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Rückgabe-Anspr. bei Käufen in Einzelhandels-Geschäften

Fragen und Antworten rund um Produkte und Dienstleistungen der Nubert Speaker Factory und Nubert electronic GmbH.
Ekkehart

Rückgabe-Anspr. bei Käufen in Einzelhandels-Geschäften

Beitrag von Ekkehart »

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18.10.04 (15Uhr10)

EDIT von Günther Nubert:


Hallo,
dieser "neue thread" hatte sich als eins der Unter-Diskussions-Themen im thread mit dem Titel: Welchen Sub von Nubert ? entwickelt.
Die zugehörigen Beiträge habe ich aus dem "alten" thread herausgelöst und mit neuer Überschrift hier reingestellt.

Die "Wende" im Thema ergab sich aus folgender Anmerkung von "onkel-tom":


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onkel-tom hat geschrieben:...Habe mir vor 2 Wochen einen AR Status Sub-30 gekauft und ihn direkt wieder zurückgebracht, weil er mir klanglich nicht zusagte. (zu hart, kein Volumen, reiner dB Feger ohne klanglichen Anspruch... meine Meinung.) Leider habe ich das Geld nicht wieder bekommen, nur eine Gutschrift. Tja, dumm gelaufen. Leider klang der Sub im Laden ganz anders....
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Hi,
onkel-tom hat geschrieben:Leider habe ich das Geld nicht wieder bekommen, nur eine Gutschrift. Tja, dumm gelaufen.
Das ist nicht i.O. Du hast einen rechtsmäßigen Anspruch darauf, dein Geld wieder zu bekommen und nicht mit einer Gutschrift "abgespeist" zu werden!

Gruß
Ekkehart
onkel-tom

An Ekkehart

Beitrag von onkel-tom »

Tja, leider weiß ich da kein Mittel gegen. Ich habe den AR-Sub ja nicht online gekauft (Rückgaberecht) Und soweit ich weiß, bleibt es bei "Normalkauf" im Laden dem Händler frei überlassen, ob Gutschrift oder Geld zurück. Wenn Du da mehr weißt ...? Tipps wären super
Danke.
Gruß
Thomas
JoKeR
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Re: An Ekkehart

Beitrag von JoKeR »

onkel-tom hat geschrieben:Tja, leider weiß ich da kein Mittel gegen. Ich habe den AR-Sub ja nicht online gekauft (Rückgaberecht) Und soweit ich weiß, bleibt es bei "Normalkauf" im Laden dem Händler frei überlassen, ob Gutschrift oder Geld zurück. Wenn Du da mehr weißt ...? Tipps wären super
Danke.
Gruß
Thomas
Innerhalb von 2 Wochen kannst du jedes Gerät, ohne einen Grund zu nennen, zurück geben!
Und kannst dein Geld sofort wiederverlangen!

Das ist dein RECHT als Käufer!!

MfG

JokeR
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killefiz
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Re: An Ekkehart

Beitrag von killefiz »

Innerhalb von 2 Wochen kannst du jedes Gerät, ohne einen Grund zu nennen, zurück geben!
Und kannst dein Geld sofort wiederverlangen!
Das ist dein RECHT als Käufer!!
Nein. Ein Rueckgaberecht gilt nur beim Onlinekauf. Im echten Leben ist eine Ruecknahme
reine Kulanz eines Verkaeufers.

--
killefiz
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Re: An Ekkehart

Beitrag von JoKeR »

killefiz hat geschrieben:
Innerhalb von 2 Wochen kannst du jedes Gerät, ohne einen Grund zu nennen, zurück geben!
Und kannst dein Geld sofort wiederverlangen!
Das ist dein RECHT als Käufer!!
Nein. Ein Rueckgaberecht gilt nur beim Onlinekauf. Im echten Leben ist eine Ruecknahme reine Kulanz eines Verkaeufers.
--
killefiz
Also da frag' ich nochmal im Wirtschafts-Unterricht nach!
Dort haben wir es so gelernt (habe extra im Heft nachgeschaut). (Hab ich da falsch abgeschrieben ;) :) )

MfG

JokeR
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bullet
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Re: An Ekkehart

Beitrag von bullet »

killefiz hat geschrieben:
Innerhalb von 2 Wochen kannst du jedes Gerät, ohne einen Grund zu nennen, zurück geben!
Und kannst dein Geld sofort wiederverlangen!
Das ist dein RECHT als Käufer!!
Nein. Ein Rueckgaberecht gilt nur beim Onlinekauf. Im echten Leben ist eine Ruecknahme reine Kulanz eines Verkaeufers.
--
killefiz
Hallo, nicht nur beim online-Kauf, du hast diese 14 Tage auch beim Kauf im Laden. :roll:
mralbundy

Re: An Ekkehart

Beitrag von mralbundy »

JoKeR hat geschrieben:Innerhalb von 2 Wochen kannst du jedes Gerät, ohne einen Grund zu nennen, zurück geben!
Und kannst dein Geld sofort wiederverlangen!
Hi Joker !

Dann bitte auch darauf hinweisen, dass dies nur für unbenutze und ungeöffnete Ware gilt! Außerdem bezweifel' ich, dass Deine These pauschal auf ALLES zutrifft :wink: ...

CIAO
onkel-tom

Beitrag von onkel-tom »

hallo.
rückgaberecht war zwar nicht der grund für meinen beitrag hier, aber da es nun schon so oft antwort dazu gab...

eine bitte an alle die zum thema rückgaberecht antworten: bitte mit gesetzestext und evt. verweis im netz, sonst hilft mir das leider nicht weiter. :( kann ja schlecht in den laden gehen und sagen... "das hat aber einer im forum geschrieben"... ihr kennt ja den normalen einzelhandel, das ist denen egal. ich denke immernoch, dass es kulanz ist und selbst wenn nicht, müßte ich mich schon mit konkreten §§ an die wenden. dennoch danke für das interesse.

.... ihr denkt aber noch an den aw-550, oder ? :D
Ekkehart

Beitrag von Ekkehart »

Hi,

zu den Gesetzestexten:

Hier ist der Widerruf bzw. die Rückgabe geregelt.

Hier ist die Rückvergütung geregelt.

Ist zwar typisches Paragraphendeutsch, sagt aber genau das aus, was wir dir hier schon mitgeteilt haben ;-)

Zum AW550:

Wenn man nachbarschaftsfreundliche Pegel fahren will und nicht das letzte Quentchen Tiefgang und Erdbeben-ähnlich Effekte benötigt, reicht der 550er problemlos! In meinem kombinierten 38qm Ess-, Küche-, Wohnzimmer reicht der 550 aus, um in dem Küchenbereich das Geschirr zum Wackeln zu bringen 8)
Besonders der Wechsel von der Mono-Anschlußvariante auf den Stereoanschluß hat besonders im Musikbetrieb den Bass präziser und knackiger werden lassen.
Also von mir eine Empfehlung für den 550er ;-)

Gruß
Ekkehart
Apalone
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Registriert: Do 14. Okt 2004, 13:03

Re: An Ekkehart

Beitrag von Apalone »

JoKeR hat geschrieben:
onkel-tom hat geschrieben:Tja, leider weiß ich da kein Mittel gegen. Ich habe den AR-Sub ja nicht online gekauft (Rückgaberecht) Und soweit ich weiß, bleibt es bei "Normalkauf" im Laden dem Händler frei überlassen, ob Gutschrift oder Geld zurück. Wenn Du da mehr weißt ...? Tipps wären super
Danke.
Gruß
Thomas
Innerhalb von 2 Wochen kannst du jedes Gerät, ohne einen Grund zu nennen, zurück geben!
Und kannst dein Geld sofort wiederverlangen!

Das ist dein RECHT als Käufer!!

MfG

JokeR
Hallo zusammen!
Immer diese Hobbyjuristen! Ein allgemeines Rückgaberecht gibt es nicht!! Beim normalen Kauf im Laden gibt es nur die Sachmängelhaftung aus den Vorschriften bei Kaufverträgen (§§ 433 ff. BGB) oder die Irrtumsanfechtung aus §§ 119 ff BGB. Einen allgemeinen Anspruch auf Rückabwicklung eines wirksam geschlossenen Kaufvertrages gibt es nicht. Mal bitte vorsichtiger beim Posten in öffentlichen Foren sein.

Viele Grüße
Marko
In dubio pro stereo
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