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Wie ist die Rechtliche Lage wegen Ruhestörung (AW1000) ???
Wie ist die Rechtliche Lage wegen Ruhestörung (AW1000) ???
Hi !
Seitdem ich mir den AW880 geholt habe, hat mir ein Nachbar einen Autoreifen aufgeschlitzt.
Eine Woche später habe ich aus Trotz den AW880 gegen den AW 1000 getauscht.
Ich wohne in einer Mietwohnung im 4. Stock unterm Dach eines ca. 200 Jahre alten Fachwerkhauses. Mein Vermieter hat keine Dämmung in die Wohnung verbaut, so dass sich der Bass (trotz Schockabsorber) in der unteren Wohnung heftiger anhört, als bei mir (und das beim 1000er *G*)
Meine Frage:
wenn ich das Pod Rennen anschaue, drehen meine (komplett italienischen Nachbarn) komplett durch und drohen mit Anzeigen und Sachbesch. am Auto etc. (Uhrzeit 19.00 am Dienstag , also nicht am Wochenende oder in der Nacht...)
Wer hat da schon ähnliche Erfahrungen oder sogar schon Gerichtstermine gehabt ?? Ich möchte nicht wegen der schlechten Isolierung auf mein Filmvergnügen verzichten !!!
Ich habe von Hr. Reichelt/Nubert erfahren, dass die Polizei erst ab 22.00 Uhr überhaupt wegen Ruhestörung anrücken darf. Tagsüber dürfte ich bis 112db aufdrehen - stimmt das wirklich ?? Das klingt zu schön um wahr zu sein !
CIAO !
Seitdem ich mir den AW880 geholt habe, hat mir ein Nachbar einen Autoreifen aufgeschlitzt.
Eine Woche später habe ich aus Trotz den AW880 gegen den AW 1000 getauscht.
Ich wohne in einer Mietwohnung im 4. Stock unterm Dach eines ca. 200 Jahre alten Fachwerkhauses. Mein Vermieter hat keine Dämmung in die Wohnung verbaut, so dass sich der Bass (trotz Schockabsorber) in der unteren Wohnung heftiger anhört, als bei mir (und das beim 1000er *G*)
Meine Frage:
wenn ich das Pod Rennen anschaue, drehen meine (komplett italienischen Nachbarn) komplett durch und drohen mit Anzeigen und Sachbesch. am Auto etc. (Uhrzeit 19.00 am Dienstag , also nicht am Wochenende oder in der Nacht...)
Wer hat da schon ähnliche Erfahrungen oder sogar schon Gerichtstermine gehabt ?? Ich möchte nicht wegen der schlechten Isolierung auf mein Filmvergnügen verzichten !!!
Ich habe von Hr. Reichelt/Nubert erfahren, dass die Polizei erst ab 22.00 Uhr überhaupt wegen Ruhestörung anrücken darf. Tagsüber dürfte ich bis 112db aufdrehen - stimmt das wirklich ?? Das klingt zu schön um wahr zu sein !
CIAO !
Entweder du bist ein schlechter Nachbar und kaufst dir Stahlmantelreifen, oder du lädst die italienischen Nachbarn zu nem Espresso bei italienischer Musik ein oder du verdienst genug Geld für ein neckisches Eigenheim auf der grünen Wiese. Beachte dabei, Single zu bleiben, denn Familienmitglieder verhalten sich ab und zu etwas "pegelstörrisch"
na ja , was heisst schlechter Nachbar:
ich grille wenigstens nicht 3 mal die Woche bis 1 Uhr morgens !!
Da ist so ein AW1000 Gebrumme nix dagegen !!
Ich will eh bald umziehen, und zur Not parke ich einfach eine Straße weiter.
Mir ght es halt nur um die rechtliche Lage, ob ich da Ärger mit den Bu äähh Polizei bekommen kann, wenn ich vor 22.00 Uhr in normaler Lautstärke einen Film anhöre.
CIAO
ich grille wenigstens nicht 3 mal die Woche bis 1 Uhr morgens !!
Da ist so ein AW1000 Gebrumme nix dagegen !!
Ich will eh bald umziehen, und zur Not parke ich einfach eine Straße weiter.
Mir ght es halt nur um die rechtliche Lage, ob ich da Ärger mit den Bu äähh Polizei bekommen kann, wenn ich vor 22.00 Uhr in normaler Lautstärke einen Film anhöre.
CIAO
- BlueDanube
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Re: Wie ist die Rechtliche Lage wegen Ruhestörung (AW1000) ?
Mit simplen Dämmmaterial lässt sich Tiefbass nicht aufhalten. Die heftig schwingende Luft (!) bringt die Wände zum Schwingen und der Schall breitet sich durchs ganze Haus aus.mralbundy hat geschrieben:Mein Vermieter hat keine Dämmung in die Wohnung verbaut, so dass sich der Bass (trotz Schockabsorber) in der unteren Wohnung heftiger anhört, als bei mir.
Um das zu verhindern, müsste man die ganze Wohnung im Haus schwimmend lagern, damit zwischen den Wohnzimmerwänden und dem Rest des Hauses keine feste Verbindung mehr besteht!
Das ist kein Witz, es gibt solche Konstruktionen - aber sicher nicht im Wohnbau. Aber wenigstens lassen sich diese Vibrationen nicht orten. Die Bewohner des Erdgeschosses wissen nicht, dass der Bass vom 4.Stock kommt - es sei denn, man hört die dazugehörigen höheren Töne durch die Türe am Gang.
Ich würde es aber nicht auf einen Streit ankommen lassen, auch wenn ich im Recht wäre. Wenn Deine Reifen aufgeschlitzt sind, kannst Du auch schwer nachweisen, wer es war. Was folgt, ist der 30-jährige Krieg.
Gruß
BlueDanube
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BlueDanube
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- Markus
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Reifenschlitzen
Hallo AlBundy,
ich weiss nicht, in welcher Gegend Du wohnst, aber wenn dort Reifenschlitzen zum alltäglichen Umgangston gehört, dann würde ich an Deiner Stelle dort sowieso schnellstmöglich wegziehen.
Zur Klarstellung: es ist Dir tagsüber natürlich NICHT erlaubt, beliebig lange beliebig laut zu hören. Es gibt Urteile, wonach selbst Klavierüben auf eine Stunde pro Tag eingeschränkt werden kann. So ein Klavier macht vermutlich nicht den Pegel Deines Subs. Du kannst also getrost mit dem Besuch der Polizei in den nächsten Tagen rechnen, wenn Du weiterhin Deine Nachbarn belästigst.
Aber glaube mir: selbst im Eigenheim kann man Probleme bekommen, dann nämlich, wenn Deine Mitbewohner so überhaupt keine Affinität mit Deiner Musik verspüren. Bleibt also noch die Eremitage in der Einsamkeit.
Viel Glück bei der Wohnungssuche wünscht Dir
Markus.
ich weiss nicht, in welcher Gegend Du wohnst, aber wenn dort Reifenschlitzen zum alltäglichen Umgangston gehört, dann würde ich an Deiner Stelle dort sowieso schnellstmöglich wegziehen.
Zur Klarstellung: es ist Dir tagsüber natürlich NICHT erlaubt, beliebig lange beliebig laut zu hören. Es gibt Urteile, wonach selbst Klavierüben auf eine Stunde pro Tag eingeschränkt werden kann. So ein Klavier macht vermutlich nicht den Pegel Deines Subs. Du kannst also getrost mit dem Besuch der Polizei in den nächsten Tagen rechnen, wenn Du weiterhin Deine Nachbarn belästigst.
Aber glaube mir: selbst im Eigenheim kann man Probleme bekommen, dann nämlich, wenn Deine Mitbewohner so überhaupt keine Affinität mit Deiner Musik verspüren. Bleibt also noch die Eremitage in der Einsamkeit.
Viel Glück bei der Wohnungssuche wünscht Dir
Markus.
Na ja , ich will ja sowieso umziehen. Aber sowas geht halt nicht von heute auf morgen. Die Frage ist halt: wenn ich mir einen Film in Normal-Lautstärke anhöre (so dass man sich noch gut unterhalten kann), ist es dann eine Ruhestörung wenn aufgrund der baulichen Gegebenhiet mein AW1000 auch noch die untere Wohnung mit Bass versorgt ??
Ich hab jetzt am Fenster eine Webcam, die mein Auto filmt. Wenn jetzt noch einer das Auto anfasst gibts Ärger *G* .
CIAO
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- Markus
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Ruhestörung
Es kommt nicht darauf an, wie laut es bei Dir im Zimmer ist, es kommt darauf an, wie laut es beim Nachbarn ist. In der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" vom August 1998 sind in der Nachbarschaft Belastungen bis zu folgenden Grenzwerten hinzunehmen:
- Art der zu Nutzung: Industriegebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 70;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 70.
- Art der zu Nutzung: Gewerbegebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 65;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 50.
- Art der zu Nutzung: Kern-, Dorf-, Mischgebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 60;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 45.
- Art der zu Nutzung: Allgemeine Wohngebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 55;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 40.
- Art der zu Nutzung: Reine Wohngebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 50;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 35.
- Art der zu Nutzung: Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 45;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 35.
- Art der zu Nutzung: Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 35;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 25.
- Art der zu Nutzung: Sonderregelung für seltene Ereignisse
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 70;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 55.
Wenn man bei Dir mal die Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden als zutreffend sieht, dann dürfen es lediglich tagsüber 35 dB sein, mit denen Du den Nachbarn traktierst. Das ist deutlich weniger als eine normale Unterhaltung.
Gruß,
Markus.
- Art der zu Nutzung: Industriegebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 70;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 70.
- Art der zu Nutzung: Gewerbegebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 65;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 50.
- Art der zu Nutzung: Kern-, Dorf-, Mischgebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 60;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 45.
- Art der zu Nutzung: Allgemeine Wohngebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 55;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 40.
- Art der zu Nutzung: Reine Wohngebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 50;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 35.
- Art der zu Nutzung: Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 45;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 35.
- Art der zu Nutzung: Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 35;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 25.
- Art der zu Nutzung: Sonderregelung für seltene Ereignisse
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 70;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 55.
Wenn man bei Dir mal die Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden als zutreffend sieht, dann dürfen es lediglich tagsüber 35 dB sein, mit denen Du den Nachbarn traktierst. Das ist deutlich weniger als eine normale Unterhaltung.
Gruß,
Markus.
WOW !
Ich hätte nei im Leben mit einer derart umfassenden informativen Antwort gerechnet !! Vielen Dank !! (Auch wenn mir der Inhalt nicht so passt :? )
Ich glaub ich geh doch mal zu meiner Bank wegen einer Hausfinanzierung. Dann gibts endlich Kino ! Gabs das eigentlich schon hier im Forum ? : Das jemand sich überlegt ein Haus zu kaufen, gerade wegen den Nubert Boxen *G*
Nein, Spass beiseite: wie habt ihr denn solche Problem gelöst ? Mit Dämmmatten, Freikarten für die Nachbarn fürs Heimkino ??
Ich hätte nei im Leben mit einer derart umfassenden informativen Antwort gerechnet !! Vielen Dank !! (Auch wenn mir der Inhalt nicht so passt :? )
Ich glaub ich geh doch mal zu meiner Bank wegen einer Hausfinanzierung. Dann gibts endlich Kino ! Gabs das eigentlich schon hier im Forum ? : Das jemand sich überlegt ein Haus zu kaufen, gerade wegen den Nubert Boxen *G*
Nein, Spass beiseite: wie habt ihr denn solche Problem gelöst ? Mit Dämmmatten, Freikarten für die Nachbarn fürs Heimkino ??
- BlueDanube
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Meine Nachbarn sind taub - kein Scherz!
Ich plane bereits einen Hausbau - darin ist ein Kino im Keller vorgesehen.
Die Lage unter der Erde ist die einzige Möglichkeit, den Tiefbass so aufzuhalten, dass man auch in der Nacht den Subwoofer ordentlich aufdrehen kann.
Beim Betrieb im Wohnzimmer über der Erde müsste durch die Schallübertragung durch die Luft der nächste Nachbar einige Kilometer entfernt sein.
Ich plane bereits einen Hausbau - darin ist ein Kino im Keller vorgesehen.
Die Lage unter der Erde ist die einzige Möglichkeit, den Tiefbass so aufzuhalten, dass man auch in der Nacht den Subwoofer ordentlich aufdrehen kann.
Beim Betrieb im Wohnzimmer über der Erde müsste durch die Schallübertragung durch die Luft der nächste Nachbar einige Kilometer entfernt sein.
Gruß
BlueDanube
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