GrußSeit dem 1. Januar gelten neue formale Anforderungen für den geschäftlichen E-Mail- Schriftverkehr. Erste Unternehmen erhielten bereits Mahnungen wegen Pflichtverstößen.
Zum Jahreswechsel sind neue formale Anforderungen für den Geschäftsverkehr in Kraft getreten. Nach einer Änderung im Handelsgesetzbuch, seien Firmen dazu verpflichtet gewisse Mindestinformationen im geschäftlichen Schriftverkehr einzuhalten. Informationen, die Kaufleute bislang nur auf gedruckten Briefen unterbringen mussten und die dort zumeist die Fußzeile der ersten Seite belegen, müssen nun auch in Geschäftsbriefen jeder Art auftauchen, also auch in Emails.
Zu den Mindestinformationen zählen unter anderem die Bezeichnung der Firma, ihr Ort der Niederlassung, die Nummer im Handelsregister sowie das sie vertretende Handelsgericht.
Bereits eingetroffene Mahnungen für Verstöße solcher Art, sollten jedoch mit Skepsis begutachtet werden. Heiseonline berichtet von Abmahnungen, bei denen "pauschale Aufwandsentschädigungen" sowie die Signatur einer Unterlassungserklärung gefordert worden sind, weil die Emails der Firmen nicht den " Formvorschriften, die für Emails gelten, welche Geschäftsbriefe ersetzen" entsprechen würden. Der Abmahner iglusoft forderte daraufhin einen Betrag von 137 Euro ein.
Zuvor holte sich iglusoft bei potenziellen Abmahnkandidaten via Email selbst Angebote ein. Fehlte dann im darauf folgenden Schreiben eine der neuen Pflichtangaben, wurden Mahnungen entsandt. Der vermeintliche Wettbewerbshüter nehme es mit den Pflichtangaben jedoch selber nicht so genau, heißt es weiter. Heiseonline wies darauf hin, dass iglusoft sowohl in der Unterlassungserklärung als auch in der Abmahnung gegen die neuen Regeln verstoßen würde.
Es sei wohl nicht von rein wettbewerbsrechtlichen Interessen auszugehen, berichtet ein Münchener Experte für IT Recht. Aus diesem Grunde ist davon abzuraten, den Forderungen der Kläger nachzukommen. Der Fall sei in erster Linie ein Beispiel dafür, wie Rechtsunsicherheit nach Inkrafttreten neuer Regelungen von manchen Personen schamlos ausgenützt werde.
Diese Rechtsunsicherheit könnte Folge einer fehlenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zu diesem Thema sein. Betrieben wird empfohlen in ihrem Email-Programm eine vorformulierte Signatur zu speichern, die den neuen Bestimmungen entspricht, damit man ganz auf Nummer sicher geht.
Maugi