wegen der innendämmung auch die Milch , mach bloß keinen blödsinn

@Geraldg.vogt hat geschrieben:Hallo aaof,
ich fände es fair, wenn Raucher beim Verkauf von Artikeln auf diese mögliche Beeinträchtigung des angebotenen Gegenstandes hinweisen. Und ich sehe eigentlich auch nicht ein, dass man das als Kaufinteressent explizit erfragen muss, da diese Ablagerungen nicht nur unangenehm riechen (was Raucher natürlich nicht bemerken), sondern auch die Funktion des Gerätes beeinträchtigen können. Diese Angabe gehört also m.E. zur Beschreibung des Zustandes, sie ist für alle potentiellen Käufer relevant.aaof hat geschrieben:...wieso braucht es diese Angabe?...
Bei Tierhaaren sehe ich das etwas anders - sie verursachen keine Beeinträchtigung, außer für Allergiker. Wer so eine Allergie hat, dem ist m.E. aber schon im eigenen Interesse zuzumuten, dass er nachfragt, ob der angebotene Artikel frei von den Käufer beeinträchtigenden Allergenen sein sollte.
Aber irgendwie witzigFritz83 hat geschrieben:Keine Sorge! Aber die Bildhafte Vorstellung wie vor der Box eine Schüssel Milch steht und sie mit Kaffee eingerieben wird, ist doch etwas seltsam...
Hatte ich erst vor wenigen Wochen schon mal in einem anderen Thread geschrieben: Es gibt mehr Allergiker als du glaubst (zudem kann man Zeit Lebens von heute auf morgen eine Allergie bekommen). Da reicht schon ein Katzenhaar aus, das die Thermik durch den Raum in den Lautsprecher getrieben hat (beim Fellwechsel hinterlassen zumindest Katzen überall massiv Haare => bei Hunden vermutlich ähnlich) und schon kann man einen allergischen Anfall bekommen, wenn das Haar durch starke Luftbewegung wieder aus dem Lautsprecher "rausgepustet" wird.aaof hat geschrieben:Bei Tierfreier Haushalt: wieso braucht es diese Angabe? Kapiere ich nicht ganz. Wir haben 2 Hunde, ja, aber die interessieren sich für die Technik gleich Null. Worin steht der Beweggrund, dass wissen zu müssen? Bei extrem Allergiker bin ich ja noch dabei aber sonst?
Solange man nicht vergisst, die Milch rechtzeitig wieder rauszunehmen...kdr hat geschrieben:Der Vorschlag mit der Milch ist übrigens sehr gut , hab das selbst mal so gehandhabt ! allerdings im Kühlschrank.
Aber bitte den LS dann nicht bewegen, sonst läuft die "Brühe" in den LS und kann dann die u.U. die passive Weiche bzw. die Töner beschädigen oder aber das MDF quillt auf (bin mir nicht sicher, ob es innen auch lackiert ist)!kdr hat geschrieben:Villeicht aber hilft es doch in die Reflexrohre ein kleines Gefäß zu stellen und das Rohr dann mit irgendwas verschliessen , oder zukleben .
Das wäre mal eine Marktlücke, zur Farbe noch die Geruchsrichtung anzubieteng.vogt hat geschrieben:nuVero Mocca halt
Du solltest es deutlich dazuschreiben.aaof hat geschrieben:Ich habe mein NAD Kette ja auch verkauft. Beim 356 hatte ich mit dem Käufer einen regen und sehr angenehmen Kontakt. Er ist Dr. und konnte sich in Schriftform unglaublich gut ausdrücken. Habe das gerne gelesen. Als das Gerät dann bei ihm war, hatte er sich bei mir etwas beschwert. Technisch war alles i.O.. aber das Gerät insbesondere die FB roch nach blauem Dunst. Das Gerät stand eine Weile im Raucherkeller.
Zu meiner Verteidigung muss ich jedoch sagen:
Ich habe bei allen Geräten immer einen Geruchstest gemacht - aber ich bin wahrscheinlich vorbelastet als Raucher. Ich habe nix bemerkt. In den Ebay Beschreibungen habe ich auch nie auf Nichtraucherhaushalt hingewiesen, sondern zu diesem Zustand nix geschrieben.
Verständlich ist ja, dass ich so gut es geht verkaufen will.
Nur wie soll ich das anstellen? Achtung Gerät riecht (stark) nach Rauch? Ich bin nach der Sache (die ging gut aus, alle Ls und Geräte wurden verkauft) etwas zwiegespalten.
Nikotingeruch ist sich keine Beschaffenheit, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann!(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.