Fachkundige und individuelle Beratung ist für uns selbstverständlich - rufen Sie uns an!
Sie erreichen unsere Hotline werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr unter der 07171 8712 0 (Samstags: 10:00 bis 12:00 Uhr). Außerhalb Deutschlands wählen Sie +49 7171 87120. Im Dialog finden wir die optimale Klanglösung für Sie und klären etwaige Fragen oder Schwierigkeiten. Das nuForum ist seit dem 19. Juli 2023 im read-only-Modus: Das Ende einer Ära: Das nuForum schließt

Rechtsfrage Blitzer

Hier dreht es sich um (fast) alles...
Antworten
StefanB
Star
Star
Beiträge: 4406
Registriert: Sa 13. Jul 2002, 15:35
Wohnort: Fulda
Been thanked: 1 time

Rechtsfrage Blitzer

Beitrag von StefanB »

Folgende Situation :

Landstrasse Außerorts ohne Begrenzung, es wird dann reduziert auf 70Km/h, 100 m weiter Reduzierung auf 50 Km/h wegen einer Engstelle ( Brücke ).

Frage :

Wieviel Meter nach dem 50 Km/h Schild ist eine Messstelle zulässig :

Vielleicht 30m, oder nach 50 m oder erst nach 100m oder noch mehr ?

Spielt dabei die vorherige Reduzierung auf 70Km/h evtl. eine wichtige eine Rolle ?

Stefan
Beim Testhören sind wenigstens die Amateure von der Strasse
Der Weg vom Unterschiedhörer zum Musikhörer ist steinig und schwer
"Ich bin Dry-Ager", von Cyneyt, vom letzten Berliner Lokal, in dem ich je etwas essen werde.
steven77
Semi
Semi
Beiträge: 154
Registriert: Mi 4. Jun 2008, 20:52

Beitrag von steven77 »

whitko
Star
Star
Beiträge: 1593
Registriert: Mo 23. Mai 2005, 14:33
Wohnort: In der Pfalz
Been thanked: 3 times

Beitrag von whitko »

Die Entfernung der Einrichtung einer Meßstelle ist Ländersache.

In Rheinland-Pfalz beträgt sie mind. 150 m, lt. Auskunft meines Sohnes (Polizei).

Gruß

whitko
NuLine 32/ATM,Yamaha A-S2000,CD-S2000,Pro-Ject Tuner Box, KH Grado PS 1000 e, Grado GS 1000 e; AKG K812,
HiFi-Man HE 560, Audeze LCD3, KHV Lehmann BCL, Violectric 181 (für symm. Anschluß), Lehmann Rhinelander.
Dueren
Star
Star
Beiträge: 7329
Registriert: Do 13. Jan 2005, 21:55
Wohnort: In Europa

Re: Rechtsfrage Blitzer

Beitrag von Dueren »

StefanB hat geschrieben:Folgende Situation :

Landstrasse Außerorts ohne Begrenzung, es wird dann reduziert auf 70Km/h, 100 m weiter Reduzierung auf 50 Km/h wegen einer Engstelle ( Brücke ).

Frage :

Wieviel Meter nach dem 50 Km/h Schild ist eine Messstelle zulässig :

Vielleicht 30m, oder nach 50 m oder erst nach 100m oder noch mehr ?

Spielt dabei die vorherige Reduzierung auf 70Km/h evtl. eine wichtige eine Rolle ?

Stefan
Ich würd mal sagen das Du bei der Beschränkung dran bist - ab 1 Meter!!!!!!!


Mir wurde direkt der Führerschein abgenommen - für 1 Monat!!!!!!!!!!!!!!
Sie beobachten Dich.....
.....und Du bemerkst es nicht......
......es ist alles noch viel schlimmer als gedacht......
..............ein Alptraum.............
Antworten