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Experten für Mietrecht anwesend?

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FelixB
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Experten für Mietrecht anwesend?

Beitrag von FelixB »

Hi,

vielleicht ist hier ja ein Experte für Mietrecht...

nach gut 5 Jahren ziehe ich jetzt aus meiner alten Wohnung aus. Nun stellt sich mir ein kleines Problem: in einem Zimmer befindet sich alter Dielenboden, bei dem die Farbe an einigen (größeren) Stellen abgeblättert ist. Laut Mietvertrag gehört das Streichen von Böden zu den erforderlichen Schönheitsreperaturen. Der Schaden ist nicht von uns verursacht, allerdings haben wir mit der Vermieterin (die vor uns dort selber wohnte) damals eine Vereinbarung getroffen, dass wir die Renovierung bei Einzug übernehmen und dafür ihren Kühlschrank und Waschmaschine bekommen (ist so im Mietvertag vermerkt). Ich habe ein wenig Angst, dass die alte Farbe erst abgeschliffen werden muss, bevor neue rauf kann, weil die neue sonst nicht gut hält. Kann das von uns verlangt werden?

Eine weitere Frage zur Kaution: Was kann man als "marktüblichen Zinssatz" ansehen?

danke!
Felix
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ramses
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Beitrag von ramses »

Hallo Felix,

ich bin zwar kein Experte, aber das hab ich auf die Schnell gefunden:
Einlagen in herkömmlichen Mietkautionskonten verzinsen Banken und Sparkassen im Schnitt nur mit einem Prozent.
So wäre es bei mir auch gewesen, allerdings habe ich die Kaution über ein Bürgschaft "angelegt" und komme somit immerhin auf 3,5%.
2. Die Bürgschaft
Der Mieter erbringt seine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft. Damit verpflichtet sich die Bank gegenüber dem Vermieter, für Verbindlichkeiten des Mieters einzustehen. Es ist auch möglich, dass der Mieter eine Privatperson als Bürgen stellt.
Es stellt sich die Frage, wie die Kaution angelegt wurde, erst dann kann man deine Frage richtig beantworten.

Und noch was:
Die Rechtslage bei Mietkautionen
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Mietkaution (§550b). Es schreibt vor, dass der Vermieter die Kautionssumme getrennt von seinem Vermögen konkurssicher bei einem Kreditinstitut auf ein Treuhandkonto zum üblichen Zinssatz bei dreimonatiger Kündigungsfrist legen muss. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und zwar immer die tatsächlich erwirtschafteten Zinsen. Hat ihr Vermieter die Kaution besser als das Gesetz verlangt angelegt, muss er Ihnen auch die höheren Zinsen auszahlen.
Haben Sie sich die Wohnungsübergabe schriftlich bestätigen lassen (was Sie immer tun sollten), muss der Vermieter die Kaution plus Zinsen nach gängiger Rechtsprechung spätestens nach sechs Monaten an den Mieter überweisen (Oberlandesgericht Celle, AZ: 2 U 7/84 oder Bundesgerichtshof, AZ: VIII ARZ 2/87). Diese Frist steht ihm wegen Forderungen im Zusammenhang mit der jährlichen Mietnebenkostenabrechnung zu. Um eventuelle Nachforderungen hinsichtlich der Betriebskosten, z. B. von Versorgungsunternehmen, noch auszugleichen, kann sie sogar bis zu einem Jahr gehen.
Spätestens nach einem Jahr muss aber abgerechnet werden. Wichtig ist hier, dass Sie als Mieter die Versorgungsunternehmen auf jeden Fall von Ihrem Auszug unterrichten, sonst laufen mögliche Rechnungen noch weiter auf Ihren Namen, obwohl ihr Nachmieter die Leistungen erhält. War die Kaution sehr hoch, können Sie jedoch vom Vermieter auch vorab eine Teilauszahlung fordern.

mfg

ramses
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Henry
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Beitrag von Henry »

http://www.mieterbund.de/recht/main_rec ... tsrep.html

"Unwirksam sind Schönheitsreparaturklauseln, die ... das Abschleifen und Versiegeln von Parkettfußböden verlangen."

Dies gilt aber m. laienhaften E. nicht, falls ihr vereinbart habt, dass ihr als Gegenleistung für die Geräte die Wohnung ausdrücklich inkl. des Bodens renoviert.
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Beitrag von FelixB »

Henry hat geschrieben:http://www.mieterbund.de/recht/main_rec ... tsrep.html

"Unwirksam sind Schönheitsreparaturklauseln, die ... das Abschleifen und Versiegeln von Parkettfußböden verlangen."

Dies gilt aber m. laienhaften E. nicht, falls ihr vereinbart habt, dass ihr als Gegenleistung für die Geräte die Wohnung ausdrücklich inkl. des Bodens renoviert.
Danke, die Formulierung habe ich auch gefunden. Ich bin mir nur etwas unsicher wegen des Widerspruchs "Boden streichen <--> Boden abschleifen" in dem Fall, dass die neue Farbe nicht ohne Abschleifen haftet.

Ich meine, die Vermieterin hatte den Boden damals nur mündlich erwähnt, eine schriftliche Verienbarung besteht definitiv nicht.
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Homernoid

Beitrag von Homernoid »

Gab es dazu nicht sowieso n Entscheid oder so über generelle Schönheitsrep. nach dem Ausziehen?
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Beitrag von Thommy »

Was den "üblichen Zinssatz" angeht, habe ich mir zur Kontrolle der Kautionsabrechung mal eine Aufstellung der jährlich üblichen Zinssätze erstellen lassen.
Frag am besten einfach mal bei deiner Bank nach, die machen das sicherlich auch!
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Beitrag von Henry »

Ob man Parkett auch "einfach nur" Lackieren kann, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Homernoid hat geschrieben:Gab es dazu nicht sowieso n Entscheid oder so über generelle Schönheitsrep. nach dem Ausziehen?
Hier wurde aber vereinbart, dass FelixB im Gegenzug für das Überlassen von Kühlschrank und Waschmaschine die fälligen Schönheitsreparaturen für die Ver-/Vormieterin übernimmt. Das Ganze hat also außer dem Ort, an dem dieses Geschäft fixiert wurde, nicht mit dem Mietvertrag zu tun. Allerdings wurde wohl nicht schriftlich vereinbart, dass FelixB zusätzlich zu den normalen Schönheitsreparaturen auch noch das Schleifen und Lackieren des Parketts mit übernimmt. (Allein der Preis für dafür würde mit etwa 15-20€/qm den anzunehmenden Wert der gebrauchten Geräte der Vermieterin mindestens decken.)
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FelixB
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Beitrag von FelixB »

erstmal Danke für die vielen Tipps!

also es sieht so aus:

im Mietvertrag steht

"Kühlschrank, Waschmaschine gehen in Besitz der Mieter über....Mieter
übernehmen die beim Auszug der Vormieterin fällige Renovierung."

jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob mit dem Terminus "beim Auszug fällige Renovierung" gleichbedeutend mit "Schönheitsreparaturen" ist. Meiner Meinung ist das so zu verstehen.

Ich denke daher, wir müssen den Dielenboden zwar streichen (Schönheitsreparatur), sind aber nicht gezwungen, diesen abzuschleifen. Sollte die neue Farbe also nicht haften, ohne, dass zunächst die alte abgeschliffen wird, fällt dies nicht mehr unter "Schönheitsreparatur".


Es war nie die Rede davon, dass wir die Dielen abziehen sollen. Die Vermieterin hatte damals gesagt, dass die Farbe an einigen Stellen abgeblättert ist und dass wir da übermalen müssten. Da wir aber einen Teppich ausgelegt haben, war uns das egal... erst jetzt beim Auszug wird es wieder akut.
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Dieter Nuhr
Homernoid

Beitrag von Homernoid »

Henry hat geschrieben:Ob man Parkett auch "einfach nur" Lackieren kann, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Homernoid hat geschrieben:Gab es dazu nicht sowieso n Entscheid oder so über generelle Schönheitsrep. nach dem Ausziehen?
Hier wurde aber vereinbart, dass FelixB im Gegenzug für das Überlassen von Kühlschrank und Waschmaschine die fälligen Schönheitsreparaturen für die Ver-/Vormieterin übernimmt. Das Ganze hat also außer dem Ort, an dem dieses Geschäft fixiert wurde, nicht mit dem Mietvertrag zu tun. Allerdings wurde wohl nicht schriftlich vereinbart, dass FelixB zusätzlich zu den normalen Schönheitsreparaturen auch noch das Schleifen und Lackieren des Parketts mit übernimmt. (Allein der Preis für dafür würde mit etwa 15-20€/qm den anzunehmenden Wert der gebrauchten Geräte der Vermieterin mindestens decken.)
SO meinte ich das nicht. :mrgreen:
Nein, ich dächte was gelesen zu haben, dass die meisten "Klauseln" im Vertrag nichtig geworden sind...

FelixB
Ebenau genau DIE Leistungen nach dem Auszug sollen meines Erachtens nichtig sein. Musst mal googlen, irgendwo gab es da was letztes Jahr zu. ;)
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FelixB
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Beitrag von FelixB »

Homernoid hat geschrieben: FelixB
Ebenau genau DIE Leistungen nach dem Auszug sollen meines Erachtens nichtig sein. Musst mal googlen, irgendwo gab es da was letztes Jahr zu. ;)
das kommt drauf an... ich nehme mal an, du beziehst dich auf "starre" Renovierungsfristen. Bei uns steht allerdings zu den Schönheitsreperaturen "in der Regel... spätestens jedoch beim Auszug" - gegen diese Formulierung lässt sich nichts sagen, könnte jedenfalls nichts finden. Oder was genau meinst du?

Ich habe jetzt doch noch ein Übergabeprotokoll gefunden, da steht

"abgeblätterte Farbe auf Fußboden. Mieter können nach belieben anstreichen"
und angekreuzt ist: "wird beseitigt von Mieter."

Allerdings ist hier auch nicht die Rede von einem eventuell nötigen Abschleifen, bevor es sich übermalen lässt...

Ich probiere dann erstmal aus, ob sich das alles so übermalen lässt und wenn es Probleme gibt, muss ich wohl doch mal in nem Juristen-Forum vorbeischauen...
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Dieter Nuhr
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