
Fachkundige und individuelle Beratung ist für uns selbstverständlich - rufen Sie uns an!
Sie erreichen unsere Hotline werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr unter der 07171 8712 0 (Samstags: 10:00 bis 12:00 Uhr). Außerhalb Deutschlands wählen Sie +49 7171 87120. Im Dialog finden wir die optimale Klanglösung für Sie und klären etwaige Fragen oder Schwierigkeiten. Das nuForum ist seit dem 19. Juli 2023 im read-only-Modus: Das Ende einer Ära: Das nuForum schließt
Sie erreichen unsere Hotline werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr unter der 07171 8712 0 (Samstags: 10:00 bis 12:00 Uhr). Außerhalb Deutschlands wählen Sie +49 7171 87120. Im Dialog finden wir die optimale Klanglösung für Sie und klären etwaige Fragen oder Schwierigkeiten. Das nuForum ist seit dem 19. Juli 2023 im read-only-Modus: Das Ende einer Ära: Das nuForum schließt
Seal Konzert auf Pro 7
-
- Profi
- Beiträge: 355
- Registriert: Di 29. Nov 2005, 16:02
Re: Seal Konzert auf Pro 7
§ 16Koala hat geschrieben:Vater Staat interessiert's nicht die Bohne, wohl aber die Rechteinhaber (s. §§ 16, 17 UrhG).luke hat geschrieben:50 minuten mit DIVX 720*576 könnte man auch sicher bei z.b. http://www.rapidshare.de/ oder anderen zum download anbieten?!?
darf man sowas oder gibts haue vom vater staat![]()
Vervielfältigungsrecht
(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft in welchem Verfahren und in welcher Zahl.
(2) Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt.
§ 17
Verbreitungsrecht
(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.
(3) Vermietung im Sinne der Vorschriften dieses Gesetzes ist die zeitlich begrenzte, unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung. Als Vermietung gilt jedoch nicht die Überlassung von Originalen oder Vervielfaltigungsstücken
1. von Bauwerken und Werken der angewandten Kunst oder
2. im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zu dem ausschließlichen Zweck, bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis benutzt zu werden.
AMTSDEUTSCH aller ersten güte!

Gruß Luke

[size=75]LP:Linn LP12+Lingo,TA:Moerch DP6+3rohre,SY:Goldring Elite1,CD:Meridian 506,PRE:Mace/pre,PPRE:Camtech Phono Verstärker,AMP:SAC 50T(monos),LS:Nubert nuBox380,HP:Stax PRO+NORM+SRD-X+SRD6SB,Kabel:Ls:Rasta 1 biwire,NF:Flatline FL12+212 u.s.w.[/size]
also meine private aufnahme läuft schon mal mit ca.:9,5Mbps (leider kein HD-TV, aber es wird ausreichenCaisa hat geschrieben:Hi Volker, VHS könnte ich auch aufnehmen, aber die Qualität ist doch arg mies.
Trotzdem Danke für das Angebot!

Gruß Luke

[size=75]LP:Linn LP12+Lingo,TA:Moerch DP6+3rohre,SY:Goldring Elite1,CD:Meridian 506,PRE:Mace/pre,PPRE:Camtech Phono Verstärker,AMP:SAC 50T(monos),LS:Nubert nuBox380,HP:Stax PRO+NORM+SRD-X+SRD6SB,Kabel:Ls:Rasta 1 biwire,NF:Flatline FL12+212 u.s.w.[/size]