Soweit erst einmal korrekt. Die von dir als "Teil- oder Halbautomatik" bezeichneten Getriebe verfügen über eine Hydraulik zum automatischen kuppeln, doch die Gänge selber werden nur auf Wunsch es Fahrers und dann auch nur sequenziell (also ein Gang nach dem nächsten) geschaltet. Die Vollautomatiken (also Wandler, DKG und Stufen-CVT)können bei Bedarf nicht nur alleine Schalten, sondern sie können auch z.B. direkt mehrere Gänge überspringen, je nachdem, wie die aktuellen Parameter bzgl. Gasannahme, Leistung, Drehmoment, Steigung etc. ausseheng.vogt hat geschrieben: Sa 11. Sep 2021, 13:15 Aus Bedienersicht (Kunde, Käufer, Fahrer) gibt es m.E. nur drei Arten von Getrieben: (Hand)Schaltgetriebe, Teil-/Halb-Automatik und (Voll)Automatik.
Eben nicht, denn ein Doppelkupplungsgetriebe ist ähnlich komplex wie ein Wandlergetriebe (es fehlt ausschließlich der Wandler samt Kupplungsüberbrückung, dafür fehlt ihm die zweite Kupplung). Aus Sicht der funktionalen Sicherheit ist ein Doppelkupplungsgetriebe sogar noch komplexer als ein Wandler-Automat. Im Fehlerfall müssen nämlich immer beide Teil-Kupplungen offen bleiben, um ein Blockieren der Antriebsachse zu vermeiden.g.vogt hat geschrieben: Sa 11. Sep 2021, 13:15 Technisch ist das deutlich ausdifferenzierter, und ich kann das auch nur aus Laienperspektive einschätzen. Aus der hat, finde ich, so ein DSG aber in Aufbau und Funktionsweise mehr mit einem Schaltgetriebe gemeinsam als mit einer (Wandler)Automatik.
Seit wann? Bei mir wollten sie noch beides haben, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. "Brief" und "Schein" heißt es ja schon seit Ewigkeiten nicht mehr.aaof hat geschrieben: Sa 11. Sep 2021, 13:26 Wenn man heute ein Auto abmelden möchte, benötigt man keinen Brief mehr. Fahrzeugschein, Kennzeichen und Ausweis langt aus.