Hallo,
da fällt mir eine Geschichte ein, die sich hier bei uns wirklich so zugetragen hat, stand in einer seriösen Tageszeitung.
Eine Frau wurde gesucht, die versucht hatte, mit einer gestohlenen Karte Geld abzuheben. Dazu wurde ein Bild veröffentlicht, das von der Überwachungskamera am Geldautomaten stammte.
Ein paar Tage später die Berichtigung und eine Entschuldigung seitens der Polizei. Was war passiert:
Dem Ehemann dieser Frau war tatsächlich die Karte gestohlen worden und er hatte die Karte umsichtigerweise sofort sperren lassen. Nicht gedacht hatte er aber daran, seine Frau zu informieren und die hatte dann versucht, mit der Partnerkarte Geld abzuheben...
Mit internetten Grüßen
Gerald Vogt
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Zahlungsmittel in den Hörstudios ? (Master Card ?)
Die Rechtslage ist eindeutig: wird mit einer gesperrten Karte eine offline-Transaktion (bspw. ELV) erfolgreich abgeschlossen, haftet grundsätzlich die unmittelbare Akzeptanzstelle, d.h. der Betreiber des Geldautomaten oder der Einzelhandel. Shit happens, aber wer am falschen Ende spart, hat in diesem Fall das Nachsehen.BlueDanube hat geschrieben:Wenn der Bargeldautomat nicht online ist, ist die Karte nicht gesperrt!
greetings, Keita
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Ich habe mich jetzt im Internet informiert. Auf der Hompage der Maestro-Betreibergesellschaft (früher EC-Karte) heißt es:
Vielleicht kommt man mit Klage und Sachverständigengutachten irgendwie raus - bei Kreditkarten geht das aber ohne Diskussion.
Vielleicht sind auch die Gesetze und Vertragsbedingungen in Deutschland anders als in Österreich
Bleibt noch die Frage: Was mache ich, wenn der Dieb die Karte, das ganze Bargeld, den Autoschlüssel und das Handy stiehlt? Zu Fuß zur nächsten Polizei-Dienststelle, die ich erst suchen muss....
Das bedeutet: Auch wenn ich in der selben Minute den Diebstahl bemerke und auch melde, hat der Dieb zumindest 2 Stunden Zeit, mein Geld abzuheben.Ihre Haftung endet bis 31.8.2003 längstens 4 Stunden nach Einlangen der Meldung und ab 1.9.2003 längstens 2 Stunden nach Einlangen der Meldung.
Vielleicht kommt man mit Klage und Sachverständigengutachten irgendwie raus - bei Kreditkarten geht das aber ohne Diskussion.
Vielleicht sind auch die Gesetze und Vertragsbedingungen in Deutschland anders als in Österreich
Bleibt noch die Frage: Was mache ich, wenn der Dieb die Karte, das ganze Bargeld, den Autoschlüssel und das Handy stiehlt? Zu Fuß zur nächsten Polizei-Dienststelle, die ich erst suchen muss....
Gruß
BlueDanube
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Auch heute gibt es noch Telefonzellen (zumindest in Deutschland).BlueDanube hat geschrieben:Bleibt noch die Frage: Was mache ich, wenn der Dieb die Karte, das ganze Bargeld, den Autoschlüssel und das Handy stiehlt? Zu Fuß zur nächsten Polizei-Dienststelle, die ich erst suchen muss....
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Dann hat man in der Tat die Arschkarte in Platin gezogen, ich wüßte nicht, wie ich in einem solchen Fall reagieren würdeBlueDanube hat geschrieben:Bleibt noch die Frage: Was mache ich, wenn der Dieb die Karte, das ganze Bargeld, den Autoschlüssel und das Handy stiehlt? Zu Fuß zur nächsten Polizei-Dienststelle, die ich erst suchen muss....
Um es unter "normalen" Umständen nicht soweit kommen zu lassen, trage ich zwar die Sachen in separaten Taschen bei mir, aber wenn ich eins über die Rübe gezogen bekomme, wären bargeldlose Zahlungsmittel meine letzte Sorge...
greetings, Keita
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Da hast Du allerdings Recht!Koala hat geschrieben:aber wenn ich eins über die Rübe gezogen bekomme, wären bargeldlose Zahlungsmittel meine letzte Sorge...
Aber wenn's Dir dann besser geht und Du hast ein Minus im Gegenwert von 2 nuWave 125 am Konto, ohne dass die Dinger bei Dir zu Hause stehen....
Die Bank sagt Dir dann ganz cool: "Tja, wenn Sie früher bei uns angerufen hätten..."
Und da hat mir meine Bank angeboten, doch den maximal täglich abhebbaren Betrag zu erhöhen.
Gruß
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