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Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeinschaf
- Kat-CeDe
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Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Hi,
wenn Fax dann aber mit qualifiziertem Sendebericht.
Ralf
wenn Fax dann aber mit qualifiziertem Sendebericht.
Ralf
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Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Weil ich nachdem was er geschrieben hat, davon ausgehe muss dass die Hausverwaltung den ersten Brief erst einmal ignoriert... Wenn es anders verläuft um so besser...HiFiflex hat geschrieben:Weshalb den drei mal? Eine Frist ist doch dazu da, eingehalten zu werden - beim ersten mal!
Die Zeit läuft ohnehin davon, und die kommende Hausverwaltung übernimmt die Rechte und Pflichte der alten.
Drei mal, weil ich davon ausgehe, dass es sich genau wie bei Reklamationen handelt, dort muss man drei Versuche zur Nachbesserung einräumen - schlägt der dritte fehl kann man wandeln, also vom Kaufvertrag zurücktreten...
Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
So war's gemeint - ideal sind da auch Internetfaxe - ich nutze hierfür sehr gerne http://www.sipgate.de/basic - einmal Guthaben aufgeladen und dann jahrelang nutzen...Kat-CeDe hat geschrieben:Hi,
wenn Fax dann aber mit qualifiziertem Sendebericht.
Ralf
Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Genau das ist aber hier nicht so. Diese Vorschriften finden auf einen Kaufvertrag Anwendung, also bei einer Sache, dessen Zustand mangelhaft ist.INZTITUT hat geschrieben:Drei mal, weil ich davon ausgehe, dass es sich genau wie bei Reklamationen handelt, dort muss man drei Versuche zur Nachbesserung einräumen - schlägt der dritte fehl kann man wandeln, also vom Kaufvertrag zurücktreten...
Hier handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, aus dem nunmal Pflichten für die Hausverwaltung entstehen. Werden diese Pflichten nicht erfüllt und ensteht dadurch ein Schaden (Kausalität), ist die Hausverwaltung zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Schau mal, die HV wird doch von euch Eigentümern bezahlt um genau solche Sachen zu machen.
Ich hätte da nicht soviel Geduld...
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Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Ich meine beim Werkvertrag wäre es ähnlich, aber da bin ich mir nicht sicher.
Fakt ist jedenfalls: Mit einem Schreiben mit Fristsetzung und dem gleichzeitigen Nachweis der Zustellung ist mal schon mal einen gewaltigen Schritt in der richtigen Richtung weiter...
Fakt ist jedenfalls: Mit einem Schreiben mit Fristsetzung und dem gleichzeitigen Nachweis der Zustellung ist mal schon mal einen gewaltigen Schritt in der richtigen Richtung weiter...
Zuletzt geändert von INZTITUT am Di 22. Nov 2011, 13:51, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Dat sach ich doch die ganze Zeit
- Achtung Witz - puh, jetzt muss ich aber mal Sepulken
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Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Die Isolierung ist jetzt schon eine ganze Zeit dran, die betroffen Ecke(Kante) ist schon einiges Wärmer, wobei auch die Aussentemperatur nicht mehr so tief ist.....
Bis jetzt noch nix vom Haus gehört
Mal schauen ob und was da kommt
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Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
So, heute ist die Eigentüpmervesammlung, bei der meine Isolierung angesprochen wird
Habe mir schon Kanonenfutter besorgt
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Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Nein, muss nicht zurück bauen, darf sogar noch etwas mehr isolieren!
Gab zwar hitzige Diskussionen, aber ich lebe noch!
Und eine neue Haustür darf ich mir auch anschaffen, wenn diese optisch gleich ist (einziges Problem dran zu kommen, wird der Türgriff von aussen....)
Obwohl es dementsprechend gut lief, geht mir das alles seit ein paar Tagen nicht aus dem Kopf, muss wohl am Wochenende mal einen kippen gehen
Gab zwar hitzige Diskussionen, aber ich lebe noch!
Und eine neue Haustür darf ich mir auch anschaffen, wenn diese optisch gleich ist (einziges Problem dran zu kommen, wird der Türgriff von aussen....)
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