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joe.i.m
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Re: Off-Topic

Beitrag von joe.i.m »

Ist jetzt nicht Dein Ernst oder? Dauerhaft in einer Wohnung ohne diesen Schein? :wink: :mrgreen:

Dann wird sich das nie wirklich durchsetzen, auch wenn es dem Mieter ja nicht weiterhilft.

Gruß joe
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SaulG
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Re: Off-Topic

Beitrag von SaulG »

@Weyoun: Hast du denn auch die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter erhalten?
Das nächste große bürokratische Schwachsinnsteil.
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mk_stgt
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Re: Off-Topic

Beitrag von mk_stgt »

wadd issen dadd?
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Re: Off-Topic

Beitrag von SaulG »

Nur damit kann man sich seit dem 01.11. beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Wir fragen mittlerweile im Zuge des Vertragsschlusses die Namen aller einziehenden Personen ab und bestätigen dies dann nach der Übergabe.
Innerhalb 2 Wochen nach Einzug muss die Anmeldung erfolgen bzw. der neue Mieter die Bestätigung bekommen haben, sonst 1.000 EUR Ordnungsgeld für den Vermieter. Wir arbeiten schon mit "Laufzetteln", damit uns nix durchrutscht.
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mk_stgt
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Re: Off-Topic

Beitrag von mk_stgt »

ach das. ja davon hab ich mal gelesen. ohne worte. gut, dass du das aufgebracht hast. ich vermiete aktuell und dann betrifft mich das ja auch .
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Re: Off-Topic

Beitrag von SaulG »

Und dann ist ja noch der Oberklopfer "Verbraucherrechte-Richtlinie" - betrifft aber nur gewerbliche Vermieter.
Und die gekippten Schönheitsreparaturklauseln. :evil:
Ach, ich reg mich schon wieder auf...

Ich geh spazieren...ach F*CK, Regen.
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caine2011
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Re: Off-Topic

Beitrag von caine2011 »

was ist die gekippte schönheitsreparaturklausel?
und warum brauch ich nen schein vom vermieter wenn ich mich ummelde...klingt nach bürokratischem unsinn
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Re: Off-Topic

Beitrag von SaulG »

BGH zu Schönheitsreparaturen, sinngemäß:
Ein Mieter, der eine unrenovierte Wohnung übernimmt, wird benachteiligt, wenn er gem. Fristenplan alle 5,6,7 Jahre die Räume renovieren soll/muss. D.h. im Ernstfall wird die Wohnung bei Auszug in einem besseren Zustand an den Vermieter zurückgegeben.
Früher gab es starre Fristen, in den 80er Jahren vom BGH abgenickt. Dann wurden die starren Fristen gekippt und nun gleich die gesamte Thematik.

Ergebnis: Wir gehen dazu über, jede Wohnung vor Neuvermietung malermäßig aufzuhübschen, da dann die Schönheitsreparaturen (sprich Malern) rechtlich okay sind. Wir sind natürlich in der Beweispflicht = Protokolle nun 5 Seiten und Fotos. Was früher innerhalb 20 min erledigt war, dauert nun locker ne Stunde.

Wohnungsgeberbestätigung:
Bundesmeldegesetz ist das Zauberwort - wir Vermieter werden in die Pflicht genommen, zu bestätigen, dass XY auch tatsächlich in der Whg. wohnt. Soll Scheinanmeldungen verhindern. Irgendwo in D soll es ein Wohnhaus geben, wo sich paar 100 Leute angemeldet haben. :mrgreen:
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joe.i.m
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Re: Off-Topic

Beitrag von joe.i.m »

Nun ja, ich finde es nicht schlecht, das es das wieder gibt. Schließlich hatte ich schon zwei mal das Vergnügen, das die Polizei vor der Tür stand und einen anderen als mich Suchte, einmal einen Polen und einmal ein Frau. Dabei fehlt mir einiges um als Frau durchzugehen. Der Besuch der durchaus netten Freunde und Helfer beruhte darauf, das beide gesuchte unter meiner Adresse gemeldet waren.
Post bekomme ich auch, eine Julia soll bei mir Wohnen, von ihrer Bank, obwohl ich die mehrfach zurückschickte mit der Bemerkung das die hier nicht wohnt und auch alteingesessene Mieter da nichts von wissen. Die Bank ist nach wie vor der Meinung das sie hier Wohnt, da sie hier gemeldet ist.

Das sind übrigens mit die Gründe warum es diesen "Unfug wieder gibt. Und es gab ihn auch schon früher, bis die Rot Grünen es abgeschafft haben. Es soll sich nur anmelden können, wer von einem Vermieter bestätigt bekommt, das er zukünftig bei ihm wohnt.

Gruß joe
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Re: Off-Topic

Beitrag von SaulG »

Genau, und wer eine Nebenwhg. aufgibt oder ins Ausland geht, muss vom Vermieter eine Auszugsbestätigung vorlegen, da sonst nix Abmeldung möglich.
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