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Der Thread um richtig Dampf abzulassen!
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
@Weyoun,
Aber wie sieht das jetze mit dem Fall aus was ich Dir an Hand von dem Cyberport Link gezeigt habe aus!?
Cyberport schreibt ja auch bloß das was mir gesagt wurde, nur 1 Jahr Herstellergarantie. Wenn ich jetze hier ein Drucker kaufe, und nach 1 Jahr geht der Defekt, erzählen die mir doch das gleiche wie MM! Und wenn ich das jetze richtig versanden habe müssen sie mir 1 Jahr Gewährleistung geben und warum sagen bzw. schreiben sie das nicht in der Artikelbeschreibung!?
Das ist doch Betrug dann oder nicht???
Stimmt da hast Du recht! Da habe ich mich vielleicht zu schnell vom MM Mitarbeiter überreden lassen...Garantie hat aber nichts mit Gewährleistung zu tun! Garantie gibt der Hersteller.
Aber wie sieht das jetze mit dem Fall aus was ich Dir an Hand von dem Cyberport Link gezeigt habe aus!?
Cyberport schreibt ja auch bloß das was mir gesagt wurde, nur 1 Jahr Herstellergarantie. Wenn ich jetze hier ein Drucker kaufe, und nach 1 Jahr geht der Defekt, erzählen die mir doch das gleiche wie MM! Und wenn ich das jetze richtig versanden habe müssen sie mir 1 Jahr Gewährleistung geben und warum sagen bzw. schreiben sie das nicht in der Artikelbeschreibung!?
Das ist doch Betrug dann oder nicht???
Zuletzt geändert von TheRufus am Mi 7. Nov 2012, 16:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
@nubi2011
Wenn es der Händler "darauf anlegt", dann ja. Ein Händler, der den Kunden halten möchte (und es sich leisten kann), ist da kulant (z.B. amazon.de)
@TheRufus
In der EU muss dir jeder Händler 24 Monate Gewährleistung für Neugeräte und 12 Monate für gebrauchte Ware geben, das muss man nicht erwähnen, weil es Gesetz ist.
Wenn es der Händler "darauf anlegt", dann ja. Ein Händler, der den Kunden halten möchte (und es sich leisten kann), ist da kulant (z.B. amazon.de)
@TheRufus
In der EU muss dir jeder Händler 24 Monate Gewährleistung für Neugeräte und 12 Monate für gebrauchte Ware geben, das muss man nicht erwähnen, weil es Gesetz ist.
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Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Soweit ich weiß gilt für Privakäufer: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung vom Händler. Dabei ist auch nicht rütteln, weil gesetzlich festgeschrieben. Wobei in den ersten 6 monaten der Händler nachweisen muss dass ein Schaden vom Käufer verursacht wurde (falls er das Geld nicht zurückzahlen möchte, was aber in dem meisten Fällen nicht passiert da viel Aufwand) und in den restlichen 18 Monaten muss der Käufer nachweisen dass der Schaden nicht von ihm selbst verursacht wurde (falls der Verkäufer das Geld nicht zurückzahlen möchte, was dann häufiger passiert weil es so gut wie nicht zu beweisen ist).
HiFi/Heimkino: nuLine 82 | CS-42 | DS-22 | AW-560 | Onkyo TX-NR809 | LG OLED65C8LLA | Denon DBT-1713UD | PS4
Arbeitszimmer: Steinberg UR22 | M-Audio BX8 D2
PC: nuPro A-10 | Pro-Ject Head Box S | Beyerdynamic DT 880 250Ω
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Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Genau so hatten sie das gestern in der Sendung auch gesagt: Aber für alle Verkäufe, nicht nur Privatverkäufe...urlaubner hat geschrieben:Soweit ich weiß gilt für Privakäufer: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung vom Händler. Dabei ist auch nicht rütteln, weil gesetzlich festgeschrieben. Wobei in den ersten 6 monaten der Händler nachweisen muss dass ein Schaden vom Käufer verursacht wurde (falls er das Geld nicht zurückzahlen möchte, was aber in dem meisten Fällen nicht passiert da viel Aufwand) und in den restlichen 18 Monaten muss der Käufer nachweisen dass der Schaden nicht von ihm selbst verursacht wurde (falls der Verkäufer das Geld nicht zurückzahlen möchte, was dann häufiger passiert weil es so gut wie nicht zu beweisen ist).
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Ok, danke für die Aufklärung...
Aber trotzdem bleibt ja bei den Druckern das Problem mit den Druckköpfen, wenn hier die Gewährleistung einfach nicht gegeben ist!
Muß sowas dann auf der Rechnung oder Artikelbeschreibung stehen, wenn bestimmte Teile eines Gerätes aus der Gewährleistung ausgeschlossen sind?
Aber trotzdem bleibt ja bei den Druckern das Problem mit den Druckköpfen, wenn hier die Gewährleistung einfach nicht gegeben ist!
Muß sowas dann auf der Rechnung oder Artikelbeschreibung stehen, wenn bestimmte Teile eines Gerätes aus der Gewährleistung ausgeschlossen sind?
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Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
ja, darüber grüble ich auch gerade:
Es kann doch nicht sein, dass ein Teil "systembedingt" und nicht "kundennutzungsbedingt" nach einem Jahr ausfällt und innerhalb der Gewährleistung von 2 Jahren da niemand für gerade steht und Ersatz leisten will...
Oder bin ich zu blauäugig???
Es kann doch nicht sein, dass ein Teil "systembedingt" und nicht "kundennutzungsbedingt" nach einem Jahr ausfällt und innerhalb der Gewährleistung von 2 Jahren da niemand für gerade steht und Ersatz leisten will...
Oder bin ich zu blauäugig???
- urlaubner
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Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Der Händler kann nichts von der gesetzlichen Gewährleistung ausschließen! Auch keine Verschleißteile. Wenn er es doch tut (Der Versuch durch komische Klauseln in den AGBs ist ja nicht verboten) ist es nicht rechtsgültig und man kann dagegen rechtlich vorgehen und bekommt auch Recht. Aber ob ich sowas bei 20-30€ Teile machen würde...
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Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Doch gibt es leider oft.Lemke46 hat geschrieben:ja, darüber grüble ich auch gerade:
Es kann doch nicht sein, dass ein Teil "systembedingt" und nicht "kundennutzungsbedingt" nach einem Jahr ausfällt und innerhalb der Gewährleistung von 2 Jahren da niemand für gerade steht und Ersatz leisten will...
Oder bin ich zu blauäugig???
Ist im Fensterbau ist es auch oft so.
5 Jahre auf das Fenster und 1 Jahr auf den Motor im Rolladenkasten (hier gemeint Rolladenaufsatzkasten, der ist auf dem Fenster bei Anlieferung schon montiert,
also ein Kaufteil für den Kunden, aber mit unterschiedlichen Gewährleistungszeiten der einzelnen Teile)
Wer langsam schlendert sieht mehr von der Landschaft
Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verschleissartikel, wie Druckköpfe, sind meist ausgenommen.