Fachkundige und individuelle Beratung ist für uns selbstverständlich - rufen Sie uns an!
Sie erreichen unsere Hotline werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr unter der 07171 8712 0 (Samstags: 10:00 bis 12:00 Uhr). Außerhalb Deutschlands wählen Sie +49 7171 87120. Im Dialog finden wir die optimale Klanglösung für Sie und klären etwaige Fragen oder Schwierigkeiten. Das nuForum ist seit dem 19. Juli 2023 im read-only-Modus: Das Ende einer Ära: Das nuForum schließt
Sie erreichen unsere Hotline werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr unter der 07171 8712 0 (Samstags: 10:00 bis 12:00 Uhr). Außerhalb Deutschlands wählen Sie +49 7171 87120. Im Dialog finden wir die optimale Klanglösung für Sie und klären etwaige Fragen oder Schwierigkeiten. Das nuForum ist seit dem 19. Juli 2023 im read-only-Modus: Das Ende einer Ära: Das nuForum schließt
Spaßbieter bei Ebay
- robbieboy28
- Semi
- Beiträge: 233
- Registriert: Fr 4. Jun 2010, 20:10
- Wohnort: München
Spaßbieter bei Ebay
Gibt es eigentlich nur noch Spaßbieter und Betrüger bei Ebay!??
Habe meine nuVero3 eingestellt und jetzt kann oder will der Ebayer den vollen Preis nicht mehr bezahlen. Hmmmm......
Habe meine nuVero3 eingestellt und jetzt kann oder will der Ebayer den vollen Preis nicht mehr bezahlen. Hmmmm......
Re: Spaßbieter bei Ebay
Nicht nur bei Ebay.
Im Numarkt habe ich auch schon ein paar Sachen verkauft und die tollsten Dinger erlebt.
Im Numarkt habe ich auch schon ein paar Sachen verkauft und die tollsten Dinger erlebt.
Gruß Kai
- robbieboy28
- Semi
- Beiträge: 233
- Registriert: Fr 4. Jun 2010, 20:10
- Wohnort: München
Re: Spaßbieter bei Ebay
Also im nuMarkt habe ich bis jetzt immer gute Erfahrungen gemacht. Am besten ist es die Ware abzuholen und gleich vor Ort zu bezahlen.
Re: Spaßbieter bei Ebay
Nimm's nicht so schwer. Bei mir kommt es auch ab und zu mal auch vor, dass ein Dulli nicht zahlt (ca. 10% - 20% aller Auktionen). Am Anfang habe ich mich über solche Typen tierisch aufgeregt. Heute rechne ich einfach damit!
Einfach nach 4 Tagen (frühestens) einen Fall bei ebay eröffnen, damit du deine 45€ wieder bekommst. Oder sag dem Vogel, dass er einen Antrag auf Abbruch der Transaktion stellen soll. Danach kannst du sie ja wieder einstellen (bzw. den Unterbieter fragen, falls der Preis stimmt, ob er sie haben möchte). Vergiss aber nicht den Typen als Käufer zu sperren.
Natürlich könntest du das Geld auch einklagen, musst du aber selber wissen.
Einfach nach 4 Tagen (frühestens) einen Fall bei ebay eröffnen, damit du deine 45€ wieder bekommst. Oder sag dem Vogel, dass er einen Antrag auf Abbruch der Transaktion stellen soll. Danach kannst du sie ja wieder einstellen (bzw. den Unterbieter fragen, falls der Preis stimmt, ob er sie haben möchte). Vergiss aber nicht den Typen als Käufer zu sperren.
Natürlich könntest du das Geld auch einklagen, musst du aber selber wissen.
- robbieboy28
- Semi
- Beiträge: 233
- Registriert: Fr 4. Jun 2010, 20:10
- Wohnort: München
Re: Spaßbieter bei Ebay
Der Typ ist auch noch Österreicher und hat mir ne unverschämte e-mail geschickt. Ich werde jetzt mal abwarten, vielleicht zahlt er doch noch. Mir rennt nichts davon. Die Boxen stehen sowieso bei mir im Keller und warten auf einen Käufer.
Re: Spaßbieter bei Ebay
Genau. Am besten 10 Tage Zeit lassen und in der Zwischenzeit 1-2 Mal eine Rechnung als "Erinnerungshilfe" schicken. Vielleicht muss der Typ auch nur eine Nacht darüber schlafen!
-
- Star
- Beiträge: 6169
- Registriert: Sa 21. Mai 2005, 03:18
- Has thanked: 130 times
- Been thanked: 346 times
Re: Spaßbieter bei Ebay
Neulich hatte ich gleich zwei von den Idioten am Hals. Einer hat die (überall korrekt angegebene) Beschränkung auf Selbstabholer 'übersehen' und wollte das Röhrenradio nach Portugal geschickt haben. Immerhin hat er auf meine Absage einsichtig reagiert und sofort dem Transaktionsabbruch zugestimmt.
Der zweite Bieter in der Liste hat sofort gekauft und sich dann totgestellt Die Anfrage wegen Transaktionsabbruchs hat er auch ignoriert bzw. erst nach zwei Monaten zugestimmt, wahrscheinlich nur, um bei Ebay keinen Vermerk wegen Nichtbezahlens zu bekommen.
Wenn ich wieder etwas anbiete, dann nur noch mit kurzer und verbindlicher Zahlungs-, bzw. Abholfrist gleich im Auktionstext. Sonst macht man sich nämlich dank der idiotischen Rechtsprechung schadensersatzpflichtig, wenn man den Artikel weiterverkauft, ohne den alten Kaufvertrag mit Frist und sicher (was noch nicht einmal ein Einschreiben mit Rückschein 100%ig ist) gekündigt zu haben
Grüße,
Zweck
Der zweite Bieter in der Liste hat sofort gekauft und sich dann totgestellt Die Anfrage wegen Transaktionsabbruchs hat er auch ignoriert bzw. erst nach zwei Monaten zugestimmt, wahrscheinlich nur, um bei Ebay keinen Vermerk wegen Nichtbezahlens zu bekommen.
Wenn ich wieder etwas anbiete, dann nur noch mit kurzer und verbindlicher Zahlungs-, bzw. Abholfrist gleich im Auktionstext. Sonst macht man sich nämlich dank der idiotischen Rechtsprechung schadensersatzpflichtig, wenn man den Artikel weiterverkauft, ohne den alten Kaufvertrag mit Frist und sicher (was noch nicht einmal ein Einschreiben mit Rückschein 100%ig ist) gekündigt zu haben
Grüße,
Zweck
Re: Spaßbieter bei Ebay
Wie formulierst du das dann?Zweck0r hat geschrieben: Wenn ich wieder etwas anbiete, dann nur noch mit kurzer und verbindlicher Zahlungs-, bzw. Abholfrist gleich im Auktionstext. Sonst macht man sich nämlich dank der idiotischen Rechtsprechung schadensersatzpflichtig, wenn man den Artikel weiterverkauft, ohne den alten Kaufvertrag mit Frist und sicher (was noch nicht einmal ein Einschreiben mit Rückschein 100%ig ist) gekündigt zu haben
Grüße,
Zweck
Gruss
A
Re: Spaßbieter bei Ebay
Die Ware ist x Tage nach Auktionsende zu zahlen/abzuholen.Aquarius hat geschrieben:Wie formulierst du das dann?Zweck0r hat geschrieben: Wenn ich wieder etwas anbiete, dann nur noch mit kurzer und verbindlicher Zahlungs-, bzw. Abholfrist gleich im Auktionstext. Sonst macht man sich nämlich dank der idiotischen Rechtsprechung schadensersatzpflichtig, wenn man den Artikel weiterverkauft, ohne den alten Kaufvertrag mit Frist und sicher (was noch nicht einmal ein Einschreiben mit Rückschein 100%ig ist) gekündigt zu haben
Grüße,
Zweck
Gruss
A
X ist ein Platzhalter für eine Zahl (falls das unklar ist).
-
- Star
- Beiträge: 6169
- Registriert: Sa 21. Mai 2005, 03:18
- Has thanked: 130 times
- Been thanked: 346 times
Re: Spaßbieter bei Ebay
Dazu noch 'danach besteht kein Anspruch mehr auf den Artikel', 'nach Ablauf der Frist behalte ich mir einen Weiterverkauf des Artikels vor' oder dergleichen. Keine Ahnung, ob das rechtlich wasserdicht istCNeu hat geschrieben:Die Ware ist x Tage nach Auktionsende zu zahlen/abzuholen.
Bei dem Totsteller habe ich vorsichtshalber einen Screenshot von der Ebay-Meldung gemacht mit der Zustimmung des Käufers zum Transaktionsabbruch, das Kündigungseinschreiben habe ich mir gespart. Das Risiko halte ich aber für gering, weil der Artikel weder sonderlich selten noch unter Wert weggegangen ist.
Grüße,
Zweck