Richtig. Da braucht niemand zustimmen. Das ist im Prinzip ne freiwillige Leistung der Firma.NoFate hat geschrieben: Mo 1. Mär 2021, 16:28 In tarifgebundenen Betrieben kann der Arbeitgeber die 40 Stunden Verträge laut Tarifvertrag mit 3 Monatsfrist kündigen. Es besteht kein Anrecht darauf von Seiten des Arbeitnehmers, ist leider so. Wenn jetzt jemand sagt, es steht in meinem Arbeitsvertrag, entgegne ich mit dem Argument, das hier der Tarifvertrag über dem Arbeitsvertrag steht.
Unser 40h Verträge waren zwar unbefristet, aber trotzdem ist es viel Geld für jemanden, der z. B. ein Haus gebaut hat usw. Damit rechnet man schon im Gegensatz zu Überstunden ausbezahlen lassen. Aber lieber 35h arbeiten, als gar keinen Job.