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...die extrem geringe "Gefahr" die von Modellfliegern ausgeht ist
haftpflichtversichert (sofern abgeschlossen).
Diese ist (wie beim Auto)
vorgeschrieben und hat man(n) bei jedem Aufstieg mitzuführen (am Mann natürlich, nicht am Modell)
Kontrolle ist da viel wichtiger & wäre zu begrüßen (sporadisch, wenn Polizisten einen fliegen sehen würde ja schon reichen).
Gegen eine Registrierungs-/Kennzeichnungspflicht habe ich grundsätzlich nicht's (warum auch).
Sinn macht diese aber nur, wenn wie beim Auto der Versicherungsnachweis erfolgen muss.
Wenn, dann ist aber auch zu befürchten, dass sie uns mit Gebühren "abzocken"
Eine Höhenbegrenzung auf 100m ist NULL zielführend, weil genau die wenigen Flughöhen-Verstöße Leute sind,
die sich schon um die jetztige Flughöhenbeschränkung (ca.300 od.750m) und Flugverbotszonen "keine Birne machen"
Es hilft also keine weitere Reglementierung, sondern konsequente Ahndung
Der überwachte Luftraum beginnt auch erst darüber, also was "passiert" wenn ich dann noch immer auf z.Bsp. 200m aufsteige...? ...eher nix
Dass es viele Modellflieger gibt, die ihr Hobby bei 100m Flughöhenbegrenzung einstellen können, scheint "da oben" am allerwenigsten zu interessieren
...usw. ... usw. ... ist ja auch alles online nachzulesen
Gruß vom Rudi