BGH zu Schönheitsreparaturen, sinngemäß:
Ein Mieter, der eine unrenovierte Wohnung übernimmt, wird benachteiligt, wenn er gem. Fristenplan alle 5,6,7 Jahre die Räume renovieren soll/muss. D.h. im Ernstfall wird die Wohnung bei Auszug in einem besseren Zustand an den Vermieter zurückgegeben.
Früher gab es starre Fristen, in den 80er Jahren vom BGH abgenickt. Dann wurden die starren Fristen gekippt und nun gleich die gesamte Thematik.
Ergebnis: Wir gehen dazu über, jede Wohnung vor Neuvermietung malermäßig aufzuhübschen, da dann die Schönheitsreparaturen (sprich Malern) rechtlich okay sind. Wir sind natürlich in der Beweispflicht = Protokolle nun 5 Seiten und Fotos. Was früher innerhalb 20 min erledigt war, dauert nun locker ne Stunde.
Wohnungsgeberbestätigung:
Bundesmeldegesetz ist das Zauberwort - wir Vermieter werden in die Pflicht genommen, zu bestätigen, dass XY auch tatsächlich in der Whg. wohnt. Soll Scheinanmeldungen verhindern. Irgendwo in D soll es ein Wohnhaus geben, wo sich paar 100 Leute angemeldet haben.
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