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Koala hat geschrieben: Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.
Heisst das, eine Vervielfältigung zwecks Tauschens (mittelbarer Erwerbszweck) gegen ein anderes kopiertes Werk ist unzulässig?
Der sowohl mittelbare als auch unmittelbare Erwerbszweck meint die Nutzung der Kopie im Rahmen der oder einer Erwerbstätigkeit, jedoch nicht den Tausch in privaten Kreisen, wie ihr es vorhabt. Relevant wäre dieser Passus IMHO nur, wenn Ihr bspw. als gewerbliche Spielleiter kopierte Regelwerke untereinander tauscht oder als Inhaber eines Spieleladens vergriffene Exemplare vervielfältigt, um diese in Spielrunden innerhalb der Gewerberäume einzusetzen.
Es geht um DSA (3. Edition sowie Uralt-Klassiker-Abenteuer aus den 80ern und frühen 90ern - soviel zu den zwei Jahren ).
Solange Ihr mit den Kopien nicht bei ebay oder auf Cons hausieren geht, steht dem IMHO nichts im Wege
Henry hat geschrieben:Dann macht der gute X-Stator vom dsa-abenteuer.de-Forum wohl viel Lärm um nichts!
Imgrunde kann Euch nichts passieren, da Ihr ja nicht gewerbsmäßig mit DSA-Artikeln hantieren wollt, genau für solche Zwecke (und natürlich für Lehre & Forschung, Archivierung etc.) sind ja die Ausnahmen in den UrhG gedacht. Wem gehören die Vervielfältigungsrechte an den alten Regelwerken überhaupt? Sind die komplett an FanPro gegangen?
Danke für die Infos - du bist wohl vom Fach!?
Kennst du dich auch was mit (Rollen-)Spielen aus - der "Fachbegriff" "Cons" legt das irgendwie nahe...
Nee, meine erste Freundin ist heute Juristin und die zweite Ex ist u.a. für Windgeflüster tätig und organisiert die SparrenCon in Bielefeld
Koala hat geschrieben: Wem gehören die Vervielfältigungsrechte an den alten Regelwerken überhaupt? Sind die komplett an FanPro gegangen?
Wie weit die Rechte "zurückgehen" kann ich nicht sagen, zumal die "Klassiker"-Wiederauflagen Mitte der 90er ja auch noch Schmidt-Spiele-Produkte waren. Vielleicht alles aus der dritten Edition...?
I'd rather be called sour and bitter than be deemed the flavour of the weak. (M. Walkyier)
Henry hat geschrieben:Wie weit die Rechte "zurückgehen" kann ich nicht sagen, zumal die "Klassiker"-Wiederauflagen Mitte der 90er ja auch noch Schmidt-Spiele-Produkte waren. Vielleicht alles aus der dritten Edition...?
Nur zur Info: ich sehe gerade, daß FanPro alle Rechte an DSA von Schmidt-Spiele übernommen hat.
Oh nein, jetzt hat mich X-Stator doch tatsächlich wegen dieser Sache aus seinem Forum 'rausgeworfen Was soll ich jetzt nur tun? Kann ich da nicht 'nen Anwalt einschalten?
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