Saugt der auch noch ?mcBrandy hat geschrieben:Ich oute mich aml. Vorwerk-Staubsauger. Sowas von genial die alten Tiger. Die sind schon fast unkaputtbar. Ist immer noch der erste Staubsauger! Und er läuft und läuft und läuft
Grüße hare
Saugt der auch noch ?mcBrandy hat geschrieben:Ich oute mich aml. Vorwerk-Staubsauger. Sowas von genial die alten Tiger. Die sind schon fast unkaputtbar. Ist immer noch der erste Staubsauger! Und er läuft und läuft und läuft
Christian1983 hat geschrieben: Aber das hat mir generell gezeigt wie Mitmenschen bereit sind zu helfen!
Ich meine, ok nach Tutsche (hoffentlich richtig geschrieben) ist man bestimmt vorsichtiger, aber da standen auch einige "gestandene" Männer dabei und haben meine Frau einfach ausgelacht.
Und die sich was trauen, sind leider die Bösen...mk_stgt hat geschrieben:das ist der punkt, fast keiner traut sich mehr was
Ach mach dir mal nicht so einen Kopf, ich persönlich hätte dem Typen auch die Qualle aus dem Drömhel gehauen...Christian1983 hat geschrieben:[
Der Typ hat ein Gestell im Kiefer, ich hab ne Anzeige am Hals (die erste in meinem Leben), meine Kinder und meine Frau wollen auch heute nicht ohne mich aus dem Haus, mein Auto ist mehr oder weniger stark beschädigt und zu allem Überfluss hat sich nun herausgestellt das der Typ eine ziemlich starke geistige Behinderung hat (was aber im ersten Moment garnicht zu sehen ist).
In wiefern sich das nun auf den ganzen Fall auswirkt, bleibt abzuklären.
Uns geht es allen im Moment ziemlich schlecht deswegen.
Ja unter umständen, traurig aber wahrWeyoun hat geschrieben:Und die sich was trauen, sind leider die Bösen...mk_stgt hat geschrieben:das ist der punkt, fast keiner traut sich mehr was
Das sieht ja schon mal gut aus, wenn du einen guten Anwalt hast, du die Zeugen dir gut gesonnen sind.Christian1983 hat geschrieben: Also die Zeugen die vor Ort aufgenommen wurden haben ausnahmslos für mich ausgesagt hat der Polizist irgendwie durchblicken lassen .
Ich hab auch nen sehr guten Anwalt und einer meiner besten Schulfreunde ist Staatsanwalt in SB .
Ich bin da guter Dinge.
Wie gesagt, dass niemand helfen wollte und sich die Leute dann noch daran belustigt haben war schon krass.
So ein Verhalten kotzt mich an!
Christian1983 hat geschrieben: Was mich im Moment beschäftigt ist, wie ich meine Frau und meine Kinder schützen kann, wenn ich mal nicht dabei bin?
Reizgas? Stromschocker? Ich weiß es nicht?
Marcel123 hat geschrieben:Das sieht ja schon mal gut aus, wenn du einen guten Anwalt hast, du die Zeugen dir gut gesonnen sind.Christian1983 hat geschrieben: Also die Zeugen die vor Ort aufgenommen wurden haben ausnahmslos für mich ausgesagt hat der Polizist irgendwie durchblicken lassen .
Ich hab auch nen sehr guten Anwalt und einer meiner besten Schulfreunde ist Staatsanwalt in SB .
Ich bin da guter Dinge.
Wie gesagt, dass niemand helfen wollte und sich die Leute dann noch daran belustigt haben war schon krass.
So ein Verhalten kotzt mich an!
Ja die meisten Leute haben halt keine Eier in der Hose, um dazwischen zu gehen. Ich würde auch jedes Mal eingreifen und helfen.
Christian1983 hat geschrieben: Was mich im Moment beschäftigt ist, wie ich meine Frau und meine Kinder schützen kann, wenn ich mal nicht dabei bin?
Reizgas? Stromschocker? Ich weiß es nicht?
Das ist ne gute Frage, aber wenn deine Frau Pfefferspray oder einen Elektroschocker ganz unten in der Handtasche vergräbt, ist das auch nicht Mal eben gezückt. Man kennt das ja von Frauen, wenn die ewig und drei Tage brauchen, um etwas in der Handtasche zu suchen.
Am besten ist, den Gegenstand immer direkt griffbereit in der Jackentasche mitzuführen.
Bei Pfefferspray würde ich eins nehmen, das breit sprüht und keinen Strahl hat, dann muss man nicht so genau zielen. Bei einem Elektroschocker musst du den Gegner immer berühren und sehr nah ran, das brauchst du bei Pfefferspray nicht.
wikipedia bzgl. Pfefferspray hat geschrieben: Deutschland
Pfeffersprays zum Einsatz gegen Menschen sind so genannte Reizstoffsprühgeräte und damit Waffen im Sinne des Waffengesetzes.[12] Jugendliche[13] ab 14 Jahren dürfen mit ihnen umgehen.[14] Der enthaltene Reizstoff muss jedoch als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sowie die Reichweite und Sprühdauer des Gerätes begrenzt sein. Ferner muss ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt angebracht sein, das diese Einschränkungen nachweist.
Die Zulassung des in Pfeffersprays enthaltenen Wirkstoffs Oleoresin Capsicum ist in Deutschland bislang nicht erfolgt. Das für eine Zulassung erforderliche Prüfungsverfahren würde u. a. Tierversuche voraussetzen,[15] die nach dem heutigen § 7 Abs. 4 TierSchG nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Andere Wirkstoffe wie etwa 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (CS) wurden noch vor dem Inkrafttreten des verschärften Tierschutzgesetzes zugelassen. Nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen oder anderem Wirkstoff sind verbotene Waffen nach § 2 Abs. 3 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG, deren vorsätzlicher (oder fahrlässiger) Besitz nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 (Abs. 4) WaffG strafbar ist.
Handelsübliche Pfeffersprays aus Deutschland
In der Praxis wird das Erfordernis der Zulassung dadurch umgangen, dass die Hersteller ihre Produkte als Tierabwehrsprays kennzeichnen, so dass sie nicht dem Waffengesetz unterliegen.[2] Derartige Pfeffersprays dürfen von jedermann erworben, besessen und geführt werden. Ungeachtet dessen wird das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen, sowie auf dem Weg dorthin oder zurück als Verstoß gegen das Waffenverbot geahndet, wenn sie mit der Absicht geführt werden, Personen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen.[16] [17]
In jedem Fall ist der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen als gefährliche Körperverletzung strafbar.[18] Die Strafbarkeit entfällt, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vorliegt.
Vollzugsbeamte bei Behörden, die nicht dem Waffengesetz unterworfen sind, wie zum Beispiel Polizeivollzugsbeamte, dürfen Pfefferspray auch zu dem Zweck führen, es als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gegen Menschen einzusetzen (unmittelbarer Zwang). Politisch wird der Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei immer wieder kritisiert und eine Änderung der Rechtslage gefordert.[19][20][21][22][23]
wikipedia bzgl. Elektroschocker hat geschrieben: Zulässigkeit nach WaffG
Distanz-Elektroimpulsgeräte (wie Airtaser) sind in Deutschland seit 1. April 2008 generell verboten und nicht zulassungsfähig.[4]
Kontaktgeräte sind unter Einschränkungen erlaubt. Ein Elektroimpulsgerät benötigt gemäß Anlage 2 WaffG[5] ein amtliches Prüfzeichen für die gesundheitliche Unbedenklichkeit.
Für Altgeräte bestand ehemals eine Ausnahmegenehmigung des BKA (gemäß § 40 Abs. 4 WaffG[6]) für Erwerb, Besitz und Führen. Diese lief aus zum 31. Dezember 2010.[7] Seit dem 1. Januar 2011 ist der Umgang nur noch mit Geräten erlaubt, die das Prüfzeichen der PTB tragen.[8] Für Privatpersonen, die vor dem 1. Januar im Besitz eines Gerätes ohne Prüfzeichen waren, besteht die Möglichkeit, beim BKA (Bundeskriminalamt) eine Ausnahmegenehmigung für den Besitz zu beantragen. Das Führen oder Weiterverkaufen dieser Altgeräte ist aber untersagt.[9]