Die Bank bezahlt den Kaufpreis an den Verkäufer, dieser Tritt das Eigentum an den Käufer ab.stan libuda hat geschrieben:Wenn die Ware finanziert worden ist, verkauft er fremdes Eigentum.
Bis zur endgültigen Bezahlung, bleibt er nur Besitzer nicht Eigentümer.
Also auch nicht legal.
Damit die Bank einen Eigentumsvorbehalt geltend machen könnte, müsste sie selbst Eigentümerin sein.
D.h. der Kaufvertrag wäre zwischen mir und der Bank geschlossen, welche dann natürlich auch Ansprechpartner für Gewährleistungsfälle wäre. Konjunktiv, weil das nicht so ist.