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FelixB
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Registriert: So 16. Apr 2006, 14:02
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Beitrag von FelixB »

Dass Abschleifen nicht zu den Schönheitsreparaturen gehört, bezweifle ich auch gar nicht.

Es ging mir ursprünglich um den Wiederspruch:

Boden streichen ist Schönheitsreparatur (laut Vertrag).
Abschleifen ist keine Schönheitsreparatur.

Was ist, wenn jetzt aber neue Farbe nicht ohne Abschleifen haftet?


Dann hast du mich freundlicherweise auf das Urteil aufmerksam gemacht und inzwischen prüfe ich, ob ich beiom Auszug überhaupt Schönheitsreparaturen vornehmen muss.
"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!"
Dieter Nuhr
Homernoid

Beitrag von Homernoid »

Wie gesagt. Da hilft nur Nachfragen bei diversen Vereinigungen. ;)
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