotzdem dumm gelaufen! Aber das wird dir sicher nicht nochmal passieren. :wink:

Grüße
boddeker
Dueren
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Wohnort: In Europa

Beitrag von Dueren »

Wsa für ein Idiot ist der Käufer eigentlich? Wenn ich doch lese das die Lautsprecher nicht mehr zum Verkauf stehen weil sie bei Ebay eingestellt sind dann kaufe ich doch nicht wissentlich trotzdem und fange an den Verkäufer zu terrorisieren :!:
Der will Dir nur Angst machen - so ein A....

Laut AGB kann Dir ja sowieso nichts passieren. Brichte doch mal wie es weitergegangen ist. Das kann ja wohl niemand aus dem Forum sein.
Sie beobachten Dich.....
.....und Du bemerkst es nicht......
......es ist alles noch viel schlimmer als gedacht......
..............ein Alptraum.............
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boddeker
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Beitrag von boddeker »

Düren hat geschrieben:Das kann ja wohl niemand aus dem Forum sein.
Bist du da gaanz sischäää? :twisted:
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