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Rechtsfrage Blitzer

Verfasst: Sa 12. Sep 2009, 13:24
von StefanB
Folgende Situation :

Landstrasse Außerorts ohne Begrenzung, es wird dann reduziert auf 70Km/h, 100 m weiter Reduzierung auf 50 Km/h wegen einer Engstelle ( Brücke ).

Frage :

Wieviel Meter nach dem 50 Km/h Schild ist eine Messstelle zulässig :

Vielleicht 30m, oder nach 50 m oder erst nach 100m oder noch mehr ?

Spielt dabei die vorherige Reduzierung auf 70Km/h evtl. eine wichtige eine Rolle ?

Stefan

Verfasst: Sa 12. Sep 2009, 14:35
von steven77

Verfasst: Sa 12. Sep 2009, 15:39
von whitko
Die Entfernung der Einrichtung einer Meßstelle ist Ländersache.

In Rheinland-Pfalz beträgt sie mind. 150 m, lt. Auskunft meines Sohnes (Polizei).

Gruß

whitko

Re: Rechtsfrage Blitzer

Verfasst: Fr 18. Sep 2009, 01:27
von Dueren
StefanB hat geschrieben:Folgende Situation :

Landstrasse Außerorts ohne Begrenzung, es wird dann reduziert auf 70Km/h, 100 m weiter Reduzierung auf 50 Km/h wegen einer Engstelle ( Brücke ).

Frage :

Wieviel Meter nach dem 50 Km/h Schild ist eine Messstelle zulässig :

Vielleicht 30m, oder nach 50 m oder erst nach 100m oder noch mehr ?

Spielt dabei die vorherige Reduzierung auf 70Km/h evtl. eine wichtige eine Rolle ?

Stefan
Ich würd mal sagen das Du bei der Beschränkung dran bist - ab 1 Meter!!!!!!!


Mir wurde direkt der Führerschein abgenommen - für 1 Monat!!!!!!!!!!!!!!