Das ist bisher lediglich ein Gedankengang einiger Politiker. Wie soll ich deine Fragen beantworten?F.Lauschiplauschi hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 17:22 Muss der Arbeitgeber das bestätigen und entsprechende Anzahl Steckdosen vorhalten oder wer oder wo oder Fahrtenbuch?
Oder FahrtenApp mit GPS-gestützter Routenverfolgung des registrierten E-Bikes? (nach dem Motto Plausibilität gegeben, im Einzelfall könnte ja ein anderer fahren, also datenschutzkonform).
Ist die Situation 16 Monate nach Beginn des ersten Lockdowns immer noch so schlimm mit den E-Rädern? Dachte, es hätte sich mittlerweile etwas entspannt, weil jetzt jeder ein Rad gekauft hat.Wete hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 17:09 Wieviel knapper als "quasi nix verfügbar, wir nehmen derzeit 15% über UVP (macht hier ein Händler) geht denn noch?![]()
