Na ja. Das Problem dabei ist ja, ich umgehe ja nicht den Kopierschutz wenn ich legal Mittel dazu verwende. Was kann ich dafür, wenn mein BS diesen KS nicht kennt? Daher muss doch ein Kopierschutz BS-unabhängig sein.Instabil hat geschrieben:Homernoid hat geschrieben:Zum Thema Knast.
Wenn ich nun Linux nutze und der Schutz da wirklich nicht funktioniert, ich das nicht weiss und ich mit einem normalen Grabber das auslesen kann, wie kann ich da verurteilt werden?Und jetzt beweise mal, das Du es nicht wusstest, das diese CD Kopiergeschützt ist, wenn es auf der CD draufsteht..dann musst Du schon einen auf Unzurechnungsfähig machen...oder das Du nicht lesen kannst! Analphabetismus ist ja sehr verbreitet in Deutschland!§ 16 StGb
Irrtum über Tatumstände
(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.
Offenbar wurde genau DAS nicht berücksichtigt, da man ja bisher immer nur reine HW hatte und keine PC-Systeme.
Man ging davon aus, dass 100% MS nutzen, das wohl ein Irrtum.