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Gewährl. durch Hersteller? BlödMarkt.. (Odyssee geht zuende)
Verfasst: Mi 29. Sep 2004, 08:41
von LogicFuzzy
Hallo,
wie manche von Euch wissen habe ich einige Probleme mit meinem DVD-Player (Kenwood DVF 3080). Er spielt Bild und Ton etwas zeitversetzt ab. Habe das Teil zum Blöd-Markt gebracht,
wo ich es auch gekauft habe.
Dort hat man mir nun gestern offenbart, dass das Gerät auf unbestimmte Zeit in Reparatur bleiben wird, da man ein Ersatzteil bestellt habe, von dem man nicht wisse, wann es denn eintrifft.
Deshalb wollte ich eine angemessene Frist setzen, bis zu der die Reparatur durchgeführt sein muß. Schließlich will ich nicht bis zum Sanktnimmerleinstag warten!
Das könne ich schon machen,so ein Blöd-Markt Mitarbeiter, aber bitte schriftlich und an den Hersteller gerichtet
. Ich verwies darauf, das ich Endkunde sei und mit dem Hersteller nichts zu tun habe. Gewährleistung hat man im Gegensatz zur Hersteller-Garantie beim Verkäufer geltend zu machen und nicht beim Hersteller. Der Verkäufer wiederum kann auf seinen Lieferanten zurückgreifen (Regress), also in diesem Fall auf den Hersteller. Dieses stritt man beim Blöd-Markt ab, mit dem Hinweis man sei nur Vermittler, nichts weiter.
Leider hatte ich zufällig kein BGB bei mir. Ich war auch gerade nicht in Begleitung eines Rechtsanwalts, so dass ich nicht sofort etwas anderes beweisen konnte.
Gibt es Experten unter Euch, die dazu was wissen
Verfasst: Mi 29. Sep 2004, 10:12
von Markus
Es hilft nur, schriftlich eine "angemessene Frist" zu setzen (2-3 Wochen). Ist diese ergebnislos verstrichen, so befindet sich der Händler in Verzug und dann ist ein Gang zum Anwalt angesagt...
Waren die Verschiebungen von Bild und Ton so groß, dass diese sich nicht mehr durch Delayeinstellungen korrigieren ließen?
Gruß,
Markus.
Verfasst: Mi 29. Sep 2004, 10:26
von LogicFuzzy
Markus hat geschrieben:Es hilft nur, schriftlich eine "angemessene Frist" zu setzen (2-3 Wochen). Ist diese ergebnislos verstrichen, so befindet sich der Händler in Verzug
Eben das soll ja nicht gehen lt Blödmarkt. Die behaupten, ich könne nur den Hersteller in Verzug setzten und nicht sie als Händler. Das ist das, was ich nicht glauben kann. Kenwood lacht sich tot, wenn die ne Mahnung von mir kriegen!
Markus hat geschrieben:
Waren die Verschiebungen von Bild und Ton so groß, dass diese sich nicht mehr durch Delayeinstellungen korrigieren ließen?
Ca. 0,5 Sek würde ich sagen. Mit dem Verstärker konnte ich da nix mehr ausrichten. Sah bei Musik-DVDs schon sehr merkwürdig aus, wenn der Schlagzeuge auf die Snare haut und man hört das erst, wenn der Stick schon wieder oben ist. Oder auch Lichteffekte bei Konzertmitschnitten, die früher erscheinen als der zugehörige Ton. Das nimmt die ganze Atmosphäre weg. Irgendwann ärgert man sich nur noch darüber, statt die Musik zu genießen...
Verfasst: Mi 29. Sep 2004, 12:31
von PhyshBourne
Moin, moin !
Ich denke, Al hat recht.
Manche Verkäufer gehen davon aus, daß der Kunde eh keine Ahnung hat, oder sie haben bisweilen einfach keine Lust, sich mit Reklamationen auseinander zu setzen.
Da kann es schon 'mal passieren, daß man als Kunde abgewimmelt wird.
Setz' eine Frist, ggf. als Einschreiben, und ab geht die Post.
GrEeTz
Phish
Verfasst: Mi 29. Sep 2004, 14:21
von Markus
Phish hat geschrieben:Ich denke, Al hat recht.
Wieso, der hat doch gar nichts gesagt?
Parallel zur Fristsetzung würde ich an die Geschäftsleitung des örtlichen Mediamarkts einen Brief mit sachlicher Schilderung des Vorgangs senden. Damit habe ich schon gute Erfahrungen gemacht.
Gruß,
Markus.
Verfasst: Mi 29. Sep 2004, 14:34
von PhyshBourne
8OUnd wieder einmal gilt: wer lesen kann, ist klar im Vorteil....
Ich meinte natürlich: Markus!
Re: Gewährleistung durch Hersteller? Mal wieder der BlödMark
Verfasst: Mi 29. Sep 2004, 16:46
von Strobus
LogicFuzzy hat geschrieben:aber bitte schriftlich und an den Hersteller gerichtet
Zwischen Dir und dem 'Blödmarkt' ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, Du hast kein Rechtsverhältnis mit dem Hersteller des Gerätes. Wenn Dich der Verkäufer abwimmelt, musst Du Deine Rechte wohl mit Hilfe eines Anwaltes durchsetzen.
Verfasst: Mi 29. Sep 2004, 19:56
von Amperlite
Bevor du zum Anwalt rennst:
Geh doch noch einmal hin und suche dir einen anderen Verkäufer.
Wenn er dir mit der gleichen Masche kommt, verlange den Geschäftsführer.
Vielleicht hatte dein Ansprechpartner beim letzten Mal einen schlechten Tag (auch dann kann sowas nicht sein, aber naja, bei manchen Menschen hält sich das Engagement doch sehr in Grenzen).
Verfasst: Mi 29. Sep 2004, 22:03
von LogicFuzzy
Amperlite hat geschrieben:
Geh doch noch einmal hin und suche dir einen anderen Verkäufer.
Dummerweise war mein Gesprächspartner der Chef der Serviceabteilung.
Jedenfalls habe ich ein Einschreiben aufgesetzt, in dem ich den Blöd Markt (und natürlich nicht Kenwood) in Verzug gesetzt habe und eine Frist von noch 4 Wochen eingeräumt (immerhin habe ich ein Ersatzgerät bekommen). Ich werd berichten was draus wurde.
Danke für Eure Antworten
PS: Vielleicht sollte ich meine nächste Hardware doch wieder bei NSF bestellen...
Verfasst: Mi 29. Sep 2004, 22:26
von eric_the_swimmer
Spielt zwar jetzt keine Rolle mehr, aber: Die Frist zur Nacherfüllung muss nicht schriftlich gesetzt werden, sie läuft auch denn, wenn Du den Verkäufer nur mündlich zur Nacherfüllung innerhalb eines angemessenen Zeitraums aufforderst. Es ist aber natürlich zu Beweiszwecken anzuraten, die Sache schriftlich zu machen.
Du musst Dich übrigens nicht auf Reparaturversuche einlassen, Du kannst auch auf Lieferung eines neuen (mangelfreien) Players bestehen. Das kann der MM dann nur verweigern, wenn ihm dadurch unverhältnismäßige Kosten entstehen, was aber bei einem Massenprodukt (und Massenmarkt) ziemlich ausgeschlossen sein dürfte. Höchstwahrscheinlich haben die doch sogar noch Player Deines Modells vorrätig.
Gruß,
Philipp