Hallo burki,
ich bin kein Jurist, aber aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass das natürlich unverschämt ist. Im Ladengeschäft kann man schließlich genauso verlangen, dass man nicht nur den Karton unter den Arm geklemmt bekommt, sondern dass die Ware ausgepackt und vorgeführt wird. Nichts anderes macht man doch, wenn man sich ein Gerät im Versand bestellt und in den eigenen vier Wänden ausprobiert.
Unbenommen bleibt natürlich ein Schadensersatz, wenn man beim Ausprobieren tatsächlich Schäden verursacht.
Die nächste Frage wäre, ob solche AGB überhaupt zulässig sind - aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Geschichten
Dieser Händler verkauft dann bestimmt jede Menge Vorführmodelle mit satten Rabatten
Auf der anderen Seite sind dann aber auch die Obercleveren dieser Gesellschaft, die bspw. ihre Fete auf Kosten anderer organisieren, indem sie die Beschallungsanlage "auf Probe kaufen", den bei der Party getragenen Fummel nachher im Kaufhaus reklamieren und beim Partyservice darauf setzen, dass die Pleite gehen, bevor sie vor Gericht bewiesen haben, dass das gelieferte Essen und die Getränke in Ordnung waren.
Mit internetten Grüßen
Gerald Vogt