die machen ja auch den ganzen tag nix anderes
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So wie man z.B. in die Karosserie eines Autos ohne Minderung oder Verlust der Gewährleistungsansprüche ein Loch bohren darf, darfst Du auch in das Gehäuse Deiner Boxen Löcher anbringen. Natürlich solltest Du - wie Du schreibst - nicht mit einem Langlochspiralbohrer das Innenleben der Box punktieren... Läßt sich eine Kausalität zwischen Modifizierung und Schadensursache ausschließen - und das ist bei oberflächlichen Änderungen am Gehäuse der Fall - ist der Händler zur Gewährleistung verpflichtet. Anders kann die Sache bzgl. des Garantieanspruchs aussehen, im Falle der NSF darf man aber davon ausgehen, daß sie diese ähnlich handhabt wie Gewährleistungsansprüche.Chrisdererste hat geschrieben:wie sieht es denn mit der garantie aus wenn man in den lautsprecherboden löcher reinbohrt??????
ich weiss das ich nicht durchboren darf,
aber was sagt nubert dazu wenn dann doch mal was an den lautsprechern ist und die sehen dann das man da was gemacht hat das nicht dem orginalzustand entspricht???
ich hab das jetzt genauso gemacht wie es hier im ersten posting berschrieben wurde.Chrisdererste hat geschrieben:das ergebnis lässt sich sehen, repekt
mal sehen ob ich das auch nur annährend so professionell hinbekomme
ich tu mich da noch ein wenig schwer einfach in die schönen lautsprecher löscher reinzuboren![]()
Musst schaun welches Gewinde du brauchstThommy hat geschrieben: Welche hast du denn da bestellt?
Inensechsrund nehm ich mal an (Gewinde und Sechkant in der Muffe damit sich Spike einschrauben lässt und man die Muffe mit dem Imbus vversenken kann.
Aber welche Stärke hast du verwendet? die 12x15 M6?