Kenobis hat geschrieben:Was mir gerade, wo ich mich mit Fliegengittern beschäftige dazwischen kommt, ist die News: 70.000 Euro für eine schlechte Bewertung vom/beim Amazon-Händler Mein Leben wird sich ändern: gehe nach Möglichkeit zum lokalen Fachhandel, werde nie wieder irgendwo eine Bewertung abgeben.
Ich kenn den Fall natürlich auch nur aus der Presse. Aber nach meinem Eindruck braucht der Kollege, der die Klage eingereicht hat, eine gute anwaltliche Haftpflichtversicherung. Oder der querulatorisch veranlagte Händler hat gegen den Rat seines Anwaltes auf einer entsprechenden Klage bestanden. Ich meine - da ist doch vollkommen offensichtlich, dass da mit dem Kunden der Falsche verklagt wird. Die Frage der Rechtmäßigkeit der Sperrung muss der Händler mit Amazon verhandeln. Ist die Sperrung unrechtmäßig (was ich ebenfalls bezweifle), wäre Amazon schadenersatzpflichtig (im übrigen nur für entgangenen Gewinn, nicht für entgangenen Umsatz). Zwischen der schlechten Bewertung des Kunden bzw. seiner Beschwerde (was sein gutes Recht ist) und dem Schaden fehlt es meines Erachtens an einem adäquaten Kausalzusammenhang. Einzig komisch auf Kundenseite: Angeblich hat er die Unterlassungserklärung unterschrieben. Die Bewertung ist aber nach wie vor sichtbar. Trotzdem: Der Kunde kann da meiner Meinung nach ruhig schlafen - auch wenn das mit einer solchen Klage vor der Nase natürlich schwerfällt.
Gruß CT
WZ 5.0: nuLine 264, nuLine CS 44, ReVox Forum B MK IV; Onkyo TX-NR 626; Samsung NU8009 55 Zoll; Samsung BD-H8900; RasPi2/Kodi;
Küche: 2xnuBox A-125
Office: Resttechnik; 2xMagnat Vector 3; Synology DS 214; Audio-Technica AT-LP5X
http://www.seitenwahl.de