....richtig! Und das eben auch nur dann, wenn die tatsächlich gefahren wird.David 09 hat geschrieben:Es wäre wohl nur schrittgeschwindigkeit gewesen, die den tod des jungen hätte verhindern können.
Bei uns im Wohngebiet gilt Schrittgeschwindigkeit - Verkehrsberuhigte Zone also. In der Mitte befindet sich ein Spielplatz, gespielt wird auch teilweise auf der Fahrbahn mit Rollern usw...Aber Schrittfahren, da hält sich kaum jemand dran, nicht mal die hier wohnen.
Die, die das wirklich machen sind nur die Fahrschulwagen. Es sind 5-7 km/h, also im 2. Gang Fuß vom Gas rollen lassen (bei den meisten Schaltwagen).
Ich habe bei der Stadt den Antrag eingebracht hier "Buckel" auf der Fahrbahn aufzubringen, damit man gezwungen ist abzubremsen.
Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Fahrbahndicke nicht ausreichend ist wegen der Tiefgarage darunter....hää

Ein Kind wurde schon angefahren....