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Defekte Lautsprecher ?!?

Grundlegende Fragen und Antworten zu Lautsprechern
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schneider_s
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Beiträge: 2
Registriert: Sa 7. Nov 2009, 11:09

Defekte Lautsprecher ?!?

Beitrag von schneider_s »

Hallo zusammen

Wir haben vor kurzem eine Musikanlage für einen Event gemietet. Nach der Rückgabe der Musikanlage haben wir vom Vermieter folgendes Mail erhalten:

"Wir haben an 2 Lautsprechern einen Defekt festgestellt. Es handelt sich dabei um die beiden Sub-Bässe AE10 mit den Speakon-Anschlüssen. Die Schwingspulen der beiden Lautsprecher-Chassis sind gemäss Messung hoch-ohmig, das bedeutet, die Bässe wurden im Ueberlast-Bereich betrieben (zu laut). ...."

Da ich leider neu auf diesem Gebiet bin, verstehe ich diese Aussage nicht so richtig.

1. Der vermietete Verstärker und die Boxen sollten doch so aufeinander abgestimmt sein, dass die Boxen nicht zu laut betrieben werden können.

2. Falls die Impedanz der Lautsprecher mit dem Ausgang am Verstärker nicht übereinstimmt, sollten die beiden Teile doch gar nicht miteinander vermietet werden? Oder? Es sei denn, man kann die Impedanz am Verstärker oder am Lautsprecher einstellen.

3. Was bedeutet der Satz: "Die Schwingspulen der beiden Lautsprecher-Chassis sind gemäss Messung hoch-ohmig ..."? Verändert sich der Widerstand der Schwingkreisspulen, wenn die Lautsprecher zu laut betrieben wurden?

Und der Witz der ganzen Sache ist: Da wir mehrere AE-10 und Subwoofer im Einsatz hatten, könnten wir genau auf die bemängelten Boxen verzichten und hatten diese überhaupt nicht in Betrieb. Diese beiden Boxen hatten nämlich als einzige Speakon-Anschlüsse und keine DMX. Ich weiss nicht was ich von der ganzen Sache halten soll.

Für Eure Hilfe danke ich Euch vielmals.

Gruss
Stefan
Zuletzt geändert von schneider_s am So 8. Nov 2009, 13:39, insgesamt 3-mal geändert.
T-Rex
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Beitrag von T-Rex »

Da würd ich Obacht geben.

Klingt für mich danach, als ob hier jemand neben dem ohnehin schon entrichteten Mietzins ein paar zusätzliche Mäuse einstreichen möchte.
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Kulturwolf
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Beitrag von Kulturwolf »

Stimme T-Rex völlig zu: Klingt reichlich unseriös. Bei so einer Nachricht würde sich bei MIR sofort der Widerstand erheblich erhöhen! :-)
Einfach Frage wäre denn, ob der fragliche LS denn noch fehlerfrei spielt oder nicht. Wenn ja, ist alles andere kalter Kaffee. Wenn nicht, habt ihr ja wohl schon kaputtes Zeugs bekommen, wenn ihr die nicht in Betrieb hattet. Nicht unterkriegen lassen ... ! Lässt sich sicher spätestens mit fachlichem Rat als Fake entlarven.

Grüße, Kulturwolf
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T-Rex
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Beitrag von T-Rex »

Kulturwolf hat geschrieben:...., habt ihr ja wohl schon kaputtes Zeugs bekommen, wenn ihr die nicht in Betrieb hattet.
Und das wird sich doch sicher durch ein paar Zeugenaussagen bestätigen lassen, oder? :wink:
Kulturwolf hat geschrieben:Nicht unterkriegen lassen ... !
Eben, die Vorzeichen stehen gut für euch!
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tomdo
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Re: Defekte Lautsprecher ?!?

Beitrag von tomdo »

schneider_s hat geschrieben:"Wir haben an 2 Lautsprechern einen Defekt festgestellt. Es handelt sich dabei um die beiden Sub-Bässe AE10 mit den Speakon-Anschlüssen. Die Schwingspulen der beiden Lautsprecher-Chassis sind gemäss Messung hoch-ohmig, das bedeutet, die Bässe wurden im Ueberlast-Bereich betrieben (zu laut). ...."
Da steht m.e. etwas umständlich formuliert, dass die Schwingspulen defekt (durch) sind.

Das würde andersrum bedeuten, dass die beiden Subwoofer bei euch im Betrieb den Dienst versagt
haben müssten laut deren Aussage...
Viele Grüße
Thomas

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ramses
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Beitrag von ramses »

Eine Kupferspule hat einen Gleichstromwiderstand. Dieser ist abhängig vom Querschnitt der Wicklung und von der Anzahl der Windungen. Der Widerstand kann sich nur verändern, wenn sich die Anzahl der Windungen oder aber der Querschnitt der Wicklung ändert. Im Normalfall ändert sich der Widerstand zu unendlich und zwar genau dann, wenn die Wicklung gerissen ist. Die Windungen werden sich bei einem Chassis wohl kaum verändern lassen ;-)

Ich hab in meinem Album ein Bild von einem Chassis. Das solltest du dir mal ansehen. Du siehst hinten den Eisenkern und im Eisenkern den Schwingspulenträger (rot). Darauf ist die Wicklung. Von diese Wicklung sind zwei Kabel weggeführt, welche dann an die Frequenzweiche o.ä. angeschlossen werden.

Widerstand wird kleiner wenn die Drähte der Wicklung aufgrund von zu hohen Strömen zusammenschmelzen oder aber der Widerstand ist unendlich, wenn die Wicklung gerissen ist.



schönen Gruß

Hannes
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Beitrag von raw »

Sind Verleiher nicht gegen solche Schäden versichert?

Hat dir der Verleiher überhaupt genaue Anweisungen gegeben, wie laut du die Teile fahren darfst?
schneider_s
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Beitrag von schneider_s »

T-Rex:
Ja, Zeugen gibt es auch, die Bestätigen können, dass die besagten Boxen an diesem Abend gar nicht in Betrieb waren.

raw:
Nein, ich habe vom Verleiher keine Anweisung über die maximale Lautstärke erhalten. Ich gehe davon aus, dass der Verstärker und die Boxen bezüglich der Watt auf einander abgestimmt sein sollten. Oder bin ich da falsch mit meiner Annahme?


Ich möchte allen recht herzlich für die Tips und Erklärungen danken. Ihr habt mir sehr geholfen und ich bin mir jetzt sicher, dass ich den angeblichen Schaden nicht einfach bezahlen werde. Unter Umständen werde ich meine Rechtschutzversicherung zu Rate ziehen.
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Kulturwolf
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Beitrag von Kulturwolf »

Nochmal kurz: Wie es klingt, hast Du ja das komplette Equipment von der selben Firma geliehen. So eine Firma hat auch ihre Pflichten:
1. Sie sollte nur geprüftes (heißt garantiert funktionstüchtiges) und natürlich auch zusammen passendes Equipment an den Kunden übergeben (kann die Firma den Nachweis der Funktionstüchtigkeit bei Übergabe erbringen?! - in der Praxis unterbleibt vielleicht so ein Test schon mal, wenn keine Zeit zwischen Rückgabe und Neuverleih ist, damit ein Geschäft nicht verloren geht...)
2. Es sollte eine Einweisung für den Kunden in den Umgang mit den geliehenen Sachen erfolgen!
3. Der Kunde sollte über den Verlauf bei einem möglichen Schadensfall informiert werden (vorab!) - Normal sollten da auch Versicherungen existieren. Die einzelnen Rechte und Pflichten jeder Partei in einem solchen Fall sollten spätestens im Leihvertrag ersichtlich sein. Gibt es auch AGB's? Was steht drin und (ganz wichtig!), sind die euch ausgehändigt worden?

Spätestens jetzt wäre eine Aufklärung seitens des Verleihers hierzu angebracht. Von eurer Seite sollte möglichst wasserdicht nachgewiesen werden, dass ihr genau diese Boxen nicht in Betrieb hattet, wenn es denn so war. Sieht ja schon mal nicht schlecht aus, wenn Zeugen da sind.
Wenn obiges Prozedere vom Verleiher nicht so stattgefunden hat (habt ihr vielleicht auch Zeugen hierfür?), wird er sich - unabhängig von der Frage zu eurer Haftung - vermutlich von einer (mindestens) Mithaftung nicht ganz frei machen können, da er in dem Fall gegen Sorgfaltspflichten verstoßen hätte.

Also, sich mit Argumenten und Zeugen wappnen, dann mal klärendes Gespräch mit dem Verleiher suchen und falls er unbeeindruckt vom Nachweis des Nichtgebrauchs der kaputten Boxen ist und immer noch Schadensersatz von euch will (hat er denn konkrete Forderungen aufgemacht?), dann Rechtschutzversicherung einschalten. Ein Anwalt wird dann sicher schnell Klarheit in die Zuständigkeiten und Pflichten jedes einzelnen bekommen, wenn er die Details der Verträge und des Handlungsablaufs prüfen kann.

Viel Erfolg, Kulturwolf
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