JensII hat geschrieben:Der Versender muss dann zwar warten, aber er bekommt sein Geld sicher. Das traue ich der Post noch zu ;-)
Das mit Rückbuchen etc. war auch nur so eine Vermutung!
Der Kunde würde bei Bankeinzug die Ware dann nie erhalten. 6 Wochen sind problemlos
ohne jegliches "Wenn und Aber" rückbuchbar, prinzipiell sind aber auch weit ältere
Rückbuchungen möglich, auch wenn Banken meist das Gegenteil behaupten.
Bei mehr als 6 Wochen gibt es aber Ärger, wenn es um insolvente Zahlungsempfänger geht.
Das weiß ich seit dem 3. Juli 1990.