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Spaßbieter bei Ebay

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robbieboy28
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Spaßbieter bei Ebay

Beitrag von robbieboy28 »

Gibt es eigentlich nur noch Spaßbieter und Betrüger bei Ebay!?? :(
Habe meine nuVero3 eingestellt und jetzt kann oder will der Ebayer den vollen Preis nicht mehr bezahlen. Hmmmm...... :idea: :idea:
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musky2304
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Re: Spaßbieter bei Ebay

Beitrag von musky2304 »

Nicht nur bei Ebay.
Im Numarkt habe ich auch schon ein paar Sachen verkauft und die tollsten Dinger erlebt.
Gruß Kai
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robbieboy28
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Re: Spaßbieter bei Ebay

Beitrag von robbieboy28 »

Also im nuMarkt habe ich bis jetzt immer gute Erfahrungen gemacht. Am besten ist es die Ware abzuholen und gleich vor Ort zu bezahlen.
Alleks

Re: Spaßbieter bei Ebay

Beitrag von Alleks »

Nimm's nicht so schwer. Bei mir kommt es auch ab und zu mal auch vor, dass ein Dulli nicht zahlt (ca. 10% - 20% aller Auktionen). Am Anfang habe ich mich über solche Typen tierisch aufgeregt. Heute rechne ich einfach damit!
Einfach nach 4 Tagen (frühestens) einen Fall bei ebay eröffnen, damit du deine 45€ wieder bekommst. Oder sag dem Vogel, dass er einen Antrag auf Abbruch der Transaktion stellen soll. Danach kannst du sie ja wieder einstellen (bzw. den Unterbieter fragen, falls der Preis stimmt, ob er sie haben möchte). Vergiss aber nicht den Typen als Käufer zu sperren.
Natürlich könntest du das Geld auch einklagen, musst du aber selber wissen.
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robbieboy28
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Re: Spaßbieter bei Ebay

Beitrag von robbieboy28 »

Der Typ ist auch noch Österreicher und hat mir ne unverschämte e-mail geschickt. Ich werde jetzt mal abwarten, vielleicht zahlt er doch noch. :evil: Mir rennt nichts davon. Die Boxen stehen sowieso bei mir im Keller und warten auf einen Käufer. :mrgreen:
Alleks

Re: Spaßbieter bei Ebay

Beitrag von Alleks »

Genau. Am besten 10 Tage Zeit lassen und in der Zwischenzeit 1-2 Mal eine Rechnung als "Erinnerungshilfe" schicken. Vielleicht muss der Typ auch nur eine Nacht darüber schlafen!
Zweck0r
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Re: Spaßbieter bei Ebay

Beitrag von Zweck0r »

Neulich hatte ich gleich zwei von den Idioten am Hals. Einer hat die (überall korrekt angegebene) Beschränkung auf Selbstabholer 'übersehen' und wollte das Röhrenradio nach Portugal geschickt haben. Immerhin hat er auf meine Absage einsichtig reagiert und sofort dem Transaktionsabbruch zugestimmt.

Der zweite Bieter in der Liste hat sofort gekauft und sich dann totgestellt :twisted: Die Anfrage wegen Transaktionsabbruchs hat er auch ignoriert bzw. erst nach zwei Monaten zugestimmt, wahrscheinlich nur, um bei Ebay keinen Vermerk wegen Nichtbezahlens zu bekommen.

Wenn ich wieder etwas anbiete, dann nur noch mit kurzer und verbindlicher Zahlungs-, bzw. Abholfrist gleich im Auktionstext. Sonst macht man sich nämlich dank der idiotischen Rechtsprechung schadensersatzpflichtig, wenn man den Artikel weiterverkauft, ohne den alten Kaufvertrag mit Frist und sicher (was noch nicht einmal ein Einschreiben mit Rückschein 100%ig ist) gekündigt zu haben :twisted:

Grüße,

Zweck
Aquarius

Re: Spaßbieter bei Ebay

Beitrag von Aquarius »

Zweck0r hat geschrieben: Wenn ich wieder etwas anbiete, dann nur noch mit kurzer und verbindlicher Zahlungs-, bzw. Abholfrist gleich im Auktionstext. Sonst macht man sich nämlich dank der idiotischen Rechtsprechung schadensersatzpflichtig, wenn man den Artikel weiterverkauft, ohne den alten Kaufvertrag mit Frist und sicher (was noch nicht einmal ein Einschreiben mit Rückschein 100%ig ist) gekündigt zu haben :twisted:

Grüße,

Zweck
Wie formulierst du das dann?

Gruss
A
CNeu

Re: Spaßbieter bei Ebay

Beitrag von CNeu »

Aquarius hat geschrieben:
Zweck0r hat geschrieben: Wenn ich wieder etwas anbiete, dann nur noch mit kurzer und verbindlicher Zahlungs-, bzw. Abholfrist gleich im Auktionstext. Sonst macht man sich nämlich dank der idiotischen Rechtsprechung schadensersatzpflichtig, wenn man den Artikel weiterverkauft, ohne den alten Kaufvertrag mit Frist und sicher (was noch nicht einmal ein Einschreiben mit Rückschein 100%ig ist) gekündigt zu haben :twisted:

Grüße,

Zweck
Wie formulierst du das dann?

Gruss
A
Die Ware ist x Tage nach Auktionsende zu zahlen/abzuholen.

X ist ein Platzhalter für eine Zahl (falls das unklar ist).
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Re: Spaßbieter bei Ebay

Beitrag von Zweck0r »

CNeu hat geschrieben:Die Ware ist x Tage nach Auktionsende zu zahlen/abzuholen.
Dazu noch 'danach besteht kein Anspruch mehr auf den Artikel', 'nach Ablauf der Frist behalte ich mir einen Weiterverkauf des Artikels vor' oder dergleichen. Keine Ahnung, ob das rechtlich wasserdicht ist :?

Bei dem Totsteller habe ich vorsichtshalber einen Screenshot von der Ebay-Meldung gemacht mit der Zustimmung des Käufers zum Transaktionsabbruch, das Kündigungseinschreiben habe ich mir gespart. Das Risiko halte ich aber für gering, weil der Artikel weder sonderlich selten noch unter Wert weggegangen ist.

Grüße,

Zweck
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